Benennung von Strassen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Grundsätze ==
 
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=== Grundsätze der Verordnung über geografische Namen ===
 
Für die Bennung von Strassen als geografische Namen sind die Grundsätze der Verordnung über geografische Namen zu beachten.
 
Für die Bennung von Strassen als geografische Namen sind die Grundsätze der Verordnung über geografische Namen zu beachten.
  
 
Wichtige Grundsätze aus der Verordnung über geografische Namen (GeoNV):
 
Wichtige Grundsätze aus der Verordnung über geografische Namen (GeoNV):
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* '''Art. 1 Zweck'''
 
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** Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
 
** Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
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# Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
 
# Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
 
# Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
 
# Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
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Ebenso gilt ein wichtiger Grundsatz, dass eine Strassenbezeichnung möglichst frühzeitig vorliegen sollte.
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=== Grundsätze aus der Empfehlung über die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennnamen ===
  
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'''Kap 1.2 Zuständigkeit für die Gebäudeadressierung'''
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Für die Strassenbenennung und die Vergabe von Hausnummern sind die Gemeinden zuständig. Da es sich hierbei um eine typische Vollzugsaufgabe handelt, wird diese in der Gemeindeordnung oder in der Polizeiverordnung in der Regel dem Gemeinde- bzw. dem Stadtrat übertragen. In grösseren Gemeinden sind beratende Kommissionen eingesetzt, welche diese Geschäfte für die Exekutivbehörden vorbereiten.
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'''Den Gemeinden wird bei Neubauten empfohlen, der Bauherrschaft bereits mit der Baubewilligung die zugeteilte Adresse mitzuteilen.'''
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Fehlen offizielle Gebäudeadressen bei bestehenden Gebäuden, werden diese meist von den Benutzern (z.B. Post) selber festgelegt, was später zu Problemen führen kann. Benutzer sollten sich, bevor sie neue Adressen erfinden, unbedingt bei der Gemeinde vergewissern, ob bereits offizielle Adressen zugewiesen sind oder derzeit vergeben werden. Von einem partnerschaftlichen Einvernehmen unter allen beteiligten Stellen (Gemeinde, Post, Amtliche Vermessung, Kanton, Bund usw.) profitieren alle.
  
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Damit die Gemeinden überhaupt Adressen zuteilen können, ist es wichtig, dass Strassennamen möglichst frühtzeitg festgelegt werden.
  
 
   
 
   
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== Varianten ==
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== Varianten für die Vergabe von Strassennamen ==
=== Orts- und Flurnamen ===
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3.1.6 Neue Strassennamen
Die Bennung von Strassen nach Orts- und Flurnamen ist allgemein sehr beliebt.
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Es empfiehlt sich, für neue Strassen einfach zu schreibende und leicht lesbare, gebräuchliche Namen zu wählen. Idealerweise soll der Name nicht mehr als 24 Zeichen umfassen, damit nicht ein zusätzlicher Kurzname geführt werden muss (vgl. 3.1.5). Präpositionen wie "Auf", "Im", "Am" usw. können beim Suchen in Strassenverzeichnissen Probleme verursachen; es empfiehlt sich, diese allenfalls wegzulassen.
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Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) hat sich grundsätzlich der
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schriftsprachliche Schreibgebrauch eingebürgert.
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Bei der Vergabe von neuen Strassennamen kann neben anderen Möglichkeiten (z.B. Personennamen in städtischen Gebieten) auf das Namengut der Orts- und Flurnamen zurückgegriffen werden. Die Schreibweise von Orts- und Flurnamen richtet sich nach der entsprechenden Bundesweisung (grundsätzlich Schreibweise entsprechend der lokalen Mundart) und wird von der kantonalen Nomenklaturkommission festgelegt, während bei den Hofnamen die Gemeinde entscheiden kann, wie die offizielle Schreibweise lauten soll.
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Es ist nahe liegend, für die aus Hof- und Flurnamen abgeleiteten Strassennamen die Originalschreibweise zu übernehmen (z.B. "Hüsligs"). Gesamtschweizerisch gesehen wirkt jedoch Mundart-Schreibweise von Strassennamen zum Teil störend, wenn ansonsten die Schreibweise in Schriftsprache verbreitet ist. Wichtig ist, dass Post, übergeordnete Verwaltungsstufen usw. die offizielle Schreibweise der Strassennamen übernehmen.
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Es werden folgende Regelungen empfohlen:
  
  
=== Diverses ===
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'''Schriftsprache'''
* Personennamen
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Mundart soll vermieden werden, falls Schriftsprache klar und gebräuchlich ist und wo im mündlichen Sprachgebrauch eine offensichtliche Verwechslung mit der Schriftsprache besteht (z.B. Schneckenberg anstelle Schnäggäberg). Mundartnamen können in die schriftsprachliche Form gebracht werden, wenn ihre Orthografie für die Strasse als ungeeignet erachtet wird und die einzelnen Bestandteile des Flurnamens erkennbar sind (z.B. "Mühlefluhstrasse" anstelle "Miliflüö"). Eine Diskrepanz mit der lokalen Schreibweise des Flurnamens wird bewusst in Kauf genommen (gilt auch für benannte Gebiete). In Zweifelsfällen soll Schriftsprache verwendet werden. Auf keinen Fall sollen aber die Namen .verhochdeutscht. werden (z.B. "Im Hölzli" zu "Im Hölzchen").
* Gebäudenamen
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* Gattungsnamen von Pflanzen- und Tieren
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'''Mundart-Schreibweise'''
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Strassennamen in Mundart-Schreibweise sind allgemein schlecht verständlich, besonders auch für Personen aus anderen Landesteilen und für Fremdsprachige; Mundartschreibweise ist deshalb grundsätzlich nicht zu empfehlen. Wenn Mundart-Schreibweise trotzdem verwendet wird, soll es innerhalb der Gemeinde möglichst konsequent geschehen.
  
