Chronologie Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen und Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten ==
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== 1832-1919 Schreibweise auf Dufour- und Sigfriedkarte ==
=== Referenznamen ===
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Keine klaren Regelungen vorhanden. Schreibweise von Lokalnamen häufig schriftsprachlich. [http://www.lokalnamen.ch/#03 Details]
Orts- und Lokalnamen bilden ein '''populäres, räumliches Referenzsystem''' für die Bezeichnung von Örtlichkeiten. Orts- und Lokalnamen sind daher '''Referenznamen'''. Die räumliche Referenz ist in Millionen von Registern, Datenbanken (z.B. Grundbuch), Homepages usw. gespeichert. Anstelle einer X- und Y- Koordinate wird der Referenzname gespeichert.
 
  
  
Orts- und Lokalnamen sind auch '''Referenznamen''', aus welchen andere Namen '''abgeleitet''' werden und welche zu anderen Namen in einer '''Beziehung''' stehen.
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== 1916 Regierungsrat Kt. ZH, Grundsätze zur Schreibung der Ortsnamen ==
[http://www.geowebforum.ch/uploads/1087_Schema_Orts-_und_Lokalnamen.pdf vgl. auch Schema Orts- und Lokalnamen.]Orts- und Lokalnamen werden verwendet
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Ortsübliche mundartliche Aussprache (jedoch nicht reine mundartliche Sprechart)
* zur Ableitung von anderen geografischen Namen wie Strassen und Stationsnamen
 
* für Namen von Fachdaten (Geologische Formationen, Siedlungsnamen, Erlasse usw.)
 
  
  
=== Anforderungen an Referenznamen ===
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== 1919 Instruktion für die Parzellarvermessung ==
Für Orts- und Lokalnamen als Referenznamen bestehen folgende Anforderungen:
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Artikel 28 lit. i: "Die Lokalnamen sind bei ortskundigen Gemeindeabgeordneten zu erheben und nach der ortsüblichen Schreibweise einzutragen." Für die meisten Ortsnamen gab es jedoch keine ortsübliche Schreibweise, und so blieb es dem Geometer überlassen, ob er Schriftsprache oder Mundart schrieb.
* Zeitliche Kontinuität, Stabilität, keine Änderungen
 
* Eindeutigkeit (pro Gemeinde resp. Ortschaft)
 
* Verwendbarkeit für andere Namen  (vertikale Konsistenz)
 
* Einfache Schreib- und Lesbarkeit (pragmatische Schreibung, allgemeine Akzeptanz)
 
  
  
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== 1926 Regierungsrat Kt. ZH, Grundsätze zur Schreibung der Ortsnamen ==
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Eidgen. Justiz und Polizeidepartement korrigiert in den Grundsätzen des Zürcher Regierungsrates "ortsübliche mundartliche Aussprache" auf "ortsübliche Schreibweise".
  
Folgen, wenn Orts- und Lokalnamen geändert werden:
 
* Es entsteht das Problem, dass die entsprechende Änderung der abgeleiteten Namen nicht nur aufwändig, sondern zum Teil kaum möglich ist.
 
* Bleiben abgeleitete Namen bestehen, so geht die Referenz zur Örtlichkeit verloren. In diesem Fall kann die Lokalität nicht mehr eindeutig eruiert werden und es müssen zu einem Objekt zusätzliche Orts- und Lokalnamen beigefügt werden. Dies ist unsinnig und aufwändig. Besonders schwierig wird es, wenn Orts- und Lokalnamen so unstabil sind, dass verschiedene Versionen angegeben werden müssen wie z.B. im Siedlungsverzeichnis Kt. TG.
 
  
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== 21.6.1935 Bundesgesetz über die Erstellung neuer Landeskarten ==
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Bundesgesetz vom 21. Juni 1935 über die Erstellung neuer Landeskarten
  
== Beziehungen Orts- und Lokalnamen zu Strassen- und Stationsnamen ==
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=== Grundsätze ===
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== 9.1.1937 Instruktion für die Erstellung neuer Landeskarten ==
* Zum Aspekt Zusammenspiel verschiedener Orts- und Lokalnamen untereinander vgl. [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1948.pdf "Mein Standpunkt" von Eduard Imhof]
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Schriftsprachliche und mundartliche Namen parallel; ortsübliche Schreibweise
* Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen sind unterschiedliche geografische Namen und können grundsätzlich unterschiedlich geschrieben werden. In vielen Fällen wird von der Bevölkerung und von den Gemeinden jedoch eine einheitliche Schreibweise von Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen erwartet. Hier eignet sich die Schreibweise gemäss Standard ''Weisungen 1948'' mit mundartlicher Schreibweise wesentlich besser als Standard ''Leitfaden Toponymie 2006'' mit ausgeprägter Mundartschreibweise. Da Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen eine grosse Bedeutung haben, werden sie im amtlichen, schriftlichen Verkehr allgemein in Schriftsprache geschrieben. Orts- und Lokalnamen können für Strassennamen (inkl. benannte Gebiete) und Stationsnamen nur übernommen werden, wenn diese nicht zu mundartlich geschrieben werden.
 
* Im Interesse der Öffentlichkeit (Bevölkerung, Gemeinden, Post, Werke, Notfalldienste usw.) soll die Gebäudeadressierung über die ganze Schweiz möglichst bald abgeschlossen werden. Grosse Lücken bestehen vor allem im dünn besiedelten Gebiet, wo die Gebäudeadressierung auch recht komplex ist [http://www.cadastre.ch/pub/down/publications/kva/ve/VE_05_08_Empfehlung_de.pdf vgl. Anhang 2 Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen.] In dünn besiedelten Gebieten spielen Flurnamen für die Gebäudeadressierung eine sehr grosse Rolle für die Namensgebung von benannten Gebieten und Strassen. Während auch mit ''Weisungen 1948 '' die Gebäudeadressierung im dünn besiedelten Gebiet eine grosse Herausforderung darstellt, würde sich die Problematik mit Einführung des ''Leitfadens Toponymie 2006'' mit mehr Mundart wesentlich verstärken.
 
* Orts- und Lokalnamen treten vielfach gleichzeitig als Hof- und Flurnamen auf. [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=699859&XKoord=241379&Massstab=3500 vgl. '''Benklen auf dem Übersichtsplan''']. In diesem Beispiel ist «Benklen» zugleich ein Hofname wie auch Flurname für das nördliche und südliche Gewann. Der Flurname wird dabei in der Nähe des Hofes angeschrieben und gilt dann zugleich als Hof- und Flurname. Immer mehr werden in Übersichts- oder Ortsplänen Strassennamen und benannte Gebiete kartiert. «Benklen» wird im obigen Beispiel daher zusätzlich in der Schriftart der Strassennamen angeschrieben. Sehr störend ist jedoch, dass in diesem Beispiel in der Landeskarte «Bänklen» unterschiedlich geschrieben wird.[http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=699859&XKoord=241379&Massstab=10000 vgl. '''Bänklen mit ä auf der Landeskarte'''].
 
* Da ein Strassenname den Zusatz ''-strasse'', ''-weg'' usw. beinhaltet, ist eine unterschiedliche Schreibweise von Strassen- und Lokalname ein geringeres Problem als im Falle von benannten Gebieten mit identischen Namen. Bei einer unterschiedlichen Schreibweise von Lokalname und benanntem Gebiet erscheinen auf einem Übersichtsplan zwei fast identisch geschriebene Namen nebeneinander und man wird sich fragen, ob hier ein Schreibfehler vorliegt. [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=698137&XKoord=241115&Massstab=3000 vgl. '''Hinderrüti''' resp. '''Hinterrüti.'''] Es handelt sich hier bei diesem Negativbeispiel um einen Einzelfall aus dem Kanton Zürich.
 
* Mit Einführung ''Leitfaden Toponymie 2006'' muss befürchtet werden, dass Strassen- und Stationsnamen mit der Zeit ebenfalls gemäss Schreibweise Standard ''Leitfaden Toponymie 2006'' geändert werden. Dabei stellen sowohl die Änderungen an und für sich wie auch die für Strassen- und Stationsnamen ungeeignete Schreibweise gemäss ''Leitfaden Toponymie 2006'' grosse Probleme dar.
 
* Wo Lokalnamen nicht für die Ableitung von Strassen- und Stationsnamen in Frage kommen, übernehmen Lokalnamen die Funktion von Adressen. Ihnen kommt wie Strassennamen eine hohe Bedeutung zu. Sie dürfen deshalb nicht zu mundartlich geschrieben werden.
 
