Azheimerhof - Oozemerhof

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Aazheimerhof belassen oder ändern in Oozemerhof ?

  • Es geht darum, ob die bisherige Schreibweise eines Hofes in der Gemeinde Neuhausen Kt. SH belassen oder geändert wird. Es handelt sich dabei um ein Beispiel, welches für die künftige Schreibweise der Lokalnamen in der Schweiz Modellcharakter hat.
    • Personen unter 70 sprechen in der Gemeinde Neuhausen "Aazheimerhof"
    • einzelne bejahrte Neuhauser sprechen "Ozemerhof"
  • In der Amtlichen Vermessung und in heutigen Karten und Plänen steht "Azheimerhof". Die Amtliche Vermessung enthält heute einen Flurnamen "Azheim" und es existieren mehrere Gebäudeadressen "Azheimerhof 8212 Neuhausen am Rheinfall"
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    • 74 Einträge für "Azheimerhof"
    • keine Einträge für "Ozemerhof"
  • Soll nun bei einer Überarbeitung der Hofname "Aazheimerhof" belassen werden oder in "Ozemerhof" verändert werden?


1) Beim Geodatenviewer des Kantons Schaffhausens können ev. Probleme mit dem Internetbrowser auftreten.

  • Microsoft Internetexplorer 7: es empfiehlt sich, bei der Frage »Fenster schliessen?» mit «Nein» zu antworten, um ein eigenes Fenster für Geodatenviewer zu verwenden. Nach dem Schliessen dieses Fensters gelangt man mit «Zurück» des Internetexplorers in die Wiki-Seite zurück.
  • Microsoft Internetexplorer 6: es empfiehlt sich, Kartenfenster in einem neuen Fester (Kontextmenu mit rechter Maustaste) mit gedrückter CTRL-Taste zu öffnen um Popupfilter auszuschalten (CTRL-Taste gedrückt halten bis Karte erscheint).



Gilt der Leitfaden Toponymie auch für Hofnamen?

Wahrscheinlich wegen der grossen Kritik am Entwurf den Toponymischen Richtlinien (als Vorgängerregelung) gilt der neue Entwurf Leitfaden Toponymie 2006 nicht mehr für Weiler- und Hofnamen. Was gilt dann? Heute werden Weiler- und Hofnamen gemäss Weisungen 1948 geschrieben. Es ist davon auszugehen, dass Nomenklaturkommissionen den Leitfaden Toponymie 2006 auch für Hof- und Weilernamen anwenden, wie im Kanton Schaffhausen.


Zusammenspiel Hof- und Flurnamen

Im Beispiel Azheimerhof gibt es einen Flurnamen "Azheim". Wie passt dieser Flurname mit dem Hofnamen zusammen?

  • Heute in der Amtlichen Vermessung: Azheimerhof und Azheim
  • Künftige Varianten
    • Ozemerhof und Ozheim?
    • Ozemerhof und Azheim?
    • Azheimerhof und Ozheim?
    • Ozemerhof (ev. verschwindet Flurname Aazheim)

Diese Beispiele zeigen, dass Hof- und Flurnamen gesamthaft betrachtet werden müssen.


Ungereimtheiten zwischen pragmatischer Schreibweise und Mundartnähe resp. Bodenständigkeit

Im oben erwähnten Grundsatz des Entwurfs Leitfadens Toponymie 2006 heisst es im 1. Punkt: Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen. Diese aus Sicht der Benutzer gut gemeinten Tipps, taugen (wie man im Kanton Schaffhausen erkennt) nicht, eine pragmatische Schreibweise gemäss Weisungen 1948 zu erreichen, wenn der Leitfaden Toponymie 2006 gleichzeitig die Schleusen für sehr mundartnahe Schreibweise öffnet und gleichzeitig die Schranken gegen übertriebene Mundart weitgehend eliminiert.


Schlussfolgerungen

Pragmatische Schreibweise gemäss Weisungen 1948 und mundartnahe Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 sind unvereinbar. Die Gefahr, dass in der Schweiz unsinnig Zehntausende von Lokalnamen im Sinne des Leitfadens 2006 mit grossen Kostenfolgen verändert werden ist so gross, dass die Weisungen 1948 weiterhin zwingend als Richtschnur für die Schreibweise der Lokalnamen in der amtlichen Vermessung und auf Landeskarten gelten müssen. Gemäss Stellungnahme zum Leitfaden Toponymieunterstützt die SOGI hingegen den Leitfaden Toponymie als Grundlage für den Aufbau und die Nachführung von Namenbüchern (vgl. dazu auch ein im geowebforum veröffentlichtes Schema Orts- und Lokalnamen).



Weblinks