Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Nidwalden: Unterschied zwischen den Versionen

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| In der Vergangenheit wurde im Kanton Nidwalden begonnen, die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in lautnahe Mundart zu ändern, was zu Problemen mit den Gemeinden geführt hat. Die [http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/obwalden/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=269738 Nomenklaturkommission des Kanton Nidwalden ist inzwischen wie der Kanton Obwalden zur moderaten Mundart zurückgekehrt (vgl. Presseartikel '''Tendenz zur Mundart abgeschwächt''')].
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| In der Vergangenheit wurde im Kanton Nidwalden begonnen, die Schreibweise von Lokalnamen in lautnahe Mundart zu ändern, was zu Problemen mit den Gemeinden geführt hat. Die Nomenklaturkommission des Kanton Nidwalden ist inzwischen wie der Kanton Obwalden zur moderaten Mundart zurückgekehrt.
  
  
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Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Orts-und Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird.
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Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird.
* Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Aufschriften usw. verankert. Eine Änderung der Schreibweisen stösst daher nicht auf Akzeptanz.
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* Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Aufschriften usw. verankert. Eine Änderung der Schreibweisen stösst daher grundsätzlich nicht auf Akzeptanz.
* Lokalnamen bezeichnen in erster Linie und die ursprüngliche Bedeutung ist vielfach verblasst. Daher gewichten die [[Chronologie_Schreibweise_von_Orts-_und_Lokalnamen#27.10.1948_Weisungen_f.C3.BCr_die_Erhebung_und_Schreibweise_der_Lokalnamen_bei_Grundbuchvermessungen_in_der_deutschsprachigen_Schweiz |Schreibregeln Weisungen 1948]] für die Schreibweise von '''lokalen unbedeutenden Namen''' die '''örtliche Sprechform''' stärker als die '''Etymologie''' (Herkunft) der Namen (Anhang zu Art. 7, 2. Grundsatz). Trotzdem muss bei der Änderung der Änderung von bestehenden Schreibweisen solcher lokalen unbedeutenden Namen sehr behutsam vorgegangen werden. Geografische Namen sollen im Zeitalter von Geoinformationen nur beim Vorliegen eines öffentlichen Interesses geändert werden.
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* Lokalnamen bezeichnen in erster Linie Örtlichkeiten ''(lat. locus = Ort)'' und die ursprüngliche Bedeutung ist vielfach verblasst. Daher gewichten die Schreibregeln [[Weisungen 1948]] resp. [[Weisungen 2011]] für die Schreibweise von '''lokalen unbedeutenden Namen''' die '''örtliche Sprechform''' stärker als die '''Etymologie''' (Herkunft) der Namen (Anhang zu Art. 7, 2. Grundsatz). Trotzdem muss bei der Änderung der Änderung von bestehenden Schreibweisen solcher lokalen unbedeutenden Namen sehr behutsam vorgegangen werden. Geografische Namen sollen im Zeitalter von Geoinformationen nur beim Vorliegen eines öffentlichen Interesses geändert werden.
* Alle '''nicht lokalen''' sowie alle '''bedeutenden Namen''' sollen gemäss Weisungen 1948 ohnehin in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7).
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* Alle '''nicht lokalen''' sollen gemäss Weisungen 1948/2011 ohnehin in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7).
  
  
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In der Gemeinde [http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenschiessen Wolfenschiessen] ist vorgesehenen, die Schreibweise einiger Lokalnamen zu ändern, welche bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen [http://www.lokalnamen.ch/#id_20080306 vgl. Presseartikel '''Neue Ortsnamen ärgern''']. Zurzeit läuft eine [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentliche Auflage.]
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In der Gemeinde [http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenschiessen Wolfenschiessen] ist vorgesehenen, die Schreibweise diverser Lokalnamen zu ändern, welche bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen [http://www.lokalnamen.ch/#id_20080306 vgl. Presseartikel '''Neue Ortsnamen ärgern''']. Im Jahr 2008 lief eine [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentliche Auflage.]
  
  
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Diverse vorgesehenen Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:
 
Diverse vorgesehenen Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:
 
* '''Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden'''. Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich [http://www.lokalnamen.ch/#id_31_5 (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).]
 
