ÖREB: Unterschied zwischen den Versionen

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Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
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Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.
GeoIG (seit 2007)  
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Der Bundesrat bestimmt, welche Daten als ÖREB gelten.
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Geodaten der Schweiz
 
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Für die Allgemeinheit verfügbar
 
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Diese Verordnung besagt, dass zu folgenden Themen (nicht vollständige Aufzählung) die Daten ins ÖREB zu übertragen sind:
 
Diese Verordnung besagt, dass zu folgenden Themen (nicht vollständige Aufzählung) die Daten ins ÖREB zu übertragen sind:
 
Fuss- und Wanderwege, Natur und Heimatschutz, Wasserbau, Störfall, Bodenbelastung, Luft, Lärm, Altlasten, nicht ionisierende Strahlung, Wald, Jagd
 
Fuss- und Wanderwege, Natur und Heimatschutz, Wasserbau, Störfall, Bodenbelastung, Luft, Lärm, Altlasten, nicht ionisierende Strahlung, Wald, Jagd
 
Der Bundesrat bestimmt, welche Daten als ÖREB gelten.
 

Version vom 28. November 2014, 16:16 Uhr

Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Der Bundesrat bestimmt, welche Daten als ÖREB gelten.


  • GeoIG (seit 2007)

Geodaten der Schweiz Für die Allgemeinheit verfügbar angemessene Qualität und Kosten (zur Übersicht siehe die Abschnitte des Gesetzes [1]) Gilt für die Geobasisdaten (gesetzlich gefordert) des Bundes Standards und Zuständigkeiten für die Daten Verweis auf Datenschutz, Gebührenregelung

GeoIV Anhang 2 Diese Verordnung besagt, dass zu folgenden Themen (nicht vollständige Aufzählung) die Daten ins ÖREB zu übertragen sind: Fuss- und Wanderwege, Natur und Heimatschutz, Wasserbau, Störfall, Bodenbelastung, Luft, Lärm, Altlasten, nicht ionisierende Strahlung, Wald, Jagd