* '''Aus Sicht der Navigationsbedürfnisse drängt sich aus oben genannten Gründen die Beibehaltung der ''Weisungen 1948'' und Verzicht auf ''Leitfaden Toponymie 2006'' auf.'''
 
  
(Anm. des Wiki-Administrators: Dazu gibt es eine Replik auf der Diskussionsseite).
 
  
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== 1937 Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz ==
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Hinweis, dass bisher Orts- und Lokalnamen in einem Kanton grundsätzlich schriftsprachlich, in anderen in Mundart und in anderen gemischt geschrieben werden. "Unsere Namenschreibung leidet an Vermischung von Mundart und Schriftdeutsch. Ein echtes Bild unseres Namensgutes kann sich nur ergeben durch Aufnahme der Sprechform, wie sind im Munde des bodenständigen Volkes lebt."
  
=== Beispiele ===
 
==== Kanton Schaffhausen ====
 
* Gemeinde Schleitheim: durch zahlreiche Änderungen 2002/2003 des Standards 1948 durch lautnahe Schreibung wurden Harmonien von Lokalnamen und Strassennamen zerstört (Strassennamen trotzdem belassen)
 
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@678376@u@Nord@g@289419@u@B@g@186&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=1&MapServiceDatenauswahl=47@g@48@u@2@g@2@u@3@g@3@u@50@g@50@u@6@g@8 Änderung Lokalname '''Bol''' durch '''Bohl''' zerstört Harmonie mit Strassennamen '''Bolstrasse''' und '''Bolwegli''']
 
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@678289@u@Nord@g@289004@u@B@g@155&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=&MapServiceDatenauswahl=47@g@48@u@2@g@2@u@3@g@3@u@50@g@50@u@6@g@8 Änderung Lokalname '''Breite''' durch '''Braate''' zerstört Harmonie mit Strassennamen '''Breitestrasse''']
 
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@678553@u@Nord@g@289677@u@B@g@131&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=1&MapServiceDatenauswahl=47@g@48@u@2@g@2@u@3@g@3@u@50@g@50@u@6@g@8 Änderung Lokalname '''Espilibuck''' durch '''Eespilibuck''' zerstört Harmonie mit Strassennamen '''undere Espilibuck''' (Strassennamen sollten immer mit Grossbuchstaben beginnen)]
 
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@678587@u@Nord@g@289555@u@B@g@91&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=1&MapServiceDatenauswahl=47@g@48@u@2@g@2@u@3@g@3@u@50@g@50@u@6@g@8 Änderung Lokalname '''Espili''' durch '''Eespili'''  zerstört Harmonie mit Strassennamen '''Espili''']
 
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@677690@u@Nord@g@289267@u@B@g@500&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=9&MapServiceDatenauswahl=6@g@18 Änderung Lokalname '''Lendenberg''' durch '''Lendebärg''' zerstört Harmonie mit Strassenname '''Lendenbergstrasse''']
 
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@678114@u@Nord@g@288737@u@B@g@129&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=1&MapServiceDatenauswahl=47@g@48@u@2@g@2@u@3@g@3@u@50@g@50@u@6@g@8 Änderung Lokalname '''Morgen''' durch '''Morge''' zerstört Harmonie mit Strassenname '''Im Morgen''']
 
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@678045@u@Nord@g@288590@u@B@g@118&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=9&MapServiceDatenauswahl=47@g@48@u@2@g@2@u@3@g@3@u@50@g@50@u@6@g@18 Änderung Lokalname '''Unterer Salzbrunnen''' durch '''undere Saalzbrunne''' zerstört Harmonie mit Strassennamen '''Salzbrunnen''' (Strassennamen sollten immer mit einem Grossbuchstaben beginnen)]
 
  
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== 1937 Eidgen. Vermessungsdirektion beauftragt Dr. G. Saladin Grundsätze für die Schreibung der Ortsnamen aufzustellen ==
* Durch die lautnahe Schreibung werden Harmonien unter Lokalnamen zerstört
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Als Ausführungsbestimmungen des EJPD zum BB 22. Feb. 1938
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@697349@u@Nord@g@269109@u@B@g@3774&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=9&MapServiceDatenauswahl=6@g@54 Es ist unsinnig, ein Geländename von '''Berg''' durch '''Bärg''' zu ändern und eine Diskrepanz mit Weiler '''Berg''' in Kauf zu nehmen]
 
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@688275@u@Nord@g@269403@u@B@g@3774&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=9&MapServiceDatenauswahl=6@g@54 wie oben, anderes Beispiel mit '''Berg''' und '''Bärg''']
 
** [http://www.gis.sh.ch/gis_sh_internet/mapservice.asp?IDProjekt=3&MapServiceUserGroup=1&MapServiceUser=0&MapServiceURL=Nav@g@22@u@West@g@680875@u@Nord@g@272663@u@B@g@3774&Do_Outputformat=Do_PNG&ThemenGrNr=9&MapServiceDatenauswahl=6@g@54 Es ist unsinnig ein '''Rafzerfeld''' durch ein '''Rafzerfäld''' zu ändern und dann eine Diskrepanz mit '''Feldhof''' in Kauf zu nehmen]
 
  
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Vorschlag Saladin: Für die Schreibweise der sogenannten "Flurnamen" (das heisst aller Orts- und Regionalnamen mit Ausnahme der durch gesetzliche Verordnung festgelegten) muss die im Volksmund lebende Sprechform massgebend sein"
  
  
==== Kanton Zürich ====
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== 22.2.1938 Bundesratsbeschluss über die Schreibweise der Orts- und Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen ==
* [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=691083&XKoord=231758&Massstab=2500 '''Chalchtaren '''] identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal-, Strassen- und Stationsnamen
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EJPD konnte sich nicht entschliessen, Saladins Vorschläge in Kraft treten zu lassen, das sie im Widerspruch mit den Verfügungen des Eidg. Militärdepartementes (für die Landeskarte). Bundesratsbeschluss erkennt Notwendigkeit und Dringlichkeit einheitlicher Richtlinien "Die Kantone erlassen auf Grund vom EJPD festgesetzte Grundsätze die näheren Vorschriften über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen. Diese Vorschriften bedürfen der Genehmigung des EJPD.
:nicht: Lokalname '''«Chalchtare»''' gemäss ''Leitfaden Toponymie 2006'' und Strassen- und Stationsname '''«Chalchtaren»'''
 
  
* [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=692483&XKoord=227622&Massstab=3000 '''Rotenblatt '''] identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und Strassennamen
 
:nicht: Lokalnamen '''«Roteblatt»''' gemäss ''Leitfaden Toponymie 2006'' und Strassenname '''«Rotenblatt»'''
 
  
* [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=692202&XKoord=227536&Massstab=3000 '''Hohenberg '''] identische Schreibeweise gemäss Weisungen 1948 für Lokal- und benanntes Gebiet (Strassenname)
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== 1945 Eduard Imhof, "Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Katen" ==
:nicht: Lokalname '''«Hoheberg», «Hoeberg», «Hoebärg» oder ähnlich''' gemäss ''Leitfaden Toponymie 2006'' und benanntes Gebiet '''«Hohenberg».''' Dieses Beispiel zeigt, wie die Schreibweise gemäss Leitfaden Toponymie 2006 zu Unsicherheiten führt.
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Sonderabdruck aus der "Schweizerischen Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik". Hefte 5, 6, 7, 8 und 9, Jahrgang 1945
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* [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1945_1.pdf Kap. 1]
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* [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1945_2.pdf Kap. 2]
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"Wir suchen in all den bisherigen eidgen. Beschlüssen, Verordnungen und Instruktionen umsonst nach irgendeiner Entscheidung über die Frage, ob die Ortsnamen in den Plänen der Grundbuchvermessung mundartlich oder schriftsprachlich, oder teils so und teils anders, einzutragen seien.
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Die amtlichen Pläne und Karten haben nicht nur dem Sprachforscher, sondern vor allem der Allgemeinheit zu dienen. Utopie der sprachreinen Karte und Notwendigkeit gemischte Nomenklatur, jedoch mit differenzierter Abgrenzung Schriftsprache und Mundart.
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[http://www.lokalnamen.ch/#22 Details]
  
* [http://www.gis.hsr.ch/wiki/Wisental  '''Beispiel Wisental, Wiesental, Wisetal, Weissental oder Weissenthal ?'''] Negativbeispiel, wo Lokalnamen und Namen von Strassen und Bushaltestelle nicht übereinstimmen.
 
