Brainstorm Oberland Team Landschaftsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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== '''Siedlungsentwicklung im Konflikt mit Landschafts- und Naturschutz''' ==
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='''Siedlungsentwicklung im Konflikt mit Landschafts- und Naturschutz'''=
  
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== Ausgangslage: Sensible Landschaft - intensive Nutzung ==
 
Das Zürcher Oberland zeichnet sich aus durch eine sehr vielfältige Landschaft und äusserst artenreiche Lebensräume. Der Perimeter dieser Untersuchung - er umfasst im Wesentlichen das Geviert zwischen den Zürcher Gemeinden Illnau-Effretikon, Wila, Bäretswil und Maur - wird einerseits von Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) und von nationalen Moorlandschaften (ML) gemäss der drei Bundesinventare zum Moorschutz überlagert (Hochmoorverordnung, Flachmoorverordnung und Moorlandschaftsverordnung des Bundes). Andererseits ist das Untersuchungsgebiet im Richtplan des Kantons Zürich zu grossen Teilen - vor allem in den Bereichen von Pfäffikersee und Greifensee - als Landschaftsschutz- und Landschaftsförderungsgebiet bezeichnet. Ebenfalls von grosser Bedeutung sind die Naturschutzgebiete, die rund um die beiden eiszeitlichen Seen im Kantonalen Richtplan eingezeichnet sind.
 
Das Zürcher Oberland zeichnet sich aus durch eine sehr vielfältige Landschaft und äusserst artenreiche Lebensräume. Der Perimeter dieser Untersuchung - er umfasst im Wesentlichen das Geviert zwischen den Zürcher Gemeinden Illnau-Effretikon, Wila, Bäretswil und Maur - wird einerseits von Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) und von nationalen Moorlandschaften (ML) gemäss der drei Bundesinventare zum Moorschutz überlagert (Hochmoorverordnung, Flachmoorverordnung und Moorlandschaftsverordnung des Bundes). Andererseits ist das Untersuchungsgebiet im Richtplan des Kantons Zürich zu grossen Teilen - vor allem in den Bereichen von Pfäffikersee und Greifensee - als Landschaftsschutz- und Landschaftsförderungsgebiet bezeichnet. Ebenfalls von grosser Bedeutung sind die Naturschutzgebiete, die rund um die beiden eiszeitlichen Seen im Kantonalen Richtplan eingezeichnet sind.
Im Landschaftsschutzgebiet müssen gemäss Richtplan "alle Bestrebungen zur Bewahrung von Vielfalt, Schönheit, Naturnähe und Eigenart der verschiedenartigen Landschaften" unternommen werden. Diese "besonders wertvollen Landschaften" müssten erhalten und nachhaltig weiterentwickelt werden: "Diese Gebiete sollen vielfältiger Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen sein." Im Landschaftsförderungsgebiet sollen "die Bewirtschaftung sowie die Erhaltung und Förderung von Eigenart, Vielfalt, Natürlichkeit und Erholungswert Flächen langfristig sichergestellt werden". Die vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen haben Priorität und "können deshalb auch den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechend weiterentwickelt werden". Naturschutzgebiete verlangen gemäss dem Zürcher Richtplan alle Bestrebungen "zum Schutz und zur Förderung natürlicher und naturnaher Landschaften mit ihren typischen Oberflächenformen und Ökosystemen als Lebensraum für die Pflanzen-
 
und Tierwelt". Speziellen Schutz verdienten dabei seltene und bedrohte Arten und Lebensgemeinschaften sowie deren Lebensräume.
 
  
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Im Landschaftsschutzgebiet müssen gemäss Richtplan "alle Bestrebungen zur Bewahrung von Vielfalt, Schönheit, Naturnähe und Eigenart der verschiedenartigen Landschaften" unternommen werden. Diese "besonders wertvollen Landschaften" müssten erhalten und nachhaltig weiterentwickelt werden: "Diese Gebiete sollen vielfältiger Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen sein." Im Landschaftsförderungsgebiet sollen hingegen "die Bewirtschaftung sowie die Erhaltung und Förderung von Eigenart, Vielfalt, Natürlichkeit und Erholungswert langfristig sichergestellt werden". Die vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen haben Priorität und "können deshalb auch den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechend weiterentwickelt werden". Naturschutzgebiete verlangen gemäss dem Zürcher Richtplan alle Bestrebungen "zum Schutz und zur Förderung natürlicher und naturnaher Landschaften mit ihren typischen Oberflächenformen und Ökosystemen als Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt". Speziellen Schutz verdienten dabei seltene und bedrohte Arten und Lebensgemeinschaften sowie deren Lebensräume.
  
