Änderungen Schreibweise Lokalnamen

Aus Geoinformation HSR
Version vom 17. Dezember 2006, 09:53 Uhr von Schlatter (Diskussion | Beiträge) (Verzicht auf Leitfaden Toponymie)

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Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Thurgau

Änderungen auf dem Landeskartenblatt 1073 Wil 1:25'000

Gemäss Einschätzungen der SOGI (vgl. Stellungnahme SOGI Anhang1 2.1) entsprach die Schreibweise der Lokalnamen auf dem Landeskartenblatt 1073 Wil 1:25 000, Ausgabe 1978, weitgehend dem Standard Weisungen 1948. In der Ausgabe 2004 hat sich von rund 540 Lokalnamen die Schreibweise deren 290 (54%) geändert. Berücksichtigt man die Restriktionen des Leitfadens Toponymie 2006 für Dehnungen wie z.B. "Huse" anstelle "Huuse" usw., wären es trotzdem immer noch rund 240 Lokalnamen (44%), dessen Schreibweise entsprechend dem neuen Standard Leitfaden Toponymie 2006 gegenüber Standard Weisungen 1948 ändern. Die SOGI hat grob berechnet, dass auf Stufe Amtlicher Vermessung mind. 350'000 Lokalnamen in der Schweiz existieren, davon ca. 240'000 in der deutschsprachigen Schweiz. Rechnet man die Verhältnisse des Kantons Thurgau hoch, so müssten im Laufe der Zeit zehntausende von Lokalnamen geändert werden, falls man gesamthaft auf den neuen Standard Leitfaden Toponymie 2006 umstellen würde.

(Anm. des Wiki-Admistrators: Siehe Replik dazu auf der Diskussions-Seite).

Aus Gründen des Copyrights können hier die beiden Kartenblätter 1073 Wil Ausgabe 1978 und 2004 mit den markierten Veränderungen nicht veröffentlicht werden. Folgende Online-Karten sollen hier einen Einblick vermitteln.

Name Ausgabe 1978 > Name Ausgabe 2004


Änderungen auf dem Übersichtsplan 1:5'000 in der Gemeinde Au TG

Auffallend ist die Schreibweise des Weilers Rotbühl auf der Landeskarte 1:25'000 und auf dem aktuellen Übersichtsplan mit Roopel, obwohl es z.B. auf einer "Map.search.ch"-Karte im Internet Rotbüel heisst. Eigenartigerweise sprechen die Bewohner von Rotbüel und nicht von Roopel und nehmen stillschweigend an, dass in der Gemeinde Au TG die heutigen Grundbuch- und Übersichtspläne völlig veraltet seien, da diese mit "Roopel" die Schreibeweise von ca. 1930 verwenden. Ein alter Übersichtsplan 1:5'000 einer Anwohnerin zeigt, dass bereits 1955 Rotbühl geschrieben wurde, so wies auch auf der Ortstafel steht. Auf dem aktuellen Übersichtsplan ist nicht nur "Roopel", sondern auch manche andere Lokalnamen lautnah geschrieben.

Name Übersichtsplan 1955> Name Übersichtsplan 2004

Im Beobachter-Artikel "Wo Unsinn einen Namen hat" bekundet ein Vertreter des Bundesamtes für Landestopografie "Es kann doch nicht sein, dass wir die Kantonsgrenzen an der Schreibweise ihrer Flurnamen ablesen".

(Anm. des Wiki-Administrators: Dieser Abschnitt ist umstritten; siehe Diskussions-Seite).

Dass dies tatsächlich der Fall ist, zeigt sich besonders auffällig an verschiedenen Stellen, an welchen derselbe Lokalname im Kanton Zürich und Kanton Thurgau unterschiedlich geschrieben sind. Die ursprüglich 1978 noch identische Schreibweise wurde im Kanton Thurgau in letzter Zeit in einem sehr grossen Ausmass verändert.



Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich hält man sich an die Weisungen 1948 und toleriert nur in seltenen Fällen Ausnahmen. Und wenn es Ausnahmen gibt, dann höchstens in Richtung weniger als mehr Mundart. Beispiel Segel in der Gemeinde Hütten.

