Zusammenspiel Lokal-, Strassen- und Stationsnamen

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Grundsätze

  • Lokal-, Strassen- und Stationsnamen sind unterschiedliche geografische Namen und können grundsätzlich unterschiedlich geschrieben werden. In vielen Fällen wird von der Bevölkerung und von den Gemeinden jedoch eine einheitliche Schreibweise von Lokal-, Strassen- und Stationsnamen erwartet (vertikale Kongruenz). Hier eignet sich die Schreibweise gemäss Standard Weisungen 1948 mit moderater Mundarschreibweise wesentlich besser als Standard Leitfaden Toponymie 2006 mit ausgeprägteren Mundartschreibweise. Da Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen eine grosse Bedeutung haben, werden sie allgemein in Schriftsprache geschrieben. Lokalnamen können für Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen nur übernommen werden, wenn diese nicht zu mundartlich geschrieben werden.
  • Da ein Strassenname den Zusatz -strasse, -weg usw. beinhaltet, ist eine unterschiedliche Schreibweise von Strassen- und Lokalname weniger störend als im Falle von benannten Gebieten mit identischen Namen. Bei einer unterschiedlichen Schreibweise von Lokalname und benanntem Gebiet erscheinen auf einem Übersichtsplan zwei fast identisch geschriebene Namen nebeneinander und man wird sich fragen, ob hier ein Schreibfehler vorliegt.
  • Mit Einführung Leitfaden Toponymie 2006 muss befürchtet werden, dass Strassen- und Stationsnamen mit der Zeit ebenfalls gemäss Schreibweise Standard Leitfaden Toponymie 2006 geändert werden. Dabei stellen sowohl die Änderungen an und für sich wie auch die für Strassen- und Stationsnamen ungeeignete Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 unnötige Probleme dar.
  • Wo Lokalnamen nicht für die Ableitung von Strassen- und Stationsnamen in Frage kommen, übernehmen Lokalnamen die Funktion von Adressen. Ihnen kommt wie Strassennamen eine hohe Bedeutung zu. Sie dürfen deshalb nicht zu mundartlich geschrieben werden.
  • Aus Sicht der Navigationsbedürfnisse drängt sich aus oben genannten Gründen die Beibehaltung der Weisungen 1948 und Verzicht auf Leitfaden Toponymie 2006 auf.

Beispiele

Kanton Zürich

  • Chalchtaren identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal-, Strassen- und Stationsnamen
nicht: Lokalname «Chalchtare» gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und Strassen- und Stationsname «Chalchtaren»
  • Rotenblatt identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und Strassennamen
nicht: Lokalnamen «Roteblatt» gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und Strassenname «Rotenblatt»
  • Hohenberg identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und benanntes Gebiet (Strassenname)
nicht: Lokalname «Hoheberg», «Hoeberg», «Hoebärg» oder ähnlich gemäss Leitfaden Toponymie 2006 und benanntes Gebiet «Hohenberg». Dieses Beispiel zeigt, wie die Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 zu Unsicherheiten führt.

Andere Kantone

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