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Darüber hinaus sind die beiden Seelandschaften durch individuell-konkrete Schutzverordnungen des Kantons unter Schutz gestellt worden.
  
*Landschaft: Moorgebiete (nationale Bedeutung), Rietgebiete, Drumlinlandschaft, BLN-Gebiet, Hochwasser
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Wie die oben stehenden Ausführungen zeigen, ist im Bearbeitungsperimeter dem Schutz der Lebensräume und der Schonung der Landschaft ganz besonders grosse Beachtung zu schenken. Gleichzeitig stellt aber auch der Mensch als vielfältiger Nutzer dieser Landschaft hohe Ansprüche: Er hat das sensible Gebiet, das mitten im Sogbereich der Wirtschaftmetropole Zürich liegt, dicht besiedelt, er hat Strassen und Eisenbahnlinien gebaut und er nutzt Natur und Landschaft für forst- und landwirtschaftliche Zwecke sowie zur Erholung. Und der Konflikt zwischen Siedlung, Verkehr und Erholung auf der einen Seite und dem Schutz der einmaligen Naturschätze und Landschaftsräume auf der anderen Seite wird auch in Zukunft weiter verstärkt werden: Mit dem erst auf den letzten Fahrplanwechsel hin realisierten Ausbau der Zürcher S-Bahn auf einen Viertelstundentakt auf der Linie 5 (Pfäffikon SZ-Uster-Zürich) zum Beispiel ist das Untersuchungsgebiet für Wohn- und Arbeitsnutzungen noch interessanter geworden: Der Siedlungsdruck auf die noch unbebaute Landschaft wird deutlich zunehmen.
*Mensch: dicht besiedelt, Verkehrsachsen, Oberlandautobahn, Parkplätze, Grillplätze
 
  
== Modell für den ersten Schritt ==
 
  
Der Siedlungsdruck stellt einerseits die grösste ästhetische "Bedrohung" der Landschaft dar, und die meisten landschaftsbeeinträchtigenden Einflüsse (Infrastrukturen) hängen mit der Besiedlung zusammen.
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== Entwicklung eines Bewertungsmodells ==
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Aufgrund dieser Überlegungen soll dieses Projekt aufzeigen, in welchen Gebieten die noch nicht bebaute Landschaft gefährdet ist. Zu diesem Zweck wird anhand eines Modells im Geografischen Informationssystem (GIS) analysiert, wo die Voraussetzungen für die Schaffung von neuen Wohnzonen besonders günstig sind. Zu diesem Zweck werden im Bewertungsmodell folgende Kriterien herangezogen:
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* Nähe zur MIV-Erschliessung;
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* Nähe zu ÖV-Erschliessung;
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* Nachbarschaft zu überbauten Gebieten;
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* Distanz zu Lärmquelle;
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* Lage in Bauzone.  
  
Darum soll untersucht werden, welche Gebiete in nächster Zeit wohl überbaut werden.
 
  
 
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Link zur Bewertung der Siedlungsentwicklung im Konflikt mit Landschafts- und Naturschutz: [[Bewertung_der_Siedlungsentwicklung_im_Konflikt_mit_Landschaft-_und_Naturschutz]]
Dies soll anhand der folgenden Indikatoren geschehen [Gewichtung in Klammern]:
 
 
 
*Nähe zu MIV-Erschliessung [2]
 
*Distanz zu Lärmquellen (Bahn,Autobahn) [2]
 
*Nähe zu überbautem Gebiet [3]
 
*Nähe zu ÖV-Erschliessung [1]
 
*Lage im Siedlungsentwicklungsgebiet nach Richtplan [4]
 
*Lage in Bauzone [4]
 
 
 
 
 
 
 
Da eine hohe Dichte die Landschaft stärker beeinträchtigt als eine geringe, soll der Faktor der baulichen Dichte als Gewichtungsfaktor in die Bewertung einfliessen.
 