In der Gemeinde Fischental erscheint Fistel im Übersichtsplan und in den Gebäudeadressen. In der Landeskarte wurde Fistl in Fischtel geändert. Fistel und Fischtel in Map.search


Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Schaffhausen

Änderungen in der Amtlichen Vermessung in der Gemeinde Schleitheim SH

2002 / 2003 wurden in Schleitheim Kanton Schaffhausen von 315 Lokalnamen deren 209 geändert (66%)

Die Lokalnamen wurden von einer mundartlichen Schreibweise (Weisungen 1948) auf eine lautnahe Mundarschreibweise geändert. Gemäss Leitfaden Toponymie 2006 wäre es wegen der restriktiveren Handhabung von Doppelvokalen möglich, dass sich ca. 30 Lokalnamen weniger ändern würden (es wären dann insgesamt 179 geänderte Lokalnamen, was 57% aller Namen entspricht)

72 Veränderungen weglassen stummes –n z.B. Brüelgarten > Brüelgaarte alle Beispiele

34 Veränderungen Schriftsprache -> Mundart z.B. Altes Schulhaus > Aalts Schuelhus alle Beispiele

30 Veränderungen einfacher Vokal -> Doppelvokal z.B. Auhäldeli > Auhääldili alle Beispiele

23 Veränderungen e -> ä z.B. Gähweg > Gääwäg alle Beispiele

50 Veränderungen Diverses z.B. Ischlag > Iischleg alle Beispiele


Aazheimerhof belassen oder ändern in Oozemerhof ?

Ausgangslage

  • Es geht darum, ob die bisherige Schreibweise eines Hofes in der Gemeinde Neuhausen Kt. SH belassen oder geändert wird. Es handelt sich dabei um ein Beispiel, welches für die künftige Schreibweise der Lokalnamen in der Schweiz Modellcharakter hat.
    • Personen unter 70 sprechen in der Gemeinde Neuhausen "Aazheimerhof"
    • einzelne bejahrte Neuhauser sprechen "Ozemerhof"
  • In der Amtlichen Vermessung und in heutigen Karten und Plänen steht "Azheimerhof". Die Amtliche Vermessung enthält heute einen Flurnamen "Azheim" und es existieren mehrere Gebäudeadressen "Azheimerhof 8212 Neuhausen am Rheinfall"
  • Google
    • 74 Einträge für "Azheimerhof"
    • keine Einträge für "Ozemerhof"
  • Soll nun bei einer Überarbeitung der Hofname "Aazheimerhof" belassen werden oder in "Ozemerhof" verändert werden?


Unterschied Weisungen 1948 und Entwurf Leitfaden Toponymie 2006

Weisungen 1948

Grundsatz 2.
Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen; Rückbildungen abgeschliffener und verdunkelter Formen sowie andere Konstruktionen sind abzulehnen. Man schreibe deshalb Hostet, wo so gesprochen wird, nicht Hofstatt. Nicht volkstümliche Zusammensetzungen und unnötige Beifügungen, wie Blackialp oder Alp Blacki, Juchhof, wo bloss Blacki, Juch gesprochen wird, sind zu vermeiden. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere, in Zweifelsfällen und wo zweckmässig die weiter verbreitete für die Schreibweise massgebend.


Entwurf Leitfaden Toponymie 2006 Ausgangslage: Schreibweise nach ortsüblicher Sprechform

  1. Für die Festlegung der Schreibweise ist in erster Linie auszugehen von der ortsüblichen Sprechform und nicht (zwingend) von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibform. Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen. (Präzisierungen zu diesem Hauptgrundsatz s. GS 7).
  2. Mundartnamen sollen nicht in die Schriftsprache übertragen werden.
  3. Zur Eruierung der ortsüblichen Sprechform sollen primär alteingesessene und ortskundige, möglichst der älteren Generation angehörige, mit dem Namenstand gut vertraute (sich beruflich in der Natur bewegende) Gewährspersonen (z.B. Bauern, Älpler, Förster, Wildhüter, Bannwarte, Jäger, Fischer) befragt werden.
  4. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere (d.h. von der älteren Generation noch verwendete) und, wo diese nicht (mehr) eindeutig feststeht, allenfalls die weiter verbreitete („geläufigere") für die Schreibweise massgebend.


Zwischen Weisungen 1948 und Entwurf Leitfaden Toponymie 2006 bestehen auf den ersten Blick nur Nuancen. Aber genau diese Nuancen bewirken, ob die heutige Schreibweise "Aazheimerhof" geändert werden muss oder nicht.

