Änderungen Schreibweise Lokalnamen

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Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Thurgau

Änderungen auf dem Landeskartenblatt 1073 Wil 1:25'000

Gemäss Einschätzungen der SOGI (vgl. Stellungnahme SOGI Anhang1 2.1) entsprach die Schreibweise der Lokalnamen auf dem Landeskartenblatt 1073 Wil 1:25 000, Ausgabe 1978, weitgehend dem Standard Weisungen 1948. In der Ausgabe 2004 hat sich von rund 540 Lokalnamen die Schreibweise deren 290 (54%) geändert. Berücksichtigt man die Restriktionen des Leitfadens Toponymie 2006 für Dehnungen wie z.B. "Huse" anstelle "Huuse" usw., wären es trotzdem immer noch rund 240 Lokalnamen (44%), dessen Schreibweise entsprechend dem neuen Standard Leitfaden Toponymie 2006 gegenüber Standard Weisungen 1948 ändern. Die SOGI hat grob berechnet, dass auf Stufe Amtlicher Vermessung mind. 350'000 Lokalnamen in der Schweiz existieren, davon ca. 240'000 in der deutschsprachigen Schweiz. Rechnet man die Verhältnisse des Kantons Thurgau hoch, so müssten im Laufe der Zeit zehntausende von Lokalnamen geändert werden, falls man gesamthaft auf den neuen Standard Leitfaden Toponymie 2006 umstellen würde.

(Anm. des Wiki-Admistrators: Siehe Replik dazu auf der Dikussions-Seite).

Aus Gründen des Copyrights können hier die beiden Kartenblätter 1073 Wil Ausgabe 1978 und 2004 mit den markierten Veränderungen nicht veröffentlicht werden. Folgende Online-Karten sollen hier einen Einblick vermitteln.

Name Ausgabe 1978 > Name Ausgabe 2004

Änderungen auf dem Übersichtsplan 1:5'000 in der Gemeinde Au TG

Auffallend ist die Schreibweise des Weilers Rotbühl auf der Landeskarte 1:25'000 und auf dem aktuellen Übersichtsplan mit Roopel, obwohl es z.B. auf einer "Map.search.ch"-Karte im Internet Rotbüel heisst. Eigenartigerweise sprechen die Bewohner von Rotbüel und nicht von Roopel und nehmen stillschweigend an, dass in der Gemeinde Au TG die heutigen Grundbuch- und Übersichtspläne völlig veraltet seien, da diese mit "Roopel" die Schreibeweise von ca. 1930 verwenden. Ein alter Übersichtsplan 1:5'000 einer Anwohnerin zeigt, dass bereits 1955 Rotbühl geschrieben wurde, so wies auch auf der Ortstafel steht. Auf dem aktuellen Übersichtsplan ist nicht nur "Roopel", sondern auch manche andere Lokalnamen lautnah geschrieben.

Name Übersichtsplan 1955> Name Übersichtsplan 2004

Im Beobachter-Artikel "Wo Unsinn einen Namen hat" bekundet ein Vertreter des Bundesamtes für Landestopografie "Es kann doch nicht sein, dass wir die Kantonsgrenzen an der Schreibweise ihrer Flurnamen ablesen".

(Anm. des Wiki-Administrators: Dieser Abschnitt ist umstritten; siehe Diskussions-Seite).

Dass dies tatsächlich der Fall ist, zeigt sich besonders auffällig an verschiedenen Stellen, an welchen derselbe Lokalname im Kanton Zürich und Kanton Thurgau unterschiedlich geschrieben sind. Die ursprüglich 1978 noch identische Schreibweise wurde im Kanton Thurgau in letzter Zeit in einem sehr grossen Ausmass verändert.



Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich hält man sich an die Weisungen 1948 und toleriert nur in seltenen Fällen Ausnahmen. Und wenn es Ausnahmen gibt, dann höchstens in Richtung weniger als mehr Mundart. Beispiel Segel in der Gemeinde Hütten.

