Beschilderung von geografischen Namen

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Allgemeine Beschilderung 2.jpg


Schilder mit geografischen Namen dienen zur Orientierung. Sie machen geografische Namen als formelle Festlegungen in der realen Welt sichtbar. Die Beschilderung dient einerseits zur Wegweisung zu mit geografischen Namen bezeichneten Örtlichkeiten als auch zur lokalen Kennzeichnung solcher Örtlichkeiten. In der unterschiedlichen und farbenfrohen Art beleben sie das Alltagsbild als nicht mehr wegzudenkende Einrichtung und sind Teil unserer Kultur geworden. Würde man alle Schilder mit geografischen Namen abmontieren (schätzungsweise ca. 2 Millionen in der Schweiz), müsste mit einer grösseren Störung des öffentlichen und privaten Lebens gerechnet werden. Schilder mit geografischen Namen sind selber Geoobjekte. Sie weisen selber eine geografische Lage und eine gewisse Lebensdauer als Beschilderungsobjekt auf. Beschilderungsstandorte, Beschriftungsinformation, Zuständigkeit für den Unterhalt, Zustand der Beschilderung usw. werden heute für ein nachhaltiges Management immer mehr in geografischen Informationssystemen verwaltet. Diese Seite geht vor allem auf den Aspekt der Schreibweisen auf Beschilderungen von geografischen Namen ein.


Arten der Beschilderung

Beschilderung im Bereich der Gebäudeadressierung

Pfannenstilstrasse Beschilderung.jpgHistorische Strassen Beschilderung.jpg

Eine der am weit verbreiteten Beschilderung ist die Beschilderung von Strassennamen. Für die Beschilderung von Strassen ist meist die Gemeinde zuständig. Daher können auch Strassennamenschilder von Gemeinde zu Gemeinde abweichen. Auch zeitlich gesehen kann das Aussehen von Strassennamenschilder ändern. Details zu Beschilderung von Strassennamen vgl. hier


Au ZH Post Beschilderung.jpg

Poststellen sind vielfach identisch beschriftet wie die Postleitzahl und Name der postalischen Ortschaft, es existieren aber auch postalische Ortschaften ohne eigene Poststelle.


Beschilderung im Bereich des Privatverkehrs

Allgemeine Beschilderung 1.jpgHinter Rüti Beschilderung.jpgWanderweg Beschilderung.jpg

Während die Strassennamen als Element der Gebäudeadressierung zur Kennzeichnung von Strassen im Gelände beschildert werden, geht es bei der Beschilderung von Lokalnamen, insbesondere bei der Signalisation im Strassenverkehr nicht in erster Linie um die Beschilderung von Lokalnamen als wichtige geografische Namen, sondern zur Wegweisung von Verkehrsteilnehmern. Auf Wegweisern werden Ortsnamen (Siedlungsnamen) als Wegweisung zu Verkehrsknotenpunkten beschriftet. Die Knotenpunkte selber werden meist nicht beschriftet, sondern an der Abgrenzung von Ausserorts- zu Innerortszonen werden Ortstafeln platziert Details zu Ortstafeln vgl. hier


Di alt Fabrik Beschilderung.jpg

Es existieren auch Strassenwegweiser zu öffentlichen und privaten Einrichtungen.


Beschilderung im Bereich des Öffentlichen Verkehrs

Au ZH Bahn Beschilderung.jpg


Hintere Rüti Beschilderung.jpg

Schiffahrt Beschilderung.jpg

Haltstellen des öffentlichen Verkehrs sind meist beschildert.


Verwendung von geografischen Namen auf Schildern

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Schreibweise von geografischen Namen

Grundsätze

Zur allgemeinen Verwendung von geografischen Namen empfiehlt es sich weder die Schreibweisen der Beschilderung (Gründe vgl. hier) noch die Schreibweisen von Schreibregeln (vgl. hier) zu verwenden, sondern die amtlich verbindliche Schreibweise für geografische Namen (vgl. nächster Abschnitt)


Verbindliche Schreibweisen für geografische Namen

Stand Version 1.0 vom 20. Januar 2010 gemäss Empfehlungen zur Schreibweise der Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen Kap. 1.5 Verbindliche Schreibweisen für geografische Namen

Die Verordnung über die geografischen Namen sowie die Fahrplanverordnung regeln die Schreibweise wie folgt:

  • Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden (Art. 1 GeoNV), das heisst, Gemeinde-, Ortschafts- und Stationsnamen sollen mit der amtlich festgelegten Schreibweise inklusive Beifügungen verwendet werden.
  • Die Gemeindenamen und Gemeindenummern des amtlichen Gemeindeverzeichnisses sind behördenverbindlich (Art. 19, Abs. 3 GeoNV).
  • Die Schreibweise der Ortschaftsnamen und die geografische Abgrenzung der Ortschaften (Peri-meter) der amtlichen Vermessung sind behördenverbindlich (Art. 20, Abs. 3 GeoNV). Diese Namen sind im amtlichen Ortschaftenverzeichnis (Art. 24 GeoNV) zu finden.
  • Die Schreibweise der Strassennamen der amtlichen Vermessung ist behördenverbindlich (Art. 25, Abs. 3 GeoNV).
  • Verbindliche Schreibweisen von Ortsnamen und übrige topografische Namen finden sich als Geoinformationen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Anmerkung: Bis zur vollständigen Umsetzung von Art. 7 GeoNV können in unterschiedlichen Informationsträgern verschiedene Schreibweisen existieren)
  • Verbindliche Schreibweisen von Stationsnamen finden sich in der offiziellen Publikation der Fahrpläne nach Artikel 10 Absatz 1 Fahrplanverordnung.


Schreibregeln für geografische Namen

  • Schreibregeln für geografische Namen dienen zur Festlegung der Schreibweise von neuen amtlichen geografischen Namen sowie bei Bereinigungen, insbesondere falls verschiedene Schreibweisen einer Örtlichkeit nicht übereinstimmen.
  • Nicht alle amtlich festgelegten Schreibweisen sind entsprechend den Schreibregeln geschrieben. Zur allgemeinen Verwendung von geografischen Namen empfiehlt es sich deshalb die amtlich verbindliche Schreibweise für geografische Namen zu verwenden (vgl. hier)
  • Schreibregeln für geografische Namen vgl. hier


Übernahme amtlicher Schreibweisen für die Beschilderung

Büelenweg Strassen Beschilderung.jpgAu - Wädenswil Strassen Beschilderung.jpg

Nur ganz selten finden sich auf Beschilderungen Schreibfehler wie z.B. in der oberen Abbildung «»Buelenweg«» anstelle «Büelenweg». Ortschaften werden auf Ortstafeln nicht im Sinne von postalischen Ortschaften geschrieben (z.B. Au ZH), sondern als Ortsname + Gemeindename. Die Schreibweise «Au - Wädenswil» auf der Abbildung rechts oben ist irreführend.


Zeitliche Übereinstimmung amtlicher Schreibweisen und Schreibweisen der Beschilderung

Die meisten Inkonsistenzen zwischen der amtlichen Schreibweise und der Schreibweise auf Schildern, sind auf Änderungen der Schreibweisen von Lokalnamen im Rahmen der Mundartschreibung zurückzuführen.

Ändert die amtliche Schreibweise in einer Art und Weise, welche nicht zu Verwechslungen führt, wird die korrekte Schreibweise aus Kostengründen z.T. erst später verwendet, wenn ohnehin alte Schilder durch neue Schilder ausgewechselt werden müssen.


Beispiel Stationsnamen

Au (ZH) Bahn Beschilderung.jpgAu ZH Bahn Beschilderung.jpg

Auf dem Bahnhof Au ZH befindet sich im Jahre 2013 immer noch die veraltete Schreibweise Au (ZH).


Beispiel Lokalnamen

Pfannenstiel Wanderweg Beschilderung.jpgPfannenstil Strassen Beschilderung.jpg

Der Lokalname «Pfannenstiel» in der Gemeinde Meilen wurde zwischen 1955 und 1972 als «Pfannenstil» (ohne ie) geschrieben. Das Schild des Strassenwegweisers «Pfannenstil» ist vermutlich in dieser Zeitperiode entstanden. Seit 1973 ist der «Pfannenstiel» wieder als Pfannenstiel (mit ie) geschrieben, das Schild des Strassenwegweisers ist vermutlich seither nicht ausgewechselt worden.


Digitale Beschriftungen

Digitale Beschilderung 1.jpgDigitale Beschilderung 2.jpg

Die Verwendung korrekter, aktueller Schreibweisen auf digitalen Anzeigen ist wesentlichen einfacher als auf Schildern, dagegen bestehen Platzprobleme und gewisse geografische Namen müssen abgekürzt werden.


Anordnung der Beschilderung

Übersichtliche Beschilderung.jpgSignatur Beschilderung.jpg

Portal Beschilderung.jpg Rotweg Beschilderung.jpg

Zuviele Schilder irritieren, es muss daher eine Auswahl getroffen werden und einzelne verschiedenartige Bezeichnungen sollten koordiniert angeordnet werden. Dies ist einfacher möglich, wenn bereits klare Anforderungen zu Beginn der Erstellung Beschilderung besteht anstelle wenn mit der Zeit immer mehr Bezeichnungen beschildert werden müssen.


Unterhalt der Beschilderung

Unterhalt Beschilderung.jpg

Damit Beschilderungen genutzt werden können, ist auch ein gewisser Unterhalt nötig.


Siehe auch


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