Azheimerhof - Oozemerhof: Unterschied zwischen den Versionen

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* Soll nun bei einer Überarbeitung der Hofname "Aazheimerhof" belassen werden oder in "Ozemerhof" verändert werden?
 
* Soll nun bei einer Überarbeitung der Hofname "Aazheimerhof" belassen werden oder in "Ozemerhof" verändert werden?
 
** Gemäss '''Weisungen 1948/2011''' würde die heutige Schreibweise "Aazheimerhof" '''unverändert beibehalten''' werden
 
** Gemäss '''Weisungen 1948/2011''' würde die heutige Schreibweise "Aazheimerhof" '''unverändert beibehalten''' werden
** Mit '''Entwurf Leitfaden Toponymie 2006''' würde gemäss [http://www.kartografie.ch/archiv/2006_herbsttagung/vortraege/richli.pdf  Referat Alfred Richli anlässlich Herbsttagung SGK vom 3.11.2006 in Schaffhausen] die heutige Schreibweise "Aazheimerhof" in "Oozemerhof" '''geändert''' werden.  
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** Mit '''Entwurf Leitfaden Toponymie 2006''' würde gemäss [https://kartografie.ch/wp-content/uploads/2016/05/2006_herbsttagung_talk_richli.pdf  Referat Alfred Richli anlässlich Herbsttagung SGK vom 3.11.2006 in Schaffhausen] die heutige Schreibweise "Aazheimerhof" in "Oozemerhof" '''geändert''' werden.
  
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== Zusammenspiel Hof- und Flurnamen ==
 
== Zusammenspiel Hof- und Flurnamen ==
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== Schlussfolgerungen ==
 
== Schlussfolgerungen ==
Pragmatische Schreibweise gemäss Weisungen 1948 und mundartnahe Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 sind unvereinbar. Die Gefahr, dass in der Schweiz unsinnig Zehntausende von Lokalnamen im Sinne des Leitfadens 2006 mit grossen Kostenfolgen verändert werden ist so gross, dass die Weisungen 1948 weiterhin zwingend als Richtschnur für die Schreibweise der Lokalnamen in der amtlichen Vermessung und auf Landeskarten gelten müssen. Gemäss [http://giswiki.hsr.ch/images/a/ae/Stellungnahme_SOGI_Toponymie_2006.pdf Stellungnahme zum Leitfaden Toponymie]unterstützt die SOGI hingegen den Leitfaden Toponymie als Grundlage für den Aufbau und die Nachführung von Namenbüchern (vgl. dazu auch ein im geowebforum veröffentlichtes [http://giswiki.hsr.ch/Datei:1087_Schema_Orts-_und_Lokalnamen.pdf Schema Orts- und Lokalnamen)].
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Pragmatische Schreibweise gemäss Weisungen 1948 und mundartnahe Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 sind unvereinbar. Die Gefahr, dass in der Schweiz unsinnig Zehntausende von Lokalnamen im Sinne des Leitfadens 2006 mit grossen Kostenfolgen verändert werden ist so gross, dass die Weisungen 1948 weiterhin zwingend als Richtschnur für die Schreibweise der Lokalnamen in der amtlichen Vermessung und auf Landeskarten gelten müssen. Gemäss [http://giswiki.hsr.ch/images/a/ae/Stellungnahme_SOGI_Toponymie_2006.pdf Stellungnahme zum Leitfaden Toponymie]unterstützt die SOGI hingegen den Leitfaden Toponymie als Grundlage für den Aufbau und die Nachführung von Namenbüchern (vgl. dazu auch ein im geowebforum veröffentlichtes [http://giswiki.hsr.ch/images/0/03/1087_Schema_Orts-_und_Lokalnamen.pdf Schema Orts- und Lokalnamen)].
  
  

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2022, 10:47 Uhr

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Aazheimerhof belassen oder ändern in Oozemerhof ?

  • Es geht darum, ob die bisherige Schreibweise eines Hofes in der Gemeinde Neuhausen Kt. SH belassen oder geändert wird. Es handelt sich dabei um ein Beispiel, welches für die künftige Schreibweise der Lokalnamen in der Schweiz Modellcharakter hat.
    • Personen unter 70 sprechen in der Gemeinde Neuhausen "Aazheimerhof"
    • einzelne bejahrte Neuhauser sprechen "Ozemerhof"
  • In der Amtlichen Vermessung und in heutigen Karten und Plänen steht "Azheimerhof". Die Amtliche Vermessung enthält heute einen Flurnamen "Azheim" und es existieren mehrere Gebäudeadressen "Azheimerhof 8212 Neuhausen am Rheinfall"
  • Google
    • 74 Einträge für "Azheimerhof"
    • keine Einträge für "Ozemerhof"
  • Soll nun bei einer Überarbeitung der Hofname "Aazheimerhof" belassen werden oder in "Ozemerhof" verändert werden?


Der herkömmliche Name Aazheimerhof wurde beibehalten.

Zusammenspiel Hof- und Flurnamen

Im Beispiel Azheimerhof gibt es einen Flurnamen "Azheim". Wie passt dieser Flurname mit dem Hofnamen zusammen?

  • Heute in der Amtlichen Vermessung: Azheimerhof und Azheim
  • Künftige Varianten
    • Ozemerhof und Ozheim?
    • Ozemerhof und Azheim?
    • Azheimerhof und Ozheim?
    • Ozemerhof (ev. verschwindet Flurname Aazheim)

Diese Beispiele zeigen, dass Hof- und Flurnamen gesamthaft betrachtet werden müssen.


Ungereimtheiten zwischen pragmatischer Schreibweise und Mundartnähe resp. Bodenständigkeit

Im oben erwähnten Grundsatz des Entwurfs Leitfadens Toponymie 2006 heisst es im 1. Punkt: Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen. Diese aus Sicht der Benutzer gut gemeinten Tipps, taugen (wie man im Kanton Schaffhausen erkennt) nicht, eine pragmatische Schreibweise gemäss Weisungen 1948 zu erreichen, wenn der Leitfaden Toponymie 2006 gleichzeitig die Schleusen für sehr mundartnahe Schreibweise öffnet und gleichzeitig die Schranken gegen übertriebene Mundart weitgehend eliminiert.


Schlussfolgerungen

Pragmatische Schreibweise gemäss Weisungen 1948 und mundartnahe Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 sind unvereinbar. Die Gefahr, dass in der Schweiz unsinnig Zehntausende von Lokalnamen im Sinne des Leitfadens 2006 mit grossen Kostenfolgen verändert werden ist so gross, dass die Weisungen 1948 weiterhin zwingend als Richtschnur für die Schreibweise der Lokalnamen in der amtlichen Vermessung und auf Landeskarten gelten müssen. Gemäss Stellungnahme zum Leitfaden Toponymieunterstützt die SOGI hingegen den Leitfaden Toponymie als Grundlage für den Aufbau und die Nachführung von Namenbüchern (vgl. dazu auch ein im geowebforum veröffentlichtes Schema Orts- und Lokalnamen).


Die Benutzer von Lokalnamen als Geoinformation konnten bewirken, dass die Regeln für die Schreibweise von Lokalnamen Weisungen 1948 nicht in Regeln für lautnahe Mundartschreibung verändert wurden, sondern als Weisungen 2011 erhalten geblieben sind.


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