  
* [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=681829&XKoord=242698&Massstab=1200 '''Entlisberg'''] identische Schreibweise Lokalname im Übersichtsplan/amtliche Vermessung und Strassenname '''Entlisbergweg'''.
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== 1947 Johannes Hubschmid, "Zur Schreibung der Ortsnamen in der deutschsprachigen Schweiz" ==
:Schreibweise [http://www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp?YKoord=681833&XKoord=242669&Massstab=8000 '''Äntlisberg''']in Landeskarte 1:25'000. Im Google existieren 13'500 Einträge mit '''Entlisberg''' und 360 Einträge mit '''Äntlisberg'''.
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Geographica Helvetica, II 1947 Heft 4.
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J. Hubschmid ist linguistischer Berater der Eidgenössischen Landestopographie und vertritt eine sehr mundartliche Schreibweise
  
(Anm. des Wiki-Administrators: Dazu gibt es eine Replik auf der Diskussionsseite).
 
  
==== Andere Kantone ====
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== 11.8.1947 Vernehmlassung Weisungen 1948 durch EJPD ==
können hier eingefügt werden
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Der Vermessungsdirektor sendet den Vermessungsaufsichtsbeamten der deutschsprachigen Kantone den Entwurf der Weisungen zu Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen. Stellungnahme bis 20. September 1947. Ausserordentliche Sitzung der Konferenz der eidg. und kantonalen Vermessungsaufsichtsbeamten am 1. September 1947. (1947 wurden die Kantonsgeometer zur Begutachtung des Entwurfes begrüsst im Gegensatz zu 2006, wo der Entwurf zum Leitfaden Toponymie 2006 den Kantonsgeometern nur z.H. der Nomenklaturkommission zur Stellungnahme zugestellt wurde).
  
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Anschliessend entbrannte in der Schweiz ein Streit zwischen Bund, Kantonen und Kartografen wie [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20061103_garovi.pdf Angelo Garovi in seinem Referat "Die Weisungen von 1948:linguistisch-pragmatische Bemerkungen"] vom 3.11.2006 anlässlich der Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK in Schaffhausen erläuterte.
  
== Beziehungen von Orts- und Lokalnamen zu Namen von Fachdaten ==
 
=== Siedlungsdaten ===
 
==== Allgemeines ====
 
* Siedlungsdaten
 
** Siedlungsdaten werden in der Statistik im Rahmen der Volkszählung benötigt.
 
** Bei Siedlungsdaten handelt es sich um Geofachdaten und nicht um Georeferenznamen wie z.B. geografische Namen.
 
* Siedlungsnamen
 
** Den Siedlungsobjekten wird von der Statistik meist in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein eindeutiger Siedlungsname zugewiesen.
 
** Siedlungsnamen sind grundsätzlich unabhängig von Orts- und Lokalnamen. Im Allgemeinen sind die Siedlungsnamen 1:1 abgeleitet von Orts- und Lokalnamen und umfassen je nach Ausdehnung zum Teil auch mehrere solcher Namen. Häufig werden Hofnamen verwendet, aber auch Ortsnamen wie Weiler, Dörfer und Städte und zum Teil auch Namen von Fluren, Wäldern und Gewässern.
 
  
'''Grosse Probleme entstehen, wenn wie im Kanton Thurgau die Schreibweise von Orts- und Flurnamen in mundartnahe, (z.T.von der Gemeinde nicht akzeptierte) Schreibweisen ändern. Neben dem Siedlungsnamen muss dann noch der Referenzname angegeben werden. Wenn dieser nicht eindeutig ist, werden sogar mehrer Referenznamen benötigt, was den [http://www.geometa.info/rappiinfo/wiki/index.php/Chronologie_Lokalnamen#Anforderungen_an_Referenznamen Anforderungen an Referenznamen] völlig widerspricht.'''
+
== 1948 Eduard Imhof, Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage ==
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[http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1948.pdf  Eduart Imhof "Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage"] Geographica Helvetica, Jg 3, 1948
  
  
==== Siedlungsdaten im Kanton Thurgau ====
+
== 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz ==
Im Internet ist eine Exceltabelle "Siedlungen TG" zugänglich
 
[http://www.bista.zh.ch/uuns/downloads/tg/Siedlung_Pgem_TG.xls Siedlungen Kt. Thurgau.]Die Tabelle enthält 1266 Siedlungsnamen.
 
  
Die Siedlungsnamen stimmen weit über die Hälfte nicht mehr mit den neuen mundartnahen Orts- und Flurnamen im Kanton Thurgau überein. Um die Referenz zu den Orts- und Flurnamen auf der Landeskarte und in der amtlichen Vermessung herzustellen, werden in Klammern die entsprechenden "Referenznamen" der Landeskarte angegeben(betrifft 866 Orts- und Lokalnamen).
+
Nach vielen Diskussionen und Briefwechseln konnten sich alle Beteiligten auf den Konsens [http://www.lokalnamen.ch/bilder/weisungen_1948.pdf ''Weisungen 1948''] einigen.
* in 823 Fällen musste der Referenzname angefügt werden
 
[http://www.geometa.info/rappiinfo/wiki/index.php/Siedlungen_TG_1 Liste der Siedlungsnamen (z.T. Bestandteile von Siedlungsnamen) mit einem einzelnen Referenznamen]
 
* in 43 Fällen musste wegen den Schwierigkeiten bei der Schreibweise gleich mehrere Referenznamen angegeben werden
 
[http://www.geometa.info/rappiinfo/wiki/index.php/Siedlungen_TG_2 Liste der Siedlungsnamen (z.T. Bestandteile von Siedlungsnamen) mit mehreren Referenznamen]
 
  
'''Das Beispiel Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau zeigt mit aller Deutlichkeit die Auswirkungen, wenn Orts- und Lokalnamen den oben aufgestellten  [http://www.geometa.info/rappiinfo/wiki/index.php/Chronologie_Lokalnamen#Anforderungen_an_Referenznamen Anforderungen]nicht genügen.'''
+
Grundsätze:
  
 +
1. Mit der Schreibweise der Lokalnamen ist die eindeutige und übereinstimmende Bezeichnung der Örtlichkeiten bei jedem schriftlichen Gebrauch anzustreben; die Namen sollen leicht zu schreiben und zu lesen sein und von den Einheimischen ohne weiteres verstanden werden. Damit wird die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Orte am ehesten gewährleistet.
  
==== Siedlungsdaten im Kanton Zürich ====
+
2. Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen; Rückbildungen abgeschliffener und verdunkelter Formen sowie andere Konstruktionen sind abzulehnen. Man schreibe deshalb Hostet, wo so gesprochen wird, nicht Hofstatt. Nicht volkstümliche Zusammensetzungen und unnötige Beifügungen, wie Blackialp oder Alp Blacki, Juchhof, wo bloss Blacki, Juch gesprochen wird, sind zu vermeiden. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere, in Zweifelsfällen und wo zweckmässig die weiter verbreitete für die Schreibweise massgebend. [http://www.gis.hsr.ch/wiki/Änderungen_Schreibweise_Lokalnamen#Aazheimerhof_belassen_oder_.C3.A4ndern_in_Oozemerhof_.3F vgl. auch Azheimerhof oder Ozemerhof]
Im [http://www.statistik.zh.ch/raum/sv/ Siedlungsverzeichnis des Kantons Zürich] existieren kaum Probleme, da die pragmatisch geschriebene Orts- und Lokalnamen gemäss Weisungen 1948 existieren.
 
  
Die Siedlungsdaten im Kanton Zürich sind öffentlich freigegeben worden  [http://www.geowebforum.ch/thread.php?postingID=983&reverse=true#983 vgl. geowebforum]
+
3. In der schriftsprachlichen Form sind in der Regel zu belassen:
  
 +
* allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind, z.B. Berg, Feld, Weg, Grat (nicht Bärg, Fäld, Wäg, Grot);
  
=== Erlasse und Register ===
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* Präpositionen und häufig gebrauchte Adjektive, insbesondere in Verbindung mit schriftsprachlichen Wörtern, z.B. Bei, Auf; Unterer, Oberer Stafel; Kleine Allmend.
* Diverse Verordnungen, Verfügungen im Bereich Planung um Umwelt
 
* [http://www.admin.ch/ch/d/sr/451_33/app1.html Liste der Flachmoore von nationaler Bedeutung]
 
* Grundbuch
 
* Baubewilligungen
 
* ...
 
  
 +
Die Weisungen 1948 (Stand 1.4.1977) bilden einerseits einen Kompromiss zwischen schriftsprachlicher und Mundart Schreibweise von Lokalnamen und zudem einen Kompromiss zwischen Forderungen mit weniger Mundart resp. mehr Mundart.
  
