Brainstorm Oberland Team Landschaftsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Darüber hinaus sind die beiden Seelandschaften durch individuell-konkrete Schutzverordnungen des Kantons unter Schutz gestellt worden.
 
Darüber hinaus sind die beiden Seelandschaften durch individuell-konkrete Schutzverordnungen des Kantons unter Schutz gestellt worden.
  
Wie die oben stehenden Ausführungen zeigen, ist im Bearbeitungsperimeter dem Schutz der Lebensräume und der Schonung der Landschaft ganz besonders grosse Beachtung zu schenken. Gleichzeitig stellt aber auch der Mensch selbst als Nutzer dieser Landschaft Ansprüche: Er  
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Wie die oben stehenden Ausführungen zeigen, ist im Bearbeitungsperimeter dem Schutz der Lebensräume und der Schonung der Landschaft ganz besonders grosse Beachtung zu schenken. Gleichzeitig stellt aber auch der Mensch selbst als Nutzer dieser Landschaft hohe Ansprüche: Er hat das Gebiet im
  
  

Version vom 31. Oktober 2007, 18:32 Uhr

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Siedlungsentwicklung im Konflikt mit Landschafts- und Naturschutz

Das Zürcher Oberland zeichnet sich aus durch eine sehr vielfältige Landschaft und äusserst artenreiche Lebensräume. Der Perimeter dieser Untersuchung - er umfasst im Wesentlichen das Geviert zwischen den Zürcher Gemeinden Illnau-Effretikon, Wila, Bäretswil und Maur - wird einerseits von Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) und von nationalen Moorlandschaften (ML) gemäss der drei Bundesinventare zum Moorschutz überlagert (Hochmoorverordnung, Flachmoorverordnung und Moorlandschaftsverordnung des Bundes). Andererseits ist das Untersuchungsgebiet im Richtplan des Kantons Zürich zu grossen Teilen - vor allem in den Bereichen von Pfäffikersee und Greifensee - als Landschaftsschutz- und Landschaftsförderungsgebiet bezeichnet. Ebenfalls von grosser Bedeutung sind die Naturschutzgebiete, die rund um die beiden eiszeitlichen Seen im Kantonalen Richtplan eingezeichnet sind.

Im Landschaftsschutzgebiet müssen gemäss Richtplan "alle Bestrebungen zur Bewahrung von Vielfalt, Schönheit, Naturnähe und Eigenart der verschiedenartigen Landschaften" unternommen werden. Diese "besonders wertvollen Landschaften" müssten erhalten und nachhaltig weiterentwickelt werden: "Diese Gebiete sollen vielfältiger Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen sein." Im Landschaftsförderungsgebiet sollen hingegen "die Bewirtschaftung sowie die Erhaltung und Förderung von Eigenart, Vielfalt, Natürlichkeit und Erholungswert langfristig sichergestellt werden". Die vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen haben Priorität und "können deshalb auch den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechend weiterentwickelt werden". Naturschutzgebiete verlangen gemäss dem Zürcher Richtplan alle Bestrebungen "zum Schutz und zur Förderung natürlicher und naturnaher Landschaften mit ihren typischen Oberflächenformen und Ökosystemen als Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt". Speziellen Schutz verdienten dabei seltene und bedrohte Arten und Lebensgemeinschaften sowie deren Lebensräume. Darüber hinaus sind die beiden Seelandschaften durch individuell-konkrete Schutzverordnungen des Kantons unter Schutz gestellt worden.

Wie die oben stehenden Ausführungen zeigen, ist im Bearbeitungsperimeter dem Schutz der Lebensräume und der Schonung der Landschaft ganz besonders grosse Beachtung zu schenken. Gleichzeitig stellt aber auch der Mensch selbst als Nutzer dieser Landschaft hohe Ansprüche: Er hat das Gebiet im


  • Landschaft: Moorgebiete (nationale Bedeutung), Rietgebiete, Drumlinlandschaft, BLN-Gebiet, Hochwasser
  • Mensch: dicht besiedelt, Verkehrsachsen, Oberlandautobahn, Parkplätze, Grillplätze


Modell für den ersten Schritt

Der Siedlungsdruck stellt einerseits die grösste ästhetische "Bedrohung" der Landschaft dar, und die meisten landschaftsbeeinträchtigenden Einflüsse (Infrastrukturen) hängen mit der Besiedlung zusammen.

Darum soll untersucht werden, welche Gebiete in nächster Zeit wohl überbaut werden.


Dies soll anhand der folgenden Indikatoren geschehen [Gewichtung in Klammern]:

  • Nähe zu MIV-Erschliessung [2]
  • Distanz zu Lärmquellen (Bahn,Autobahn) [2]
  • Nähe zu überbautem Gebiet [3]
  • Nähe zu ÖV-Erschliessung [1]
  • Lage im Siedlungsentwicklungsgebiet gemäss Richtplan [4]
  • Lage in Bauzone [4]


Da eine hohe Dichte die Landschaft stärker beeinträchtigt als eine geringe, soll der Faktor der baulichen Dichte als Gewichtungsfaktor in die Bewertung einfliessen.


Link zur Bewertung der Siedlungsentwicklung im Konflikt mit Landschafts- und Naturschutz: Bewertung_der_Siedlungsentwicklung_im_Konflikt_mit_Landschaft-_und_Naturschutz