In der Gemeinde Fischental erscheint Fistel im Übersichtsplan und in den Gebäudeadressen. In der Landeskarte wurde Fistl in Fischtel geändert. Fistel und Fischtel in Map.search


Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Schaffhausen

Änderungen in der Amtlichen Vermessung in der Gemeinde Schleitheim SH

2002 / 2003 wurden in Schleitheim Kanton Schaffhausen von 315 Lokalnamen deren 209 geändert (66%)

Die Lokalnamen wurden von einer mundartlichen Schreibweise (Weisungen 1948) auf eine lautnahe Mundarschreibweise geändert. Gemäss Leitfaden Toponymie 2006 wäre es wegen der restriktiveren Handhabung von Doppelvokalen möglich, dass sich ca. 30 Lokalnamen weniger ändern würdern (es wären dann insgesamt 179 geänderte Lokalnamen, was 57% aller Namen entspricht)

72 Veränderungen weglassen stummes –n z.B. Brüelgarten > Brüelgaarte alle Beispiele

34 Veränderungen Schriftsprache -> Mundart z.B. Altes Schulhaus > Aalts Schuelhus alle Beispiele

30 Veränderungen einfacher Vokal -> Doppelvokal z.B. Auhäldeli > Auhääldili alle Beispiele

23 Veränderungen e -> ä z.B. Gähweg > Gääwäg alle Beispiele

50 Veränderungen Diverses z.B. Ischlag > Iischleg alle Beispiele


Aazheimerhof oder Oozemerhof in der Gemeinde Neuhausen SH?

Ausgangslage:

Begründung: Weisungen 1948 Grundsatz 2.

Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen; Rückbildungen abgeschliffener und verdunkelter Formen sowie andere Konstruktionen sind abzulehnen. Man schreibe deshalb Hostet, wo so gesprochen wird, nicht Hofstatt. Nicht volkstümliche Zusammensetzungen und unnötige Beifügungen, wie Blackialp oder Alp Blacki, Juchhof, wo bloss Blacki, Juch gesprochen wird, sind zu vermeiden. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere, in Zweifelsfällen und wo zweckmässig die weiter verbreitete für die Schreibweise massgebend.

Leitfaden Toponymie 2006 Ausgangslage: Schreibweise nach ortsüblicher Sprechform

  1. Für die Festlegung der Schreibweise ist in erster Linie auszugehen von der ortsüblichen Sprechform und nicht (zwingend) von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibform. Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen. (Präzisierungen zu diesem Hauptgrundsatz s. GS 7).
  2. Mundartnamen sollen nicht in die Schriftsprache übertragen werden.
  3. Zur Eruierung der ortsüblichen Sprechform sollen primär alteingesessene und ortskundige, möglichst der älteren Generation angehörige, mit dem Namenstand gut vertraute (sich beruflich in der Natur bewegende) Gewährspersonen (z.B. Bauern, Älpler, Förster, Wildhüter, Bannwarte, Jäger, Fischer) befragt werden.
  4. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere (d.h. von der älteren Generation noch verwendete) und, wo diese nicht (mehr) eindeutig feststeht, allenfalls die weiter verbreitete („geläufigere") für die Schreibweise massgebend.


Unterschied Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006

Zwischen Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006 bestehen auf den ersten Blick nur Nuancen. Aber genau diese Nuancen bewirken, ob die heutige Schreibweise "Aazheimerhof" geändert werden muss oder nicht.

  • Weisungen 1948

"Aazheimerhof" bestehen lassen da es die ortsübliche (weit verbreitete) Sprechform ist. "Oozemerhof" als bodenständige Form käme allenfalls nur in Frage, wenn zwei ortsübliche Sprechformen "Azheimerhof" und "Oozemerhof" bestehen würden.

  • Leitfaden Toponymie 2006:

"Oozemerhof" wäre die richtige Schreibweise, da im Leitfaden Toponymie 2006 die allgemeine Bedeutung von ortsüblich (weit verbreitet) in bodenständig uminterpretiert wird, selbst wenn diese Sprechform nicht verbreitet (also ortsunüblich) ist. Die weit verbreitete Form kommt nur in Frage, wenn die bodenständige Form nicht eindeutig feststeht.