=== Geologie ===
+
[http://gitta.info/LayoutDesign/en/multimedia/PDF_Letttering_Maps_of_Switzerland.pdf Die Grundsätze zur Schreibung von geografischen Namen (aus Internet Lehrgang Gitta)] sind eine kurze Zusammenfassung der ''Weisungen 1948'' in vereinfachter Form. Bemerkenswert in diesem Dokument ist die Bemerkung «Mit Ausnahme solcher extremer Formulierungen, die von kantonalen Nomenklaturkommissionen gelegentlich vorgeschlagen wurden, hat sich die mundartliche Schreibweise allgemein bewährt und durchgesetzt. Trotzdem führt die Schreibweise immer wieder zu Kontroversen, wie kaum ein anderes Element der topographischen Karte.»
Geologische Gesteinsformationen werden nach Orts- und Lokalnamen benannt.
 
[http://www.geowebforum.ch/thread.php?postingID=932&reverse=true#932 vgl. auch Beispiel im geowebforum]
 
  
 +
== 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen ==
 +
Aufhebung Bundesratsbeschlusses vom 22.2.1938
  
=== Namenbücher ===
 
Für Namenbücher ist es wichtig, dass Namen gefunden werden können.
 
Stichworte im [http://www.staluzern.ch/namenbuch/publikation/einleitung.pdf Namenbuch des Kantons Luzern] werden grundsätzlich gemäss Weisungen 1948 geschrieben.
 
  
 +
== 30.12.1970 Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen ==
 +
[http://www.admin.ch/ch/d/sr/c510_625.html Verordnung über die «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen» vom 30.12.1970 SR 510.625]
 +
Wird im Rahmen des GeoIG revidiert neue Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
  
=== Namen von öffentlichen und privaten Bauten und Anlagen ===
 
Zehntausende von öffentlichen und privaten Bauten und Anlagen tragen die Namen von Orts- und Lokalnamen. Werden diese in mundartnahe Namen geändert, ist es sehr schwierig, die Namen der Bauten ebenfalls zu ändern
 
* Öffentliche Bauten
 
** Schulhäuser
 
** Sportanlagen
 
** Mehrzweckgebäude
 
** Hallenbäder
 
** Schiessanlagen
 
** Zivilschutzanlagen
 
** Werkanlangen im Bereich Ver- und Entsorgung (Kläranlagen, Reservoirs usw.)
 
** Tiefbauten
 
** Anlagen des Gewässerschutzes und Wasserbau
 
** Brücken, Tunnels
 
** ...
 
* Private Anlagen
 
** Restaurants und Hotels
 
** Freizeitanlagen
 
** Einkaufszentren
 
** Industrieanlagen
 
** ...
 
  
 +
== 1.4.1977 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz ==
 +
[http://www.lokalnamen.ch/bilder/weisungen_1948.pdf Aktuelle Version der ''Weisungen 1948'']
  
