Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Nidwalden: Unterschied zwischen den Versionen

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== Veränderung der Schreibweisen von Ors- und Lokalnamen ==
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== Veränderung der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen ==
 
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In der Vergangenheit wurde im Kanton Nidwalden begonnen, die Schreibeise von Lokalnamen in lautnahe Mundart zu ändern, was zu Problemen mit den Gemeinden geführt hat. Die [http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/obwalden/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=269738 Nomenklaturkommission des Kanton Nidwalden ist inzwischen wie der Kanton Obwalden zur moderaten Mundart zurückgekehrt (vgl. Presseartikel '''Tendenz zur Mundart abgeschwächt''')].
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In der Vergangenheit wurde im Kanton Nidwalden begonnen, die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in lautnahe Mundart zu ändern, was zu Problemen mit den Gemeinden geführt hat. Die [http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/obwalden/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=269738 Nomenklaturkommission des Kanton Nidwalden ist inzwischen wie der Kanton Obwalden zur moderaten Mundart zurückgekehrt (vgl. Presseartikel '''Tendenz zur Mundart abgeschwächt''')].
  
  
Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird, da bestehende Namen längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden sind. Lokalnamen bezeichnen in erster Linie und und die ursprüngliche Bedeutung ist vielfach verblasst. Daher gewichten die [[Chronologie_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#27.10.1948_Weisungen_f.C3.BCr_die_Erhebung_und_Schreibweise_der_Lokalnamen_bei_Grundbuchvermessungen_in_der_deutschsprachigen_Schweiz |Schreibregeln Weisungen 1948]] für die Schreibweise von '''lokalen unbedeutenden Namen''' die örtliche Aussprache stärker als die Etymologie (Herkunft) der Namen (Anhang zur Art. 7, 2. Grundsatz). Trotzdem muss bei der Änderung der Änderung von bestehenden Schreibweisen solcher lokalen unbedeutenden Namen sehr behutsam vorgegangen werden. Geografische Namen sollen im Zeitalter von Geoinformationen nur beim Vorliegen eines öffentlichen Interessen geändert werden. Das Problem der Änderungen stellt sich für alle nich lokalen sowie für alle bedeutenden Namen nicht, da diese Namen gemäss Weisungen 1948 ohnehin in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7).  
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Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Orts-und Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird. Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Aufschriften usw. verankert. Eine Änderung der Schreibweisen stösst daher nicht auf Akzeptanz. Lokalnamen bezeichnen in erster Linie und die ursprüngliche Bedeutung ist vielfach verblasst. Daher gewichten die [[Chronologie_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#27.10.1948_Weisungen_f.C3.BCr_die_Erhebung_und_Schreibweise_der_Lokalnamen_bei_Grundbuchvermessungen_in_der_deutschsprachigen_Schweiz |Schreibregeln Weisungen 1948]] für die Schreibweise von '''lokalen unbedeutenden Namen''' die örtliche Sprechform stärker als die Etymologie (Herkunft) der Namen (Anhang zu Art. 7, 2. Grundsatz). Trotzdem muss bei der Änderung der Änderung von bestehenden Schreibweisen solcher lokalen unbedeutenden Namen sehr behutsam vorgegangen werden. Geografische Namen sollen im Zeitalter von Geoinformationen nur beim Vorliegen eines öffentlichen Interesses geändert werden. Alle '''nicht lokalen''' sowie alle '''bedeutenden Namen''' sollen gemäss Weisungen 1948 ohnehin in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7).
  
  
 
== Veränderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen ==
 
== Veränderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen ==
In der Gemeinde [http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenschiessen Wolfenschiessen] ist die Veränderung ist vorgesehehen, von ca. 30 Lokalnamen zu ändern, welche bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen [http://www.lokalnamen.ch/#20080306 vgl. Presseartikel '''Neue Ortsnamen ärgern''']. Zur Zeit läuft eine [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentliche Auflage]
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In der Gemeinde [http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenschiessen Wolfenschiessen] ist vorgesehenen, die Schreibweise von ca. 30 Lokalnamen zu ändern, welche bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen [http://www.lokalnamen.ch/#20080306 vgl. Presseartikel '''Neue Ortsnamen ärgern''']. Zurzeit läuft eine [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentliche Auflage.]
  
