Chronologie Lokalnamen

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Aazheimerhof oder Oozemerhof in der Gemeinde Neuhausen SH?



Weisungen 1948

Grundsatz 2.

Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen; Rückbildungen abgeschliffener und verdunkelter Formen sowie andere Konstruktionen sind abzulehnen. Man schreibe deshalb Hostet, wo so gesprochen wird, nicht Hofstatt. Nicht volkstümliche Zusammensetzungen und unnötige Beifügungen, wie Blackialp oder Alp Blacki, Juchhof, wo bloss Blacki, Juch gesprochen wird, sind zu vermeiden. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere, in Zweifelsfällen und wo zweckmässig die weiter verbreitete für die Schreibweise massgebend.


Leitfaden Topoynmie 2006 Ausgangslage: Schreibweise nach ortsüblicher Sprechform

  1. Für die Festlegung der Schreibweise ist in erster Linie auszugehen von der ortsüblichen Sprechform und nicht (zwingend) von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibform. Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen.(Präzisierungen zu diesem Hauptgrundsatz s. GS 7).
  2. Mundartnamen sollen nicht in die Schriftsprache übertragen werden.
  3. Zur Eruierung der ortsüblichen Sprechform sollen primär alteingesessene und ortskundige, möglichst der älteren Generation angehörige, mit dem Namenstand gut vertraute (sich beruflich in der Natur bewegende) Gewährspersonen (z.B. Bauern, Älpler, Förster, Wildhüter, Bannwarte, Jäger, Fischer) befragt werden.
  4. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere (d.h. von der älteren Generation noch verwendete) und, wo diese nicht (mehr) eindeutig feststeht, allenfalls die weiter verbreitete („geläufigere") für die Schreibweise massgebend.


Unterschied Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006

Zwischen Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006 bestehen nur Nuancen. Aber genau diese Nuancen bewirken, ob die heutige Schreibweise "Aazheimer Hof" geändert werden muss oder nicht.


  • Weisungen 1948

"Aazheimerhof" bestehen lassen da es die ortsübliche (landläufige, weitverbreitete) Sprechform ist. "Oozemerhof" als bodenständige Form käme nur in Frage zwei ortsübliche Sprechformen "Azheimerhof" und "Oozemerhof" bestehen würden.

  • Leitfaden Toponymie 2006: "Ozemerhof" wäre die richtige Schreibweise, da im Leitfaden Toponymie 2006 die allgemeine Bedeutung von ortsüblich (im Sinne von landläufig, weit verbreitet) in bodenständig uminterpretiert wird, selbst wenn diese Sprechform nur ganz selten verwendet wird, also gerade unüblich ist. Die weitverbreitete Form kommt nur in Frage, wenn die bodenständige Form nicht eindeutig ist.

Anmerkungen: