Weisungen 1948
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
- Bei den Weisungen 1948 handelt es sich um die vom Bund am 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
Nach vielen Diskussionen und Briefwechseln konnten sich alle Beteiligten auf den Konsens Weisungen 1948 einigen.
Die Weisungen 1948 sind heute immer noch gültig und anwendbar. Mit Kreisschreiben vom 6.6.2007 werden die Kantone vom Bundesamt für Landestopografie gebeten, bis zum Vorliegen revidierten Weisungen keine Änderungen an der Nomenklatur vorzunehmen. Bei neu anstehenden Arbeiten sind wie bisher die Weisungen 1948 anzuwenden. Kreisschreiben vom 6.6.2007 vgl. hier
Die Weisungen 1948 bilden einerseits einen Kompromiss zwischen den Anliegen der Benutzer und der Namenforschung Hintergründe zur Entstehung der Weisungen 1948 vgl. hier
Die Grundsätze zur Schreibung von geografischen Namen (aus Internet Lehrgang GITTA) sind eine kurze Zusammenfassung der Weisungen 1948 in vereinfachter Form. Bemerkenswert in diesem Dokument ist die Bemerkung «Mit Ausnahme solcher extremer Formulierungen, die von kantonalen Nomenklaturkommissionen gelegentlich vorgeschlagen wurden, hat sich die mundartliche Schreibweise allgemein bewährt und durchgesetzt. Trotzdem führt die Schreibweise immer wieder zu Kontroversen, wie kaum ein anderes Element der topographischen Karte.»
Es ist vorgesehen, dass Weisungen 1948 durch Weisungen 2011 ersetzt werden sollen.
Stellungnahmen zu den Weisungen 1948
- Vgl. hier
- Vgl. Stellungnahmen zur Verordnung über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen
Siehe auch
- Weisungen 2011
- vgl. auch Übersicht Weisungen 1948 in Lokalnamen.ch
- Schreibweise geografische Namen
- Eduard Imhof - Weisungen 1948
- Oskar Bandle - Weisungen 1948