  
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== Beispiele ==
 
== Beispiele ==
 
=== Gestaltungsplan Kastels ===
 
=== Gestaltungsplan Kastels ===
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Version vom 15. November 2009, 10:22 Uhr

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Grundsätze

Grundsätze der Verordnung über geografische Namen

Für die Bennung von Strassen als geografische Namen sind die Grundsätze der Verordnung über geografische Namen zu beachten.

Wichtige Grundsätze aus der Verordnung über geografische Namen (GeoNV):

  • Art. 1 Zweck
    • Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
  • Art. 4 Grundsätze
  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.

Grundsätze aus der Empfehlung über die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennnamen

Kap 1.2 Zuständigkeit für die Gebäudeadressierung Für die Strassenbenennung und die Vergabe von Hausnummern sind die Gemeinden zuständig. Da es sich hierbei um eine typische Vollzugsaufgabe handelt, wird diese in der Gemeindeordnung oder in der Polizeiverordnung in der Regel dem Gemeinde- bzw. dem Stadtrat übertragen. In grösseren Gemeinden sind beratende Kommissionen eingesetzt, welche diese Geschäfte für die Exekutivbehörden vorbereiten. Den Gemeinden wird bei Neubauten empfohlen, der Bauherrschaft bereits mit der Baubewilligung die zugeteilte Adresse mitzuteilen. Fehlen offizielle Gebäudeadressen bei bestehenden Gebäuden, werden diese meist von den Benutzern (z.B. Post) selber festgelegt, was später zu Problemen führen kann. Benutzer sollten sich, bevor sie neue Adressen erfinden, unbedingt bei der Gemeinde vergewissern, ob bereits offizielle Adressen zugewiesen sind oder derzeit vergeben werden. Von einem partnerschaftlichen Einvernehmen unter allen beteiligten Stellen (Gemeinde, Post, Amtliche Vermessung, Kanton, Bund usw.) profitieren alle.

Damit die Gemeinden überhaupt Adressen zuteilen können, ist es wichtig, dass Strassennamen möglichst frühtzeitg festgelegt werden.



Varianten für die Vergabe von Strassennamen

3.1.6 Neue Strassennamen Es empfiehlt sich, für neue Strassen einfach zu schreibende und leicht lesbare, gebräuchliche Namen zu wählen. Idealerweise soll der Name nicht mehr als 24 Zeichen umfassen, damit nicht ein zusätzlicher Kurzname geführt werden muss (vgl. 3.1.5). Präpositionen wie "Auf", "Im", "Am" usw. können beim Suchen in Strassenverzeichnissen Probleme verursachen; es empfiehlt sich, diese allenfalls wegzulassen. Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) hat sich grundsätzlich der schriftsprachliche Schreibgebrauch eingebürgert. Bei der Vergabe von neuen Strassennamen kann neben anderen Möglichkeiten (z.B. Personennamen in städtischen Gebieten) auf das Namengut der Orts- und Flurnamen zurückgegriffen werden. Die Schreibweise von Orts- und Flurnamen richtet sich nach der entsprechenden Bundesweisung (grundsätzlich Schreibweise entsprechend der lokalen Mundart) und wird von der kantonalen Nomenklaturkommission festgelegt, während bei den Hofnamen die Gemeinde entscheiden kann, wie die offizielle Schreibweise lauten soll. Es ist nahe liegend, für die aus Hof- und Flurnamen abgeleiteten Strassennamen die Originalschreibweise zu übernehmen (z.B. "Hüsligs"). Gesamtschweizerisch gesehen wirkt jedoch Mundart-Schreibweise von Strassennamen zum Teil störend, wenn ansonsten die Schreibweise in Schriftsprache verbreitet ist. Wichtig ist, dass Post, übergeordnete Verwaltungsstufen usw. die offizielle Schreibweise der Strassennamen übernehmen. Es werden folgende Regelungen empfohlen:


Schriftsprache Mundart soll vermieden werden, falls Schriftsprache klar und gebräuchlich ist und wo im mündlichen Sprachgebrauch eine offensichtliche Verwechslung mit der Schriftsprache besteht (z.B. Schneckenberg anstelle Schnäggäberg). Mundartnamen können in die schriftsprachliche Form gebracht werden, wenn ihre Orthografie für die Strasse als ungeeignet erachtet wird und die einzelnen Bestandteile des Flurnamens erkennbar sind (z.B. "Mühlefluhstrasse" anstelle "Miliflüö"). Eine Diskrepanz mit der lokalen Schreibweise des Flurnamens wird bewusst in Kauf genommen (gilt auch für benannte Gebiete). In Zweifelsfällen soll Schriftsprache verwendet werden. Auf keinen Fall sollen aber die Namen .verhochdeutscht. werden (z.B. "Im Hölzli" zu "Im Hölzchen").


Mundart-Schreibweise Strassennamen in Mundart-Schreibweise sind allgemein schlecht verständlich, besonders auch für Personen aus anderen Landesteilen und für Fremdsprachige; Mundartschreibweise ist deshalb grundsätzlich nicht zu empfehlen. Wenn Mundart-Schreibweise trotzdem verwendet wird, soll es innerhalb der Gemeinde möglichst konsequent geschehen.


Beispiele

Gestaltungsplan Kastels

Weblinks