  • Weisungen 1948 "Aazheimerhof" bestehen lassen, da es die ortsübliche (verbreitete) Sprechform und auch im Zweifelsfall die geläufigere Sprechform ist. Falls sowohl die Sprechweise "Azheimerhof" (z.B. von neu zugezogenen Personen) als auch "Ozemerhof" (z.B. einheimische Bevölkerung) verbreitet wäre, würde jede vernünftig handelnde Nomenklaturkommission entsprechend den Grundsätzen der Weisungen 1948 "Aazheimerhof" belassen und nur eine extrem dialektologisch ausgerichtete Nomenklaturkommission würde "Ozemerhof" schreiben.
  • Entwurf Leitfaden Toponymie 2006: "Oozemerhof" wäre für Flurnamen die richtige Schreibweise, da im Entwurf Leitfaden Toponymie 2006 die allgemeine Bedeutung von ortsüblich (verbreitet) in bodenständig (einheimische Bevölkerung) mit Priorisierung der älteren Bevölkerung und Berufsgattungen wie Bauern usw. uminterpretiert wird, selbst wenn diese Sprechform nicht verbreitet ist. Die verbreitete Form kommt nur gerade in Frage, wenn die bodenständige Form nicht eindeutig feststeht (z.B. wenn die einen Leute "Oozmerhof" und die anderen "Ozemerhof" sprechen ? Ev. müsste noch geregelt werden was, "eindeutig" heisst).


Verzicht auf Leitfaden Toponymie

  1. Unterschiede Diese kleinen Nuancen sind typisch für die Unterschiede zwischen Weisungen 1948 und Entwurf Leitfaden Toponymie 2006. Bei den Weisungen 1948 waren Sprachwissenschafter und Benutzer am Werk und es wurde eine Kompromisslösung gefunden, welche auch die pragmatische Sicht berücksichtigt. Beim Entwurf Leitfaden Toponymie hingegen waren nur ganz wenige (u.a. auch extrem dialektologisch orientierte Personen) am Werk und eine kritische, pragmatische Sicht wurde leider weitgehend ausgeschlossen.
  2. Widersprüche Die swisstopo wirft vor, dass die Weisungen 1948 angeblich Widersprüche enthalte (ohne diese jemals konkret veröffentlicht zu haben), dabei werden bei bisher klaren Regeln umgekehrt neue Widersprüche im Entwurf Leitfaden Toponymie 2006 geschaffen. Für die Definition der ortsüblichen Sprechform werden folgende Faktoren widersprüchlich vermischt: Verbreitung, Bodenständigkeit, Alter und Berufsgattungen.
  3. Legitimation des Leitfadens Toponymie 2006: Beim Leitfaden Toponymie scheint die Ausmerzung von Widersprüchen der Weisungen 1948 nur ein Vorwand zu sein, um das Verlassen eines ausgewogenen Kompromisses zwischen Anlehnung an Schriftsprache und Mundart, zugunsten einer mundartnahen Schreibweise zu ermöglichen. In den Weisungen 1948 wird nirgends postuliert, dass mundartnah geschrieben werden soll, sondern es werden im Gegenteil Schranken aufgestellt, um eine massvolle Schreibung der Lokalnamen zu erreichen. Diese Schranken sind im Entwurf Leitfaden Toponymie 2006 weitgehend eliminiert worden.Von Nomenklaturkommissionen, welche mundartnahe Schreibung und den Leitfaden Toponymie 2006 propagieren, wird kaum daran gedacht, dass das Ändern von Lokalnamen Aufwendungen bei Adressen, Registern, Dokumenten usw. verursacht. Wenn man die Regeln des Leitfadens Toponymie 2006 konsequent anwenden würde, müssten in der Schweiz im Gegensatz zu den Weisungen 1948 Zehntausende von Lokalnamen auf eine "bodenständige" Form geändert werden. Das ganze sieht dabei nach Arbeitsbeschaffung für Nomenklaturkommissionen aus.
  4. Verzicht auf den Leitfaden Toponymie: Der Entwurf Leitfadens Toponymie 2006 lässt mehr Mundart zu, um die Anliegen und Idealvorstellungen einer kleinen Minderheit zu befriedigen; die berechtigen Bedürfnisse der grossen Mehrheit der Benutzer, die bisherige pragmatische Lösung zu belassen, werden nicht berücksichtigt. Wird auf diese einseitige Ausrichtung verzichtet, kann auf den Leitfaden Toponymie 2006 verzichtet werden: vgl. dazu Zitat ausReferat von Alfred Richli, anlässlich Herbsttagung SGK vom 3.11.2006 Schaffhausen "Man kann ja wahrhaftig nicht gleichzeitig die bodenständige mündliche Form und die durch Lesegewohnheit erhärtete schriftliche wollen. Wenn die letztere die Richtschnur abgeben sollte, dann würde sich nämlich der ganze Aufwand für neue Richtlinien erübrigen."