=== Weitere Beispiele ===
+
 
* ....
+
== 22.9.1977 Tagung des Arbeitskreises Namenforschung in Berlin ==
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Zitat aus [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20061103_garovi.pdf Referat von Angelo Garovi "Die Weisungen von 1948:linguistisch-pragmatische Bemerkungen" vom 3.11.2006 anlässlich der Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK in Schaffhausen] erläuterte.
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An der Tagung des Arbeitskreises für Namenforschung in Berlin wurden 1977
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Fragen der Namengebung auf den Karten thematisiert. Folgende vier Aspekte
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wurden behandelt:
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* Die linguistischen Strukturen der Flurnamen als sprachliche Zeichen.
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* Die pragmatische Funktion der Flurnamen in der Lebenswirklichkeit der Namenbenutzer.
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* Das amtliche Interesse an der Standardisierung der Mikrotoponymen (Flurnamen).
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* Das sekundäre Interesse der Namenforscher, Historiker u.a.
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Man stellte fest: Hierbei ergeben sich erhebliche Interessenskonflikte zwischen
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den Bedürfnissen der primären Namenbenutzer auf der einen und dem Interesse
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nach Einheitlichkeit der Behörde und schliesslich dem historischetymologischen
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Interesse der Namenforscher und Historiker auf der anderen
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Seite. Aus diesen prinzipiellen Überlegungen heraus soll - als praktische Konsequenz
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- eine sehr behutsame Haltung eingenommen werden gegenüber allzu rigorosen
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Eingriffen und Änderungen in den Selbstregelungsprozess der Flurnamenwelt.
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Die Funktion der Orientierung im Gelände und der Gliederung der
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Landschaft muss im Zweifelsfalle über allen Interessen stehen. Die Schreibung
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hält sich an die Orthographie des geläufigen Wortschatzes, soweit der Zusammenhang
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erkennbar ist. Bei nur mundartlich gebrauchten Namen ohne Parallele
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im Wortschatz soll eine der Aussprache angenäherte Schreibung angestrebt
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werden.
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== 27.4.2004 Swisstopo-interne Toponymische Richtlinien ==
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Die swisstopo bespricht mit einzelnen Nomenklaturkommissionen neue Schreibregeln, welche in die swisstopo-internen ''Toponymischen Richtlinien'' eingearbeitet werden.
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== 21.1.2005 Kolloquium Toponymie "Unsere Karten sind nicht stumm" ==
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Die swisstopo veranstaltet ein Kolloquium zum [http://www.swisstopo.ch/pub/down/about/coll/coll_2004_2005/050121-Toponymie/Koll%20Toponymie%20210105.pdf Thema "Unsere Karten sind nicht stumm"]
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== 05.2005 Entwurf Toponymische Richtlinien ==
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Auf dem Internet publiziert das Bundesamt für Landestopografie den [http://www.lokalnamen.ch/bilder/Toponym.%20Richtl.%20Kommentierter_Entwurf_Mai_2005.pdf Entwurf ''Toponymische Richtlinien''] und es besteht die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
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[http://www.lokalnamen.ch/#16 Stellungnahmen von Fachorganisationen]
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Der Entwurf wurde ersetzt durch den Entwurf ''Leitfaden Topoymie2006''.
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== 26.6.2005 Homepage www.lokalnamen.ch ==
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Paul Märki schaltet eine Homepage zur Problematik "Schreibweise von Lokalnamen auf Karten und Plänen" auf und aktualisiert sie laufend. Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die heutige Schreibweise von Lokalnamen grundsätzlich unverändert bleibt.
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[http://www.lokalnamen.ch/ Link auf Homepage www.lokalnamen.ch]
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== 28.6.2005 Nomenklaturtagung ==
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Die swisstopo organisiert eine Veranstaltung zur Vorstellung der Toponymischen Richtlinien.
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== 24.1.2006 NZZ-Artikel von Prof. Garovi "Landeskarten als Spielfeld für Linguisten?" ==
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[http://www.lokalnamen.ch/bilder/20060124_garovi.html Link auf den Artikel]]
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== 28.3.2006 Rückmeldungen zur Vernehmlassung Toponymische Richtlinien ==
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Swisstopo veröffentlicht am 28. März 2006 [http://www.lokalnamen.ch/#16 Rückmeldungen zur Vernehmlassung der ''Toponymischen Richtlinien'']
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Der Übergang vom Entwurf Toponymische Richtlinien zum Leitfaden Toponymie ist nicht transparent. Warum plötzlich ein Leitfaden?
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[http://www.lokalnamen.ch/#16 Stellungnahmen Fachorganisationen]
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Stellungnahme der SIK-GIS vom 12.Sept 2005 enthält beispielsweise unter anderem folgende Forderungen:
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* Es soll eine Projektgruppe gebildet werden, in welcher auch Sprachwissenschafter und andere Fachleute paritätisch vertreten sind, welche eine grundsätzliche Beibehaltung der Kompromissschreibweise 1948 für Lokalnamen als befürworten. Diese Projektgruppe soll die eingegangenen Stellungnahmen sichten und zuhanden der swisstopo und der Kantone einen Konzeptvorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.
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* Die Kompromisslösung gemäss Weisungen 1948 ist unbedingt zu belassen, und auf die konsequente Schreibweise nach Dieth ist grundsätzlich zu verzichten. Insbesondere sollen nach wie vor Standardschreibweisen gemäss Beispiele 2.2 a) in der Regel verwendet werden. Auf die Anzeige von Dehnungen durch Verdoppelung der Vokale gemäss Beispiele 2.2 c) soll in der Regel verzichtet werden. Solche Doppelvokale erschweren die Lesbarkeit der Namen und führen bei Laien zu vermehrter Unsicherheit über die richtige Aussprache.
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Leider wurde bei der Erabeitung des Leitfadens Toponymie 2006 weder eine Projektgruppe gebildet werden, in welcher auch Sprachwissenschafter und andere Fachleute paritätisch vertreten gewesen wären, welche eine grundsätzliche Beibehaltung der Kompromissschreibweise 1948 für Lokalnamen befürworten, noch wurde die Kompromisslösung gemäss Weisungen 1948 beibehalten. Leider wurde nicht eine pragmatische, sondern eine wissenschaftliche Lösung ausgearbeitet.
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Leider wurde nie publiziert, wo angebliche Mängel der Weisungen 1948 konkret zu finden sind. So verhätet sich der Verdacht, dass es alleine darum ging, mehr Mundart zuzulassen.
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== 24.5.2006 Antwort des Bundesrates auf die Anfrage von Nationalrätin Kathy Riklin bezüglich Schreibweise von Lokalnamen ==
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[http://www.lokalnamen.ch/#18b Anfrage Nationalrätin Kathy Riklin und Antwort des Bundesrates]
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Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die ''Weisungen 1948'' einen sinnvollen Kompromiss zwischen berechtigter Schrifttradition und reiner Lokalsprache darstellen.
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== 24.5.2006 Vernehmlassung Entwurf Leitfaden Toponymie Mai 2006 ==
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Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) sendet den[http://www.lokalnamen.ch/bilder/20060621_swisstopo_20060516.pdf Entwurf ''Leitfaden Toponymie''] zur Stellungnahme an die Kantonsgeometer z.H. der Nomenklaturkommissionen, Experten und Fachorganisationen (SOGI, SIK-GIS, KKGEO, geosuisse).
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Hauptforderung des Leitfadens:
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1. Die schriftliche Form der Lokalnamen soll eindeutig sein und augenblicklich auf die zugehörige mündliche Form weisen und umgekehrt. Sie sollte auch bei jedem schriftlichen Gebrauch dieselbe sein.
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2. Die Namen sollen möglichst so geschrieben werden, dass sie im (süd-) alemannischen, schweizerdeutschen Raum von Einheimischen ohne weiteres erkannt und eingeordnet werden können. Damit soll eine irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Orte gewährleistet werden.
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Ausgangslage: Schreibweise nach ortsüblicher Sprechform
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1. Für die Festlegung der Schreibweise ist in erster Linie auszugehen von der ortsüblichen Sprechform und nicht (zwingend) von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibform. Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen.
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2. Mundartnamen sollen nicht in die Schriftsprache übertragen werden.
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3. Zur Eruierung der ortsüblichen Sprechform sollen primär alteingesessene und ortskundige, möglichst der älteren Generation angehörige, mit dem Namenstand gut vertraute (sich beruflich in der Natur bewegende) Gewährspersonen (z.B. Bauern, Älpler, Förster, Wildhüter, Bannwarte, Jäger, Fischer) befragt werden.
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4. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere (d.h. von der älteren Generation noch verwendete) und, wo diese nicht (mehr) eindeutig feststeht, allenfalls die weiter verbreitete („geläufigere") für die Schreibweise massgebend.
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GS6
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Es wird empfohlen, Namen, deren zugrunde liegendes Wort in der Hoch- oder Standardsprache vorkommt (allgemein bekannte Namenwörter), wie alle übrigen Toponymie zu behandeln und nach der ortsüblichen Sprechform zu notieren. Also z.B. Bärg, Fäld, Stäg, Wäg, Zälg, Räge, Rein, Mei, Boum etc. (wo so gesprochen wird) und nicht – oder nur dort, wo dies die ortsübliche Sprechform ist – Berg, Feld, Steg, Weg, Zelg, Baum etc. – Demnach (z.B. im Kt. BE): Breitfäld, Höje Stäg, Räbbärg/-wärch, Chärderbärg, Chirschboummatte, Meigüetli (Angleichungsformen s. GS 7d.). – Wo die kantonale Tradition es gebietet, kann von dieser Empfehlung abgewichen werden, indem allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind (z.B. Berg, Feld, Weg), standardsprachlich geschrieben werden.
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Viele Benutzer bevorzugen zur Schreibung der Lokalnamen weniger, aber keinesfalls mehr Mundart als ''Weisung 1948'' und fordern deshalb vehement, den bisherigen Kompromiss ''Weisungen 1948'' weiterhin beizubehalten und nicht durch den ''Leitfaden Toponymie 2006'' zu ersetzen. In der kontroversen Frage über die künftigen Regeln zur Schreibung der Lokalnamen geht es letztendlich um folgende beiden Fragestellungen:
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Stellungnahme der Benutzer:
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Soll der bisherige Standard ''Weisungen 1948'' ersetzt werden durch einen neuen Standard Leitfaden Toponymie 2006?  Ist der neue Standard besser als der alte?
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Aufgrund der Anforderungen an geografische Namen müssen aus Sicht der Benutzer obige beiden Fragestellungen mit «Nein» beantwortet werden. Die Organisationen SOGI, SIK-GIS und KKGEO lehnen den ''Leitfaden Toponymie 2006'' entschieden ab und plädieren für die Beibehaltung des bisher gültigen Standards ''Weisungen 1948'' Vgl. [http://www.lokalnamen.ch/#23 Stellungnahmen SOGI, SIK-GIS und KKGEO] sowie die Diskussion im [http://www.geowebforum.ch/thema.php?themenID=2 geowebforum].
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== 3.11.2006 Herbsttagung SGK Schaffhausen ==
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Am 3.11.2006 fand in Schaffhausen die Herbsttagung der [http://www.kartografie.ch/ Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK] mit vier Referaten zum Thema "Schreibweise von Lokalnamen" statt.
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* [http://www.lokalnamen.ch/#24  Referate zum Thema "Schreibweise von Lokalnamen" sowie Statements einzelner Teilnehmer zur Frage der Schreibweise von Lokalnamen]
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* [http://www.gis.hsr.ch/wiki/%C3%84nderungen_Schreibweise_Lokalnamen#Aazheimerhof_oder_Oozemerhof_in_der_Gemeinde_Neuhausen_SH.3F Azheimerhof oder Oozemerhof ?]
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* [http://www.gis.hsr.ch/wiki/Änderungen_Schreibweise_Lokalnamen#Schulkarte_des_Kantons_Schaffhausen Schulkarte des Kantons Schaffhausen mit Schreibung von Lokalnamen in Mundart]
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[http://www.lokalnamen.ch/bilder/20061103_gurtner.pdf Martin Gurtner vermittelt in seinem Referat einen Überblick über die Schreibweise von geografischen Namen.]
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[http://www.lokalnamen.ch/bilder/20061103_garovi.pdf Angelo Garovi erwähnt in seinem Referat "Die Weisungen von 1948:linguistisch-pragmatische Bemerkungen"], dass er in seinem Archiv zahlreiche Stellungnahmen aus dem Jahre 1947 zum Entwurf der Schreibregeln der Landestopografie gesichtet hat. Auch damals propagierte der Bund lautnahe Schreibweise von Lokalnamen und es kam zu einem ähnlichen Schreit wie heute die Kontroverse zwischen Bund, Kantonen und Kartografen (und heute zusätzlich auch Geofachleuten). Hervorzuheben ist die damalige Stellungnahme des Kantons Schaffhausen (Zitat aus Referat von Angelo Garovi):
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''In der Stellungnahme der Schaffhauser, verfasst vom späteren Regierungsrat Hermann Wanner, steht zu lesen: Ohne Benützung phonetischer Zeichen wird es nie gelingen, der reichen Vielfalt der Mundart gerecht zu werden mit all den Vokalen, Umlauten, verschieden ausgesprochenen Konsonanten und auch der Betonung. So wird auch eine konsequente Mundartschreibung in den Karten in jeder Hinsicht unbefriedigend sein, weil es den einen zu weit geht und unverständlich bleibt und den Verfechtern der Mundartschreibung doch wieder nicht genügen kann.''
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Hermann Wanner prophezeite die Situation, welche sich nun heute abzeichnet. Aus dem [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20061103_richli.pdf Referat "Die Schaffhauser Flurnamen im Dickicht der toponymischen Richtlinien" von Alfred Richli] geht hervor, dass der ''Leitfaden Toponymie 2006'' aus Sicht des Kantons Schaffhausen zwar wesentlich mehr Mundart als ''Weisungen 1948'' zulässt und dass der Kanton Schaffhausen sowie so schreiben will, wie er für gut hält.
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[http://www.lokalnamen.ch/bilder/20061103_schlatter.pdf Martin Schlatter legt in seinem Referat "Gründe zur Beibehaltung der Weisungen 1948 aus Sicht der Benutzer"] dar, dass es in erster Linie darum geht, dass Lokalnamen nicht geändert werden, da Anpassungen in Datenbanken, Homepages, abgeleitete Namen usw. mit hohem Aufwand verbunden sind. Lokalnamen müssen im Sinne der Orientierungs- und Verständigungsfunktion folgende Aufgaben erfüllen können:
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* Wo keine Gebäudeadressen existieren, müssen Lokalnamen die Funktion von Adressen übernehmen können.
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* Aus Lokalnamen müssen andere Namen abgeleitet werden können.
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* Lokalnamen dienen als Referenzschlüssel in Millionen von Registern, Datenbanken, Erlassen, Dokumenten, Statistiken, Webseiten usw.
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Die ''Weisungen 1948'' erfüllen diese Forderungen bestens. Zudem bieten die ''Weisungen 1948'' aus Sicht der Benutzer wesentliche Vorteile gegenüber dem Leitfaden Toponymie 2006 wie
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* Sinnvollen und bewährten Kompromiss beibehalten
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* Harmonie zwischen Lokalnamen und abgeleiteten Namen sowie Harmonie innerhalb der Lokalnamen
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* Einfache Schreib- und Lesbarkeit, Eignung für amtliche Schreibweise
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'''In den [http://www.lokalnamen.ch/#24 Stellungnahmen einiger Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer zur Frage "Welches ist Ihre persönliche Meinung zur Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte?"] wird auf die unterschiedlichen Interessen an Lokalnamen hingewiesen [http://www.gis.hsr.ch/wiki/Schreibweise_Lokalnamen#22.9.1977_Tagung_des_Arbeitskreises_Namenforschung_in_Berlin (vgl. Interessenkonflikte)]und es wird angeregt, für die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen unterschiedliche Gefässe zu verwenden, welche miteinander verlinkt werden können:'''
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* '''für die Schreibweise von Lokalnamen in Karten und Plänen wie auch als Referenznamen sollen die für die Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten bestens geeignete ''Weisungen 1948'' beibehalten werden'''
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* '''Historische und sprachwissenschaftliche Aspekte können mit Namenbücher, eigenständigen thematischen Geodatenebenen sowie auch Multimediaanwendungen (Klick auf Flurnamen und es ertönt die Aussprache) optimal abgedeckt werden.
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Im [http://www.staluzern.ch/namenbuch/publikation/einleitung.pdf Namenbuch des Kantons Luzern]werden Lokalnamen als Stichworte grundsätzlich nach ''Weisungen 1948'' geschrieben, da sie sich als Suchschlüssel und Verständigungsmittel bestens eignen, [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1948.pdf  vgl. dazu auch Eduart Imhof "Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage"]
  
