Chronologie Lokalnamen

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Version vom 12. Dezember 2006, 07:01 Uhr von Schlatter (Diskussion | Beiträge) (Aazheimerhof oder Oozemerhof in der Gemeinde Neuhausen SH?)

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Aazheimerhof oder Oozemerhof in der Gemeinde Neuhausen SH?

Ausgangslage:


Begründung

Weisungen 1948 Grundsatz 2.

Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen; Rückbildungen abgeschliffener und verdunkelter Formen sowie andere Konstruktionen sind abzulehnen. Man schreibe deshalb Hostet, wo so gesprochen wird, nicht Hofstatt. Nicht volkstümliche Zusammensetzungen und unnötige Beifügungen, wie Blackialp oder Alp Blacki, Juchhof, wo bloss Blacki, Juch gesprochen wird, sind zu vermeiden. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere, in Zweifelsfällen und wo zweckmässig die weiter verbreitete für die Schreibweise massgebend.


Leitfaden Toponymie 2006 Ausgangslage: Schreibweise nach ortsüblicher Sprechform

  1. Für die Festlegung der Schreibweise ist in erster Linie auszugehen von der ortsüblichen Sprechform und nicht (zwingend) von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibform. Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen. (Präzisierungen zu diesem Hauptgrundsatz s. GS 7).
  2. Mundartnamen sollen nicht in die Schriftsprache übertragen werden.
  3. Zur Eruierung der ortsüblichen Sprechform sollen primär alteingesessene und ortskundige, möglichst der älteren Generation angehörige, mit dem Namenstand gut vertraute (sich beruflich in der Natur bewegende) Gewährspersonen (z.B. Bauern, Älpler, Förster, Wildhüter, Bannwarte, Jäger, Fischer) befragt werden.
  4. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere (d.h. von der älteren Generation noch verwendete) und, wo diese nicht (mehr) eindeutig feststeht, allenfalls die weiter verbreitete („geläufigere") für die Schreibweise massgebend.

Unterschied Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006

Zwischen Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006 bestehen auf den ersten Blick nur Nuancen. Aber genau diese Nuancen bewirken, ob die heutige Schreibweise "Aazheimerhof" geändert werden muss oder nicht.

  • Weisungen 1948 "Aazheimerhof" bestehen lassen,da es die ortsübliche (verbreitete) Sprechform ist und auch im Zweifelsfall die geläufigere Sprechform ist. Falls sowohl die Sprechweise "Azheimerhof" als auch "Ozemerhof" verbreitet wäre, würde jede vernünftig denkende Nomenklaturkommission aus dem Grundverständnis der Weisungen 1948 "Aazeimerhof belassen" und nur eine extremen dialektologisch ausgerichtete Nomenklaturkommission würde "Ozemerhof" schreiben.
  • Leitfaden Toponymie 2006: "Oozemerhof" wäre die richtige Schreibweise, da im Leitfaden Toponymie 2006 die allgemeine Bedeutung von ortsüblich (verbreitet) in bodenständig (einheimische Bevölkerung) mit Priosisierung der älteren Bevölkerung und Priosisierung von Berufen wie Landwirten, Jäger und Fischer) uminterpretiert wird, selbst wenn diese Sprechform nicht ortsüblich, sondern ortsunüblich ist. Die verbreitete Form kommt nur in Frage, wenn die bodenständige Form nicht eindeutig feststeht.

Anmerkungen

  1. Diese kleinen Nuancen sind typisch für die Unterschiede zwischen Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006. Bei den Weisungen waren Sprachwissenschafter und Benutzer am Werk und es wurde eine Kompromisslösung gefunden, welche auch die pragmatische Sicht berücksichtigt.
  2. Beim Leitfaden Toponymie waren nur ganz wenige (mehrheitlich extrem dialektologisch orientierte Personen) am Werk und eine kritische, pragmatische Sicht wurde ausgeschlossen. Wenn man die Regeln des Leitfadens Toponymie 2006 konsequent anwenden würde, müssten in der Schweiz Tausende von Lokalnamen auf eine historische Form geändert werden, sofern diese Form eindeutig feststellbar ist. Solche historischen Formen, welche kaum auf allgemeine Akzeptanz stossen, gehören in Namenbücher und nicht auf Karten und Plänen als Gebrauchsform.
  3. Die swisstopo wirft vor, dass die Weisungen angebliche Widersprüche enthalten, dabei werden umgekehrt neue Widersprüche im Leitfaden Toponymie 2006 generiert indem folgende Faktoren miteinander vermischt und tendenziös im Sinne einer extremer Dialektologie uminterpretiert
  • Verbreitung (ortsüblich)
  • Bodenständig (einheimisch, zugezogene Bevölkerung)
  • Alter (jung / alt)
  • Berufe

Zitat aus Referat von Alfred Richlich anlässlich Herbsttagung SGK vom 3.11.2006 Schaffhausen "Man kann ja wahrhaftig nicht gleichzeitig die bodenständige mündliche Form und die durch Lesegewohnheit erhärtete schriftliche wollen. Wenn die letztere die Richtschnur abgeben sollte, dann würde sich nämlich der ganze Aufwand für neue Richtlinien erübrigen." Hier zeigt sich sehr deutlich die wahren Absichten des Leitfadens. Wenn veränderten Grunsätze wie oben belassen würden macht der Leitfaden Toponymie 2006 keinen Sinn mehr.