Ungereimtheiten im Entwurf Leitfaden Toponymie 2006

  1. Gilt der Leitfaden auch für Hofnamen? Wahrscheinlich wegen der grossen Kritik am Entwurf den Toponymischen Richtlinien (als Vorgängerregelung)gilt der neue Entwurf Leitfaden Toponymie 2006 nicht mehr für Weiler- und Hofnamen. Was gilt dann? Heute werden Weiler- und Hofnamen gemäss Weisungen 1948 geschrieben. Es ist davon auszugehen, dass Nomenklaturkommissionen den Leitfaden Toponymie 2006 auch für Hof- und Weilernamen anwenden, wie im Kanton Schaffhausen.
  2. Zusammenspiel Hof- und Flurnamen Im Beispiel Azheimerhof gibt es einen Flurnamen "Azheim". Wie passt dieser Flurname mit dem Hofnamen zusammen?
    • Heute in der Amtlichen Vermessung: Azheimerhof und Azheim
    • Künftige Varianten
      • Ozemerhof und Ozheim?
      • Ozemerhof und Azheim?
      • Azheimerhof und Ozheim?
      • Ozemerhof (ev. verschwindet Flurname Aazheim)
    Diese Beispiele zeigen, dass Hof- und Flurnamen gesamthaft betrachtet werden müssen.
  3. Ungereimtheiten zwischen pragmatischer Schreibweise und Mundartnähe resp. Bodenständigkeit. Im oben erwähnten Grundsatz des Entwurfs Leitfadens Toponymie 2006 heisst es im 1. Punkt: Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen. Diese aus Sicht der Benutzer gut gemeinten Tipps, taugen (wie man im Kanton Schaffhausen erkennt) nicht, eine pragmatische Schreibweise gemäss Weisungen 1948 zu erreichen, wenn der Leitfaden Toponymie 2006 gleichzeitig die Schleusen für sehr mundartnahe Schreibweise öffnet und gleichzeitig die Schranken gegen übertriebene Mundart weitgehend eliminiert.
  4. Schlussfolgerungen Pragmatische Schreibweise gemäss Weisungen 1948 und mundartnahe Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 sind unvereinbar. Die Gefahr, dass in der Schweiz unsinnig Zehntausende von Lokalnamen im Sinne des Leitfadens 2006 mit grossen Kostenfolgen verändert werden ist so gross, dass die Arbeiten am Leitfaden Toponymie 2006 sofort eingestellt werden sollten und die Weisungen 1948 weiterhin zwingend als Richtschnur für die Schreibweise der Lokalnamen gelten müssen.


Schulkarte des Kantons Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen ist eine neue Schulkarte herausgegeben worden, auf welcher viele Lokalnamen in Mundart geändert wurden.

Online Link auf die Schulkarte des Kantons Schaffhausen.

Vorgehen falls obiger Aufruf nicht funktioniert:

  • Alle Popup- und Werbeblocker ausschalten sowohl in Explorern (z.B. Internet Explorer 6 oder 7) wie auch Blocker ausschalten in Firewallprogrammen (z.B. Norton Internet Security)
  • Beim Aufruf mit Internet Explorer 6 kann man den Popupblocker umgehen, indem man zuerst die Ctrl-Taste betätigt, nachher den Link aufruft und die Controlltaste gedrückt hält, bis die Karte erscheint
  • Beim Aufruf mit Internet Explorer 7 "Möchten Sie das Fenster schliessen?" mit "Ja" beantworten.

Falls diese Schulkarte als "Mundartkarte" bezeichnet würde, wäre dagegen nichts einzuwenden. Ohne diesen Hinweis nimmt man jedoch an, dass es sich um eine offizielle Spezialkarte mit offiziellen Namen handelt, was aber nicht der Fall ist. Zum Beispiel sind Rii(Rhein) wie auch Liebensbärg anstelle Liebensberg sowie Rafzerfäld anstelle Rafzerfeld und sehr viele weitere Namen auf der Schulkarte des Kantons Schaffhausen keine offizielle Bezeichnungen.


Änderung auch der Schreibregeln?

Soll nun für eine Harmonisierung mit der Zeit die Schreibweise der Lokalnamen in deutschsprachigen Kantonen in mehr Mundart gemäss Leitfaden Toponymie 2006 etwa analog Kanton Thurgau oder Kanton Schaffhausen erfolgen? Die Hälfte der Kantone lehnt den Leitfaden Toponymie 2006 ab. Die grosse Mehrheit der Benutzer fordern die Beibehaltung der bewährten Weisungen 1948.


Es darf nicht sein, dass wegen Kantonen, welche sich nicht an den bewährten Standard 1948 gehalten haben, für die ganze deutschsprachige Schweiz ein neuer, von einer grossen Mehrheit der Benutzer nicht akzeptierter Standard definiert wird!


Weblinks