  
  

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2007, 20:14 Uhr

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Siedlungsentwicklung im Konflikt mit Landschafts- und Naturschutz

Ausgangslage: Sensible Landschaft - intensive Nutzung

Das Zürcher Oberland zeichnet sich aus durch eine sehr vielfältige Landschaft und äusserst artenreiche Lebensräume. Der Perimeter dieser Untersuchung - er umfasst im Wesentlichen das Geviert zwischen den Zürcher Gemeinden Illnau-Effretikon, Wila, Bäretswil und Maur - wird einerseits von Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) und von nationalen Moorlandschaften (ML) gemäss der drei Bundesinventare zum Moorschutz überlagert (Hochmoorverordnung, Flachmoorverordnung und Moorlandschaftsverordnung des Bundes). Andererseits ist das Untersuchungsgebiet im Richtplan des Kantons Zürich zu grossen Teilen - vor allem in den Bereichen von Pfäffikersee und Greifensee - als Landschaftsschutz- und Landschaftsförderungsgebiet bezeichnet. Ebenfalls von grosser Bedeutung sind die Naturschutzgebiete, die rund um die beiden eiszeitlichen Seen im Kantonalen Richtplan eingezeichnet sind.

Im Landschaftsschutzgebiet müssen gemäss Richtplan "alle Bestrebungen zur Bewahrung von Vielfalt, Schönheit, Naturnähe und Eigenart der verschiedenartigen Landschaften" unternommen werden. Diese "besonders wertvollen Landschaften" müssten erhalten und nachhaltig weiterentwickelt werden: "Diese Gebiete sollen vielfältiger Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen sein." Im Landschaftsförderungsgebiet sollen hingegen "die Bewirtschaftung sowie die Erhaltung und Förderung von Eigenart, Vielfalt, Natürlichkeit und Erholungswert langfristig sichergestellt werden". Die vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen haben Priorität und "können deshalb auch den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechend weiterentwickelt werden". Naturschutzgebiete verlangen gemäss dem Zürcher Richtplan alle Bestrebungen "zum Schutz und zur Förderung natürlicher und naturnaher Landschaften mit ihren typischen Oberflächenformen und Ökosystemen als Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt". Speziellen Schutz verdienten dabei seltene und bedrohte Arten und Lebensgemeinschaften sowie deren Lebensräume.

Darüber hinaus sind die beiden Seelandschaften durch individuell-konkrete Schutzverordnungen des Kantons unter Schutz gestellt worden.

Wie die oben stehenden Ausführungen zeigen, ist im Bearbeitungsperimeter dem Schutz der Lebensräume und der Schonung der Landschaft ganz besonders grosse Beachtung zu schenken. Gleichzeitig stellt aber auch der Mensch als vielfältiger Nutzer dieser Landschaft hohe Ansprüche: Er hat das sensible Gebiet, das mitten im Sogbereich der Wirtschaftmetropole Zürich liegt, dicht besiedelt, er hat Strassen und Eisenbahnlinien gebaut und er nutzt Natur und Landschaft für forst- und landwirtschaftliche Zwecke sowie zur Erholung. Und der Konflikt zwischen Siedlung, Verkehr und Erholung auf der einen Seite und dem Schutz der einmaligen Naturschätze und Landschaftsräume auf der anderen Seite wird auch in Zukunft weiter verstärkt werden: Mit dem erst auf den letzten Fahrplanwechsel hin realisierten Ausbau der Zürcher S-Bahn auf einen Viertelstundentakt auf der Linie 5 (Pfäffikon SZ-Uster-Zürich) zum Beispiel ist das Untersuchungsgebiet für Wohn- und Arbeitsnutzungen noch interessanter geworden: Der Siedlungsdruck auf die noch unbebaute Landschaft wird deutlich zunehmen.


Entwicklung eines Bewertungsmodells

Aufgrund dieser Überlegungen soll dieses Projekt aufzeigen, in welchen Gebieten die noch nicht bebaute Landschaft gefährdet ist. Zu diesem Zweck wird anhand eines Modells im Geografischen Informationssystem (GIS) analysiert, wo die Voraussetzungen für die Schaffung von neuen Wohnzonen besonders günstig sind. Zu diesem Zweck werden im Bewertungsmodell folgende Kriterien herangezogen:

  • Nähe zur MIV-Erschliessung;
  • Nähe zu ÖV-Erschliessung;
  • Nachbarschaft zu überbauten Gebieten;
  • Distanz zu Lärmquelle;
  • Lage in Bauzone.


Link zur Bewertung der Siedlungsentwicklung im Konflikt mit Landschafts- und Naturschutz: Bewertung_der_Siedlungsentwicklung_im_Konflikt_mit_Landschaft-_und_Naturschutz