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* [[Geografische Namen]]
 
* [[Geografische Namen]]
* [[Definition Lokalnamen | Definition von Orts- und Lokalnamen]]
+
* [[Definition Orts- und Lokalnamen | Definition von Orts- und Lokalnamen]]
* [[Schreibweise Orts- und Lokalnamen | Schreibweise von Orts- und Lokalnamen]]
 
 
* [[Änderungen Schreibweise Lokalnamen| Änderungen der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen]]
 
* [[Änderungen Schreibweise Lokalnamen| Änderungen der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen]]
 +
* [[Zusammenspiel | Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen, Strassen- und Stationsnamen]]
  
  
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
 
[[Kategorie: Geodaten]]
 
[[Kategorie: Geodaten]]

Version vom 27. Dezember 2006, 08:35 Uhr

Inhaltsverzeichnis

1832-1919 Schreibweise auf Dufour- und Sigfriedkarte

Keine klaren Regelungen vorhanden. Schreibweise von Lokalnamen häufig schriftsprachlich. Details


1916 Regierungsrat Kt. ZH, Grundsätze zur Schreibung der Ortsnamen

Ortsübliche mundartliche Aussprache (jedoch nicht reine mundartliche Sprechart)


1919 Instruktion für die Parzellarvermessung

Artikel 28 lit. i: "Die Lokalnamen sind bei ortskundigen Gemeindeabgeordneten zu erheben und nach der ortsüblichen Schreibweise einzutragen." Für die meisten Ortsnamen gab es jedoch keine ortsübliche Schreibweise, und so blieb es dem Geometer überlassen, ob er Schriftsprache oder Mundart schrieb.


1926 Regierungsrat Kt. ZH, Grundsätze zur Schreibung der Ortsnamen

Eidgen. Justiz und Polizeidepartement korrigiert in den Grundsätzen des Zürcher Regierungsrates "ortsübliche mundartliche Aussprache" auf "ortsübliche Schreibweise".


21.6.1935 Bundesgesetz über die Erstellung neuer Landeskarten

Bundesgesetz vom 21. Juni 1935 über die Erstellung neuer Landeskarten


9.1.1937 Instruktion für die Erstellung neuer Landeskarten

Schriftsprachliche und mundartliche Namen parallel; ortsübliche Schreibweise


1937 Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz

Hinweis, dass bisher Orts- und Lokalnamen in einem Kanton grundsätzlich schriftsprachlich, in anderen in Mundart und in anderen gemischt geschrieben werden. "Unsere Namenschreibung leidet an Vermischung von Mundart und Schriftdeutsch. Ein echtes Bild unseres Namensgutes kann sich nur ergeben durch Aufnahme der Sprechform, wie sind im Munde des bodenständigen Volkes lebt."


1937 Eidgen. Vermessungsdirektion beauftragt Dr. G. Saladin Grundsätze für die Schreibung der Ortsnamen aufzustellen

Als Ausführungsbestimmungen des EJPD zum BB 22. Feb. 1938

Vorschlag Saladin: Für die Schreibweise der sogenannten "Flurnamen" (das heisst aller Orts- und Regionalnamen mit Ausnahme der durch gesetzliche Verordnung festgelegten) muss die im Volksmund lebende Sprechform massgebend sein"


22.2.1938 Bundesratsbeschluss über die Schreibweise der Orts- und Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen

EJPD konnte sich nicht entschliessen, Saladins Vorschläge in Kraft treten zu lassen, das sie im Widerspruch mit den Verfügungen des Eidg. Militärdepartementes (für die Landeskarte). Bundesratsbeschluss erkennt Notwendigkeit und Dringlichkeit einheitlicher Richtlinien "Die Kantone erlassen auf Grund vom EJPD festgesetzte Grundsätze die näheren Vorschriften über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen. Diese Vorschriften bedürfen der Genehmigung des EJPD.


1945 Eduard Imhof, "Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Katen"

Sonderabdruck aus der "Schweizerischen Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik". Hefte 5, 6, 7, 8 und 9, Jahrgang 1945

"Wir suchen in all den bisherigen eidgen. Beschlüssen, Verordnungen und Instruktionen umsonst nach irgendeiner Entscheidung über die Frage, ob die Ortsnamen in den Plänen der Grundbuchvermessung mundartlich oder schriftsprachlich, oder teils so und teils anders, einzutragen seien. Die amtlichen Pläne und Karten haben nicht nur dem Sprachforscher, sondern vor allem der Allgemeinheit zu dienen. Utopie der sprachreinen Karte und Notwendigkeit gemischte Nomenklatur, jedoch mit differenzierter Abgrenzung Schriftsprache und Mundart. Details


1947 Johannes Hubschmid, "Zur Schreibung der Ortsnamen in der deutschsprachigen Schweiz"

Geographica Helvetica, II 1947 Heft 4. J. Hubschmid ist linguistischer Berater der Eidgenössischen Landestopographie und vertritt eine sehr mundartliche Schreibweise


11.8.1947 Vernehmlassung Weisungen 1948 durch EJPD

Der Vermessungsdirektor sendet den Vermessungsaufsichtsbeamten der deutschsprachigen Kantone den Entwurf der Weisungen zu Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen. Stellungnahme bis 20. September 1947. Ausserordentliche Sitzung der Konferenz der eidg. und kantonalen Vermessungsaufsichtsbeamten am 1. September 1947. (1947 wurden die Kantonsgeometer zur Begutachtung des Entwurfes begrüsst im Gegensatz zu 2006, wo der Entwurf zum Leitfaden Toponymie 2006 den Kantonsgeometern nur z.H. der Nomenklaturkommission zur Stellungnahme zugestellt wurde).

Anschliessend entbrannte in der Schweiz ein Streit zwischen Bund, Kantonen und Kartografen wie Angelo Garovi in seinem Referat "Die Weisungen von 1948:linguistisch-pragmatische Bemerkungen" vom 3.11.2006 anlässlich der Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK in Schaffhausen erläuterte.


1948 Eduard Imhof, Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage

Eduart Imhof "Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage" Geographica Helvetica, Jg 3, 1948


27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz

Nach vielen Diskussionen und Briefwechseln konnten sich alle Beteiligten auf den Konsens Weisungen 1948 einigen.