Anmerkungen

  1. Diese kleinen Nuancen sind typisch für die Unterschiede zwischen Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006. Bei den Weisungen waren Sprachwissenschafter und Benutzer am Werk und es wurde eine Kompromisslösung gefunden, welche auch die pragmatische Sicht berücksichtigt.
  2. Beim Leitfaden Toponymie waren nur ganz wenige (wissenschaftlich orientierte) Sprachewissenschafter am Werk und eine kritische, pragmatische Sicht wurde ausgeschlossen. Wenn man die Regeln konsequent anwenden würde, müssten in der Schweiz Tausende von Lokalnamen auf eine historische Form geändert werden, sofern diese Form eindeutig feststellbar ist.
  3. Ein pragmatisch ausgerichtete Nomenklaturkommission würde sich darauf berufen, dass es sich beim "Azheimerhof" um eine Schreibtradition handelt und würde den Namen beibehalten, auch wenn er nicht genau den Regeln entspricht (vgl. Grundsatz in den Weisungen: "nicht immer wissenschaftliche Folgerichtigkeit anwenden". Der wissenschaftlich ausgerichtete Leitfaden Toponymie 2006 spornt eine Nomenklaturkommission nicht an, pragmatisch zu handeln, sondern wissenschaftlich exakt vorzugehen, selbst wenn Tausende von Namen geändert werden müssen.


Schulkarte des Kantons Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen ist eine neue Schulkarte herausgegeben worden, auf welcher viele Lokalnamen in Mundart geändert wurden.

Online Link auf die Schulkarte des Kantons Schaffhausen.

Vorgehen falls obiger Aufruf nicht funktioniert:

  • Alle Popup- und Werbeblocker ausschalten sowohl in Explorern (z.B. Internet Explorer 6 oder 7) wie auch Blocker ausschalten in Firewallprogrammen (z.B. Norton Internet Security)
  • Beim Aufruf mit Internet Explorer 6 kann man den Popupblocker umgehen, indem man zuerst die Ctrl-Taste betätigt, nacher den Link aufruft und die Controlltaste gedrückt hält, bis die Karte erscheint
  • Beim Aufruf mit Internet Explorer 7 "Möchten Sie das Fenster schliessen?" mit "Ja" beantworten.

Die Schulkarte des Kantons Schaffhausen wurde für den Wettbewerb "Prix Carto" der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK eingereicht ohne dass damit jedoch ein Preis gewonnen wurde. vgl. auch Herbsttagung SGK

Falls diese Schulkarte als "Mundartkarte" bezeichnet würde, wäre dagegen nichts einzuwenden. Ohne diesen Hinweis nimmt man jedoch an, dass es sich um eine offizielle Spezialkarte mit offiziellen Namen handelt, was aber nicht der Fall ist. Zum Beispiel sind Rii(Rhein) wie auch auch Liebensbärg anstelle Liebensberg sowie Rafzerfäld anstelle Rafzerfeld und sehr viele weitere Namen auf der Schulkarte des Kantons Schaffhausen keine offizielle Bezeichnungen.


Änderung auch der Schreibregeln?

Soll nun für eine Harmonisierung mit der Zeit die Schreibweise der Lokalnamen in deutschsprachigen Kantonen in mehr Mundart gemäss Leitfaden Toponymie 2006 etwa analog Kanton Thurgau oder Kanton Schaffhausen erfolgen? Die Hälfte der Kantone lehnt den Leitfaden Toponymie 2006 ab. Die grosse Mehrheit der Benutzer fordern die Beibehaltung der bewährten Weisungen 1948.


Es darf nicht sein, dass wegen Kantonen, welche sich nicht an den bewährten Standard 1948 gehalten haben, für die ganze deutschsprachige Schweiz ein neuer, von einer grossen Mehrheit der Benutzer nicht akzeptierter Standard definiert wird!


Weblinks