  
  
Die diversen von der Nomenklaturkommission vorgeschlagene Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht realisiert werden:
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Diverse vorgesehenen Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:
* '''Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden''' (gemäss [http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4]). Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichlich. [http://www.lokalnamen.ch/#31_5 (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid)]
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* '''Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden''' ([http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4]). Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich [http://www.lokalnamen.ch/#31_5 (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).]
* Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiber Verordnung auf '''allgemeine Akzeptanz''' stossen (gemäss [http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, GeoNV]), dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein.
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* Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf '''allgemeine Akzeptanz''' stossen (gemäss [http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, GeoNV]), dies scheint in Wolfenschiessen bei den Gemeindebehörden wie auch bei der Bevölkerung jedoch nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
* Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundatlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für '''lokalen Namen mit geringer Bedeutung''' vorgesehen wären (vgl. Art). Die zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedocj grosse Bedetung [http://www.cadastre.ch/pub/down/publications/kva/ks/KS-2007-02-Toponymie_de.pdf vgl. auch Kreissschreiben des Bundesamtes für Landestopografie)]
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* Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für '''lokalen Namen mit geringer Bedeutung''' vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Die zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.
  
  

Version vom 15. März 2008, 09:01 Uhr

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Veränderung der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen

Wappen Nidwalden.png

In der Vergangenheit wurde im Kanton Nidwalden begonnen, die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in lautnahe Mundart zu ändern, was zu Problemen mit den Gemeinden geführt hat. Die Nomenklaturkommission des Kanton Nidwalden ist inzwischen wie der Kanton Obwalden zur moderaten Mundart zurückgekehrt (vgl. Presseartikel Tendenz zur Mundart abgeschwächt).


Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Orts-und Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird. Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Aufschriften usw. verankert. Eine Änderung der Schreibweisen stösst daher nicht auf Akzeptanz. Lokalnamen bezeichnen in erster Linie und die ursprüngliche Bedeutung ist vielfach verblasst. Daher gewichten die Schreibregeln Weisungen 1948 für die Schreibweise von lokalen unbedeutenden Namen die örtliche Sprechform stärker als die Etymologie (Herkunft) der Namen (Anhang zu Art. 7, 2. Grundsatz). Trotzdem muss bei der Änderung der Änderung von bestehenden Schreibweisen solcher lokalen unbedeutenden Namen sehr behutsam vorgegangen werden. Geografische Namen sollen im Zeitalter von Geoinformationen nur beim Vorliegen eines öffentlichen Interesses geändert werden. Alle nicht lokalen sowie alle bedeutenden Namen sollen gemäss Weisungen 1948 ohnehin in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7).


Veränderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen

In der Gemeinde Wolfenschiessen ist vorgesehenen, die Schreibweise von ca. 30 Lokalnamen zu ändern, welche bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen vgl. Presseartikel Neue Ortsnamen ärgern. Zurzeit läuft eine öffentliche Auflage.


Diverse vorgesehenen Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:

  • Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden (Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4). Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).
  • Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf allgemeine Akzeptanz stossen (gemäss Geoinformationsgesetzgebung, GeoNV), dies scheint in Wolfenschiessen bei den Gemeindebehörden wie auch bei der Bevölkerung jedoch nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
  • Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für lokalen Namen mit geringer Bedeutung vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Die zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.


Bannalp in Banalp ändern ?

Bannalp Siegfriedkarte.jpg Siegfriedkarte ca. 1900


Bannalp Landeskarte 200000.jpg

Heutige Landeskarte 1:200'000


Bannalp Landeskarte 25000.jpg

Heutige Landeskarte 1:25'000


  • Bannalp ändern in Banalp?
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