Grundsätze:

1. Mit der Schreibweise der Lokalnamen ist die eindeutige und übereinstimmende Bezeichnung der Örtlichkeiten bei jedem schriftlichen Gebrauch anzustreben; die Namen sollen leicht zu schreiben und zu lesen sein und von den Einheimischen ohne weiteres verstanden werden. Damit wird die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Orte am ehesten gewährleistet.

2. Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen; Rückbildungen abgeschliffener und verdunkelter Formen sowie andere Konstruktionen sind abzulehnen. Man schreibe deshalb Hostet, wo so gesprochen wird, nicht Hofstatt. Nicht volkstümliche Zusammensetzungen und unnötige Beifügungen, wie Blackialp oder Alp Blacki, Juchhof, wo bloss Blacki, Juch gesprochen wird, sind zu vermeiden. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere, in Zweifelsfällen und wo zweckmässig die weiter verbreitete für die Schreibweise massgebend. vgl. auch Azheimerhof oder Ozemerhof

3. In der schriftsprachlichen Form sind in der Regel zu belassen:

  • allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind, z.B. Berg, Feld, Weg, Grat (nicht Bärg, Fäld, Wäg, Grot);
  • Präpositionen und häufig gebrauchte Adjektive, insbesondere in Verbindung mit schriftsprachlichen Wörtern, z.B. Bei, Auf; Unterer, Oberer Stafel; Kleine Allmend.

Die Weisungen 1948 (Stand 1.4.1977) bilden einerseits einen Kompromiss zwischen schriftsprachlicher und Mundart Schreibweise von Lokalnamen und zudem einen Kompromiss zwischen Forderungen mit weniger Mundart resp. mehr Mundart.

Die Grundsätze zur Schreibung von geografischen Namen (aus Internet Lehrgang Gitta) sind eine kurze Zusammenfassung der Weisungen 1948 in vereinfachter Form. Bemerkenswert in diesem Dokument ist die Bemerkung «Mit Ausnahme solcher extremer Formulierungen, die von kantonalen Nomenklaturkommissionen gelegentlich vorgeschlagen wurden, hat sich die mundartliche Schreibweise allgemein bewährt und durchgesetzt. Trotzdem führt die Schreibweise immer wieder zu Kontroversen, wie kaum ein anderes Element der topographischen Karte.»

5.2.1954 Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen

Aufhebung Bundesratsbeschlusses vom 22.2.1938


30.12.1970 Verordnung über die Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen

Verordnung über die «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen» vom 30.12.1970 SR 510.625 Wird im Rahmen des GeoIG revidiert neue Verordnung über geografische Namen (GeoNV)


1.4.1977 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz

Aktuelle Version der Weisungen 1948


22.9.1977 Tagung des Arbeitskreises Namenforschung in Berlin

Zitat aus Referat von Angelo Garovi "Die Weisungen von 1948:linguistisch-pragmatische Bemerkungen" vom 3.11.2006 anlässlich der Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK in Schaffhausen erläuterte.

An der Tagung des Arbeitskreises für Namenforschung in Berlin wurden 1977 Fragen der Namengebung auf den Karten thematisiert. Folgende vier Aspekte wurden behandelt:

  • Die linguistischen Strukturen der Flurnamen als sprachliche Zeichen.
  • Die pragmatische Funktion der Flurnamen in der Lebenswirklichkeit der Namenbenutzer.
  • Das amtliche Interesse an der Standardisierung der Mikrotoponymen (Flurnamen).
  • Das sekundäre Interesse der Namenforscher, Historiker u.a.

Man stellte fest: Hierbei ergeben sich erhebliche Interessenskonflikte zwischen den Bedürfnissen der primären Namenbenutzer auf der einen und dem Interesse nach Einheitlichkeit der Behörde und schliesslich dem historischetymologischen Interesse der Namenforscher und Historiker auf der anderen Seite. Aus diesen prinzipiellen Überlegungen heraus soll - als praktische Konsequenz - eine sehr behutsame Haltung eingenommen werden gegenüber allzu rigorosen Eingriffen und Änderungen in den Selbstregelungsprozess der Flurnamenwelt. Die Funktion der Orientierung im Gelände und der Gliederung der Landschaft muss im Zweifelsfalle über allen Interessen stehen. Die Schreibung hält sich an die Orthographie des geläufigen Wortschatzes, soweit der Zusammenhang erkennbar ist. Bei nur mundartlich gebrauchten Namen ohne Parallele im Wortschatz soll eine der Aussprache angenäherte Schreibung angestrebt werden.


27.4.2004 Swisstopo-interne Toponymische Richtlinien

Die swisstopo bespricht mit einzelnen Nomenklaturkommissionen neue Schreibregeln, welche in die swisstopo-internen Toponymischen Richtlinien eingearbeitet werden.


21.1.2005 Kolloquium Toponymie "Unsere Karten sind nicht stumm"

Die swisstopo veranstaltet ein Kolloquium zum Thema "Unsere Karten sind nicht stumm"


05.2005 Entwurf Toponymische Richtlinien

Auf dem Internet publiziert das Bundesamt für Landestopografie den Entwurf Toponymische Richtlinien und es besteht die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Stellungnahmen von Fachorganisationen Der Entwurf wurde ersetzt durch den Entwurf Leitfaden Topoymie2006.


26.6.2005 Homepage www.lokalnamen.ch

Paul Märki schaltet eine Homepage zur Problematik "Schreibweise von Lokalnamen auf Karten und Plänen" auf und aktualisiert sie laufend. Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die heutige Schreibweise von Lokalnamen grundsätzlich unverändert bleibt. Link auf Homepage www.lokalnamen.ch


28.6.2005 Nomenklaturtagung

Die swisstopo organisiert eine Veranstaltung zur Vorstellung der Toponymischen Richtlinien.


24.1.2006 NZZ-Artikel von Prof. Garovi "Landeskarten als Spielfeld für Linguisten?"

Link auf den Artikel]


28.3.2006 Rückmeldungen zur Vernehmlassung Toponymische Richtlinien

Swisstopo veröffentlicht am 28. März 2006 Rückmeldungen zur Vernehmlassung der Toponymischen Richtlinien

Der Übergang vom Entwurf Toponymische Richtlinien zum Leitfaden Toponymie ist nicht transparent. Warum plötzlich ein Leitfaden?

Stellungnahmen Fachorganisationen

Stellungnahme der SIK-GIS vom 12.Sept 2005 enthält beispielsweise unter anderem folgende Forderungen:

  • Es soll eine Projektgruppe gebildet werden, in welcher auch Sprachwissenschafter und andere Fachleute paritätisch vertreten sind, welche eine grundsätzliche Beibehaltung der Kompromissschreibweise 1948 für Lokalnamen als befürworten. Diese Projektgruppe soll die eingegangenen Stellungnahmen sichten und zuhanden der swisstopo und der Kantone einen Konzeptvorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.
  • Die Kompromisslösung gemäss Weisungen 1948 ist unbedingt zu belassen, und auf die konsequente Schreibweise nach Dieth ist grundsätzlich zu verzichten. Insbesondere sollen nach wie vor Standardschreibweisen gemäss Beispiele 2.2 a) in der Regel verwendet werden. Auf die Anzeige von Dehnungen durch Verdoppelung der Vokale gemäss Beispiele 2.2 c) soll in der Regel verzichtet werden. Solche Doppelvokale erschweren die Lesbarkeit der Namen und führen bei Laien zu vermehrter Unsicherheit über die richtige Aussprache.

Leider wurde bei der Erabeitung des Leitfadens Toponymie 2006 weder eine Projektgruppe gebildet werden, in welcher auch Sprachwissenschafter und andere Fachleute paritätisch vertreten gewesen wären, welche eine grundsätzliche Beibehaltung der Kompromissschreibweise 1948 für Lokalnamen befürworten, noch wurde die Kompromisslösung gemäss Weisungen 1948 beibehalten. Leider wurde nicht eine pragmatische, sondern eine wissenschaftliche Lösung ausgearbeitet. Leider wurde nie publiziert, wo angebliche Mängel der Weisungen 1948 konkret zu finden sind. So verhätet sich der Verdacht, dass es alleine darum ging, mehr Mundart zuzulassen.


24.5.2006 Antwort des Bundesrates auf die Anfrage von Nationalrätin Kathy Riklin bezüglich Schreibweise von Lokalnamen

Anfrage Nationalrätin Kathy Riklin und Antwort des Bundesrates Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die Weisungen 1948 einen sinnvollen Kompromiss zwischen berechtigter Schrifttradition und reiner Lokalsprache darstellen.


