Amtliche Schreibweise von Eigennamen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Amtliche Deutsche Rechtschreibung ==
 
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=== Allgemeines ===
 
Vgl. Duden Ausgabe 24. Auflage '''Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung'''
 
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=== Eigennamen ===
 
  §60 In mehrteiligen Eigennamen mit nicht subststantivischen Bestandteilen schreibt man das
 
  §60 In mehrteiligen Eigennamen mit nicht subststantivischen Bestandteilen schreibt man das
 
  erste Wort und alle weiteren Wörtern aus Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen gross.
 
  erste Wort und alle weiteren Wörtern aus Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen gross.
 
    
 
    
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Als Eigennamen im Sinne dieser orthografischen Regelung gelten:
 
Als Eigennamen im Sinne dieser orthografischen Regelung gelten:
  
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== Amtliche Schweizerische Rechtsschreibung ==
 
== Amtliche Schweizerische Rechtsschreibung ==
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=== Allgemeines ===
 
vgl. [http://www.bk.admin.ch/dokumentation/publikationen/00292/01722/index.html?lang=de Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung der schweizerischen Bundeskanzlei]
 
vgl. [http://www.bk.admin.ch/dokumentation/publikationen/00292/01722/index.html?lang=de Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung der schweizerischen Bundeskanzlei]
  
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verbindliche Hausorthografie, die sich jedoch praktisch vollständig innerhalb des amtlichen Regelwerks bewegt.
 
verbindliche Hausorthografie, die sich jedoch praktisch vollständig innerhalb des amtlichen Regelwerks bewegt.
  
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=== Eigennamen ===
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§ 4.31 Eigennamen bezeichnen im Unterschied zu gewöhnlichen Substantiven bestimmte einzelne
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Gegebenheiten (eine Person, einen Ort, ein Land, eine Behörde usw.). Eigennamen schreibt man
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gross. Das ist da unproblematisch, wo der Eigenname aus einem Wort besteht.
  
  
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  und die Substantive gross, die andern Wörter klein (in Abweichung vom amtlichen Regelwerk,
 
  und die Substantive gross, die andern Wörter klein (in Abweichung vom amtlichen Regelwerk,
 
  das die Grossschreibung sämtlicher Wörter ausser der Funktionswörter vorsieht).
 
  das die Grossschreibung sämtlicher Wörter ausser der Funktionswörter vorsieht).
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== Konsequenzen für die Schreibweise von geografischen Namen in der Schweiz ==
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* Es ist davon auszugehen, dass die amtliche Schreibweise in der Schweiz analog zur Deutschen amtlichen Schreibweise für alle geografischen Namen gilt.
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* Die Schreibregeln für Strassennamen verweisen in Regel K 161 auf Regel §60 (2.2) der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung
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K 161 Das erse Wort eines Strassennamens wird grossgeschrieben, ebenso alle zum Namen
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gehörenden Adjektive und Zahlenwörter <§60(2.2)>
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* Obige Regel ist daher nicht 1:1 auf die Schweiz übertragbar.
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* Übertragbar ist, dass das erste Wort immer Gross geschrieben ist.
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* Statistische Nachforschungen ergeben, dass in der Schweiz Adjektive in Strassennamen meist weniger als 10% gross geschrieben werden (Adjektive wie unter, oben)
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* Stehende Begriffe wie Im Eisernen Zeit 
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Version vom 14. Dezember 2008, 17:25 Uhr

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Amtliche Deutsche Rechtschreibung

Allgemeines

Vgl. Duden Ausgabe 24. Auflage Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung


Eigennamen

§60 In mehrteiligen Eigennamen mit nicht subststantivischen Bestandteilen schreibt man das
erste Wort und alle weiteren Wörtern aus Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen gross.
 

Als Eigennamen im Sinne dieser orthografischen Regelung gelten:

(2) Geografische und geografisch-politische Eigennamen, so
(2.2) von Städten, Dörfern, Strassen, Plätzen und dergleichen
(2.3) von Landschaften, Gebirgen, Wäldern, Wüsten, Fluren und dergleichen


Amtliche Schweizerische Rechtsschreibung

Allgemeines

vgl. Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung der schweizerischen Bundeskanzlei

Diese Rechtschreibung gilt grundsätzlich nur für die Bundesverwaltung dürfte aber in der Schweiz von den meisten Kantonen (z.B. Kanton ZH) und Gemeinden (z.B. Stadt Winterthur) ebenfalls angwendet werden.


Ganz vereinzelt weicht der vorliegende Leitfaden vom amtlichen Regelwerk ab:

  • Dies gilt namentlich für das ß (Eszett oder Scharf-s). Dieser Buchstabe wurde in der Schweiz seit den 1930er-Jahren langsam verdrängt und wird seit den 1970er-Jahren nicht mehr geschrieben(man schreibt stattdessen Doppel-s: ss). Vgl. Kap. 2, Rz. 1.7–1.10.
  • Abweichungen gibt es in ganz wenigen weiteren Punkten (z.B. bei der Schreibung

mehrteiliger Eigennamen; vgl. Kap. 2, Rz. 4.32).

Der vorliegende Leitfaden präsentiert mit andern Worten die für die Bundesverwaltung verbindliche Hausorthografie, die sich jedoch praktisch vollständig innerhalb des amtlichen Regelwerks bewegt.


Eigennamen

§ 4.31 Eigennamen bezeichnen im Unterschied zu gewöhnlichen Substantiven bestimmte einzelne
Gegebenheiten (eine Person, einen Ort, ein Land, eine Behörde usw.). Eigennamen schreibt man
gross. Das ist da unproblematisch, wo der Eigenname aus einem Wort besteht.


§ 4.32 Besteht der Eigenname hingegen aus mehreren Wörtern, so schreiben wir das erste Wort
und die Substantive gross, die andern Wörter klein (in Abweichung vom amtlichen Regelwerk,
das die Grossschreibung sämtlicher Wörter ausser der Funktionswörter vorsieht).


Konsequenzen für die Schreibweise von geografischen Namen in der Schweiz

  • Es ist davon auszugehen, dass die amtliche Schreibweise in der Schweiz analog zur Deutschen amtlichen Schreibweise für alle geografischen Namen gilt.
  • Die Schreibregeln für Strassennamen verweisen in Regel K 161 auf Regel §60 (2.2) der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung
K 161 Das erse Wort eines Strassennamens wird grossgeschrieben, ebenso alle zum Namen
gehörenden Adjektive und Zahlenwörter <§60(2.2)>
  • Obige Regel ist daher nicht 1:1 auf die Schweiz übertragbar.
  • Übertragbar ist, dass das erste Wort immer Gross geschrieben ist.
  • Statistische Nachforschungen ergeben, dass in der Schweiz Adjektive in Strassennamen meist weniger als 10% gross geschrieben werden (Adjektive wie unter, oben)
  • Stehende Begriffe wie Im Eisernen Zeit



Weblinks