* '''Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden'''. Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich [http://www.lokalnamen.ch/#id_31_5 (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).]
* Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf '''allgemeine Akzeptanz''' stossen (gemäss [http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, GeoNV Art. 4).] Dies scheint in Wolfenschiessen bei den Gemeindebehörden wie auch bei der Bevölkerung jedoch nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
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* Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf '''allgemeine Akzeptanz''' stossen. Dies scheint in Wolfenschiessen bei den Gemeindebehörden wie auch bei der Bevölkerung jedoch nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
* Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für '''lokalen Namen mit geringer Bedeutung''' vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Diverse zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.
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* Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für ''' Namen mit lokaler Bedeutung''' vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Diverse zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.
  
  
 
=== Bannalp nicht in Banalp ändern ===
 
=== Bannalp nicht in Banalp ändern ===
 
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Siegfriedkarte ca. 1900
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Heutige Landeskarte 1:200'000
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=== Wellenberg nicht ändern in Welenberg ===
 
=== Wellenberg nicht ändern in Welenberg ===
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'''Wellenberg''' nicht ändern in '''Welenberg'''
 
'''Wellenberg''' nicht ändern in '''Welenberg'''
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=== Altzellen nicht ändern in Alzelen ===
 
=== Altzellen nicht ändern in Alzelen ===
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'''Altzellen''' nicht ändern in '''Alzelen'''
 
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Aktuelle Version vom 21. April 2012, 18:13 Uhr

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Veränderung der Schreibweisen von Lokalnamen

Wappen Nidwalden.png In der Vergangenheit wurde im Kanton Nidwalden begonnen, die Schreibweise von Lokalnamen in lautnahe Mundart zu ändern, was zu Problemen mit den Gemeinden geführt hat. Die Nomenklaturkommission des Kanton Nidwalden ist inzwischen wie der Kanton Obwalden zur moderaten Mundart zurückgekehrt.



Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird.

  • Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Aufschriften usw. verankert. Eine Änderung der Schreibweisen stösst daher grundsätzlich nicht auf Akzeptanz.
  • Lokalnamen bezeichnen in erster Linie Örtlichkeiten (lat. locus = Ort) und die ursprüngliche Bedeutung ist vielfach verblasst. Daher gewichten die Schreibregeln Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 für die Schreibweise von lokalen unbedeutenden Namen die örtliche Sprechform stärker als die Etymologie (Herkunft) der Namen (Anhang zu Art. 7, 2. Grundsatz). Trotzdem muss bei der Änderung der Änderung von bestehenden Schreibweisen solcher lokalen unbedeutenden Namen sehr behutsam vorgegangen werden. Geografische Namen sollen im Zeitalter von Geoinformationen nur beim Vorliegen eines öffentlichen Interesses geändert werden.
  • Alle nicht lokalen sollen gemäss Weisungen 1948/2011 ohnehin in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7).


Veränderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen

Hechhuis Wolfenschiessen.jpg Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen


In der Gemeinde Wolfenschiessen ist vorgesehenen, die Schreibweise diverser Lokalnamen zu ändern, welche bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen vgl. Presseartikel Neue Ortsnamen ärgern. Im Jahr 2008 lief eine öffentliche Auflage.


Diverse vorgesehenen Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:

  • Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden. Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).
  • Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf allgemeine Akzeptanz stossen. Dies scheint in Wolfenschiessen bei den Gemeindebehörden wie auch bei der Bevölkerung jedoch nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
  • Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für Namen mit lokaler Bedeutung vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Diverse zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.


Bannalp nicht in Banalp ändern

Bannalp Siegfriedkarte.jpg Siegfriedkarte ca. 1900


Bannalp Landeskarte 200000.jpg Heutige Landeskarte 1:200'000


Bannalp Landeskarte 25000.jpg

Heutige Landeskarte 1:25'000


  • Bannalp nicht ändern in Banalp
  • Bannalpsee nicht ändern in Banalpsee
  • Stn. Bannalpsee nicht ändern in Stn. Banalpsee
  • Bannalpbach nciht ändern in Banalpbach
  • Bannalp Schonegg nicht ändern in Banalp Schonegg


Wellenberg nicht ändern in Welenberg

Wellenberg Landeskarte 100000.jpgLandeskarte 1:100'000

Wellenberg nicht ändern in Welenberg


Altzellen nicht ändern in Alzelen

Wellenberg Landeskarte 100000.jpgLandeskarte 1:100'000

Altzellen nicht ändern in Alzelen


Hechhuis nicht ändern in Höchhuis

Hechhuis Wolfenschiessen.jpg Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen soll nicht in Höchhuis geändert werden.


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