ÖREB

Aus Geoinformation HSR
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Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.

Der Bundesrat bestimmt, welche Daten als ÖREB gelten.

GeoIG (seit 2007)

  • Geodaten der Schweiz
  • Für die Allgemeinheit verfügbar
  • angemessene Qualität und Kosten
  • (zur Übersicht siehe die Abschnitte des Gesetzes [1])
  • Gilt für die Geobasisdaten (gesetzlich gefordert) des Bundes
  • Standards und Zuständigkeiten für die Daten
  • Verweis auf Datenschutz, Gebührenregelung

GeoIV

  • Anhang 2
  • Diese Verordnung besagt, dass zu folgenden Themen (nicht vollständige Aufzählung) die Daten ins ÖREB zu übertragen sind:
  • Fuss- und Wanderwege, Natur und Heimatschutz, Wasserbau, Störfall, Bodenbelastung, Luft, Lärm, Altlasten, nicht ionisierende Strahlung, Wald, Jagd