24.5.2006 Vernehmlassung Entwurf Leitfaden Toponymie Mai 2006

Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) sendet denEntwurf Leitfaden Toponymie zur Stellungnahme an die Kantonsgeometer z.H. der Nomenklaturkommissionen, Experten und Fachorganisationen (SOGI, SIK-GIS, KKGEO, geosuisse).

Hauptforderung des Leitfadens:

1. Die schriftliche Form der Lokalnamen soll eindeutig sein und augenblicklich auf die zugehörige mündliche Form weisen und umgekehrt. Sie sollte auch bei jedem schriftlichen Gebrauch dieselbe sein.

2. Die Namen sollen möglichst so geschrieben werden, dass sie im (süd-) alemannischen, schweizerdeutschen Raum von Einheimischen ohne weiteres erkannt und eingeordnet werden können. Damit soll eine irrtumsfreie Orientierung und Verständigung über Orte gewährleistet werden.

Ausgangslage: Schreibweise nach ortsüblicher Sprechform

1. Für die Festlegung der Schreibweise ist in erster Linie auszugehen von der ortsüblichen Sprechform und nicht (zwingend) von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibform. Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen.

2. Mundartnamen sollen nicht in die Schriftsprache übertragen werden.

3. Zur Eruierung der ortsüblichen Sprechform sollen primär alteingesessene und ortskundige, möglichst der älteren Generation angehörige, mit dem Namenstand gut vertraute (sich beruflich in der Natur bewegende) Gewährspersonen (z.B. Bauern, Älpler, Förster, Wildhüter, Bannwarte, Jäger, Fischer) befragt werden.

4. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere (d.h. von der älteren Generation noch verwendete) und, wo diese nicht (mehr) eindeutig feststeht, allenfalls die weiter verbreitete („geläufigere") für die Schreibweise massgebend.

GS6

Es wird empfohlen, Namen, deren zugrunde liegendes Wort in der Hoch- oder Standardsprache vorkommt (allgemein bekannte Namenwörter), wie alle übrigen Toponymie zu behandeln und nach der ortsüblichen Sprechform zu notieren. Also z.B. Bärg, Fäld, Stäg, Wäg, Zälg, Räge, Rein, Mei, Boum etc. (wo so gesprochen wird) und nicht – oder nur dort, wo dies die ortsübliche Sprechform ist – Berg, Feld, Steg, Weg, Zelg, Baum etc. – Demnach (z.B. im Kt. BE): Breitfäld, Höje Stäg, Räbbärg/-wärch, Chärderbärg, Chirschboummatte, Meigüetli (Angleichungsformen s. GS 7d.). – Wo die kantonale Tradition es gebietet, kann von dieser Empfehlung abgewichen werden, indem allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind (z.B. Berg, Feld, Weg), standardsprachlich geschrieben werden.


Viele Benutzer bevorzugen zur Schreibung der Lokalnamen weniger, aber keinesfalls mehr Mundart als Weisung 1948 und fordern deshalb vehement, den bisherigen Kompromiss Weisungen 1948 weiterhin beizubehalten und nicht durch den Leitfaden Toponymie 2006 zu ersetzen. In der kontroversen Frage über die künftigen Regeln zur Schreibung der Lokalnamen geht es letztendlich um folgende beiden Fragestellungen:

Stellungnahme der Benutzer: Soll der bisherige Standard Weisungen 1948 ersetzt werden durch einen neuen Standard Leitfaden Toponymie 2006? Ist der neue Standard besser als der alte? Aufgrund der Anforderungen an geografische Namen müssen aus Sicht der Benutzer obige beiden Fragestellungen mit «Nein» beantwortet werden. Die Organisationen SOGI, SIK-GIS und KKGEO lehnen den Leitfaden Toponymie 2006 entschieden ab und plädieren für die Beibehaltung des bisher gültigen Standards Weisungen 1948 Vgl. Stellungnahmen SOGI, SIK-GIS und KKGEO sowie die Diskussion im geowebforum.


3.11.2006 Herbsttagung SGK Schaffhausen

Am 3.11.2006 fand in Schaffhausen die Herbsttagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie SGK mit vier Referaten zum Thema "Schreibweise von Lokalnamen" statt.



Martin Gurtner vermittelt in seinem Referat einen Überblick über die Schreibweise von geografischen Namen.


Angelo Garovi erwähnt in seinem Referat "Die Weisungen von 1948:linguistisch-pragmatische Bemerkungen", dass er in seinem Archiv zahlreiche Stellungnahmen aus dem Jahre 1947 zum Entwurf der Schreibregeln der Landestopografie gesichtet hat. Auch damals propagierte der Bund lautnahe Schreibweise von Lokalnamen und es kam zu einem ähnlichen Schreit wie heute die Kontroverse zwischen Bund, Kantonen und Kartografen (und heute zusätzlich auch Geofachleuten). Hervorzuheben ist die damalige Stellungnahme des Kantons Schaffhausen (Zitat aus Referat von Angelo Garovi):

In der Stellungnahme der Schaffhauser, verfasst vom späteren Regierungsrat Hermann Wanner, steht zu lesen: Ohne Benützung phonetischer Zeichen wird es nie gelingen, der reichen Vielfalt der Mundart gerecht zu werden mit all den Vokalen, Umlauten, verschieden ausgesprochenen Konsonanten und auch der Betonung. So wird auch eine konsequente Mundartschreibung in den Karten in jeder Hinsicht unbefriedigend sein, weil es den einen zu weit geht und unverständlich bleibt und den Verfechtern der Mundartschreibung doch wieder nicht genügen kann.

Hermann Wanner prophezeite die Situation, welche sich nun heute abzeichnet. Aus dem Referat "Die Schaffhauser Flurnamen im Dickicht der toponymischen Richtlinien" von Alfred Richli geht hervor, dass der Leitfaden Toponymie 2006 aus Sicht des Kantons Schaffhausen zwar wesentlich mehr Mundart als Weisungen 1948 zulässt und dass der Kanton Schaffhausen sowie so schreiben will, wie er für gut hält.


Martin Schlatter legt in seinem Referat "Gründe zur Beibehaltung der Weisungen 1948 aus Sicht der Benutzer" dar, dass es in erster Linie darum geht, dass Lokalnamen nicht geändert werden, da Anpassungen in Datenbanken, Homepages, abgeleitete Namen usw. mit hohem Aufwand verbunden sind. Lokalnamen müssen im Sinne der Orientierungs- und Verständigungsfunktion folgende Aufgaben erfüllen können:

  • Wo keine Gebäudeadressen existieren, müssen Lokalnamen die Funktion von Adressen übernehmen können.
  • Aus Lokalnamen müssen andere Namen abgeleitet werden können.
  • Lokalnamen dienen als Referenzschlüssel in Millionen von Registern, Datenbanken, Erlassen, Dokumenten, Statistiken, Webseiten usw.

Die Weisungen 1948 erfüllen diese Forderungen bestens. Zudem bieten die Weisungen 1948 aus Sicht der Benutzer wesentliche Vorteile gegenüber dem Leitfaden Toponymie 2006 wie

  • Sinnvollen und bewährten Kompromiss beibehalten
  • Harmonie zwischen Lokalnamen und abgeleiteten Namen sowie Harmonie innerhalb der Lokalnamen
  • Einfache Schreib- und Lesbarkeit, Eignung für amtliche Schreibweise

In den Stellungnahmen einiger Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmer zur Frage "Welches ist Ihre persönliche Meinung zur Schreibweise von Lokalnamen (Flurnamen) auf der Landeskarte?" wird auf die unterschiedlichen Interessen an Lokalnamen hingewiesen (vgl. Interessenkonflikte)und es wird angeregt, für die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen unterschiedliche Gefässe zu verwenden, welche miteinander verlinkt werden können:

  • für die Schreibweise von Lokalnamen in Karten und Plänen wie auch als Referenznamen sollen die für die Orientierung und Verständigung über Örtlichkeiten bestens geeignete Weisungen 1948 beibehalten werden
  • Historische und sprachwissenschaftliche Aspekte können mit Namenbücher, eigenständigen thematischen Geodatenebenen sowie auch Multimediaanwendungen (Klick auf Flurnamen und es ertönt die Aussprache) optimal abgedeckt werden.

Im Namenbuch des Kantons Luzernwerden Lokalnamen als Stichworte grundsätzlich nach Weisungen 1948 geschrieben, da sie sich als Suchschlüssel und Verständigungsmittel bestens eignen, vgl. dazu auch Eduart Imhof "Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage"


Weblinks