Chronologie Lokalnamen

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Aazheimerhof belassen oder ändern in Oozemerhof ?

Ausgangslage


Unterschied Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006

Weisungen 1948 Grundsatz 2.

Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen; Rückbildungen abgeschliffener und verdunkelter Formen sowie andere Konstruktionen sind abzulehnen. Man schreibe deshalb Hostet, wo so gesprochen wird, nicht Hofstatt. Nicht volkstümliche Zusammensetzungen und unnötige Beifügungen, wie Blackialp oder Alp Blacki, Juchhof, wo bloss Blacki, Juch gesprochen wird, sind zu vermeiden. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere, in Zweifelsfällen und wo zweckmässig die weiter verbreitete für die Schreibweise massgebend.


Leitfaden Toponymie 2006 Ausgangslage: Schreibweise nach ortsüblicher Sprechform

  1. Für die Festlegung der Schreibweise ist in erster Linie auszugehen von der ortsüblichen Sprechform und nicht (zwingend) von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibform. Etymologische Sachkenntnis, historisch belegbare Fakten und/oder sinnstiftende kulturelle Zusammenhänge können neben praktischen Bedürfnissen (z.B. allgemeiner Zweck der Karten oder der Datenbanken) die Schreibweise mit beeinflussen. (Präzisierungen zu diesem Hauptgrundsatz s. GS 7).
  2. Mundartnamen sollen nicht in die Schriftsprache übertragen werden.
  3. Zur Eruierung der ortsüblichen Sprechform sollen primär alteingesessene und ortskundige, möglichst der älteren Generation angehörige, mit dem Namenstand gut vertraute (sich beruflich in der Natur bewegende) Gewährspersonen (z.B. Bauern, Älpler, Förster, Wildhüter, Bannwarte, Jäger, Fischer) befragt werden.
  4. Bei verschiedenen Sprechformen ein und desselben Namens ist die bodenständigere (d.h. von der älteren Generation noch verwendete) und, wo diese nicht (mehr) eindeutig feststeht, allenfalls die weiter verbreitete („geläufigere") für die Schreibweise massgebend.


Zwischen Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006 bestehen auf den ersten Blick nur Nuancen. Aber genau diese Nuancen bewirken, ob die heutige Schreibweise "Aazheimerhof" geändert werden muss oder nicht.

  • Weisungen 1948 "Aazheimerhof" bestehen lassen,da es die ortsübliche (verbreitete) Sprechform ist und auch im Zweifelsfall die geläufigere Sprechform ist. Falls sowohl die Sprechweise "Azheimerhof" (z.B. von neuzugezonenn Personen) als auch "Ozemerhof" (eiheimische Bevölkerung) verbreitet wäre, würde jede vernünftig denkende Nomenklaturkommission aus dem Grundverständnis der Weisungen 1948 "Aazeimerhof belassen" und nur eine extremen dialektologisch ausgerichtete Nomenklaturkommission würde "Ozemerhof" schreiben. Dies obschon bei mehrern (verbreiteten) Sprechformen die bodenständigere (von den einheimischer Bevölkerung zu der durchaus aus junge Leute gehören dürfen) grundsätzlich vor der Sprechweise zugezogener Personen bevorzugt würde. Die Regelung nach 1948 ist klar und umissverständlich.
  • Leitfaden Toponymie 2006: "Oozemerhof" wäre die richtige Schreibweise, da im Leitfaden Toponymie 2006 die allgemeine Bedeutung von ortsüblich (verbreitet) in bodenständig (einheimische Bevölkerung) mit Priosisierung der älteren Bevölkerung und Berufsgattungen wie Bauern usw.) uminterpretiert wird, selbst wenn diese Sprechform nicht verbreitet ist. Die verbreitete Form kommt nur gerade in Frage, wenn die bodenständige Form nicht eindeutig feststeht z.B. wenn die einen Leute "Oozmerhof" und die anderen "Ozemerhof" sprechen.

Verzicht auf Leitfaden Toponymie 2006

  1. Diese kleinen Nuancen sind typisch für die Unterschiede zwischen Weisungen 1948 und Leitfaden Toponymie 2006. Bei den Weisungen waren Sprachwissenschafter und Benutzer am Werk und es wurde eine Kompromisslösung gefunden, welche auch die pragmatische Sicht berücksichtigt
  2. Beim Leitfaden Toponymie hingegen waren nur ganz wenige (u.a. auch extrem dialektologisch orientierte Personen) am Werk und eine kritische, pragmatische Sicht wurde, ausgeschlossen.
  3. Wenn man die Regeln des Leitfadens Toponymie 2006 konsequent anwenden würde, müssten in der Schweiz im Gegensatz zu den Weisungen 1948 Tausende von Lokalnamen auf eine historische Form geändert werden. Solche weltfremden Formen, welche kaum auf allgemeine Akzeptanz stossen, gehören in Namenbücher und nicht auf Karten und Plänen als Gebrauchsform.
  4. Die swisstopo wirft vor, dass die Weisungen angebliche Widersprüche enthalten, dabei werden bei bisher klaren Regeln umgekehrt neue Widersprüche im Leitfaden Toponymie 2006 generiert, indem für die Definition der ortsüblichen Sprechform folgende Faktoren willürlich vermischt werden
  • Verbreitung (üblich)
  • Bodenständig (einheimische, nicht zugezogene Bevölkerung)
  • Alter (jung / alt)
  • Berufe
  1. Legitimation des Leitfadens Topoynmie 2006: Bei den toponymischen Richtlinien geht es anscheinden nicht um Ausmerzung von Widersprüchen, sondern um das Verlassen eines ausgewogenen Kompromisses zwischen Anlehnung an Schriftsprache und Mundart, zugunsten einer mundartnahen Schreibweise. In den Weisungen 1948 wird nirgends postuliert, dass mundartnah geschrieben werden soll, sondern es werden im Gegenteil Schranken aufgestellt.Von Nomenklaturkommissionen, welche mundartnahe Schreibung und den Leitfaden Toponymie 2006 progagieren, wird kaum daran gedacht, dass das Ändern von Flurnamen Aufwendungen bei Aressen, Registern, Dokumenten usw. verursacht, dass dagegen auf eine breite Akezptanz der Gesamtbevölerung(Steuerzahler) geachtet werden müsste (und nicht auf einzelne, eher zufällig ausgesucht Gewährsleute).
  2. Verzicht auf den Leitfaden Toponymie: Der eigentliche Hintergrund des Leitfadens Topoynmie 2006 ist nicht eine Verbesserung der Weisungen 1948, sondern die Propagierung von mehr Mundart für eine kleine Minderheit. Wird auf diese einseitige Ausrichtung verzichtet, kann auch auf den Leitfaden Topoynmie 2006 verzichtet werden. Dazu ein Zitat aus Referat von Alfred Richlich, anlässlich Herbsttagung SGK vom 3.11.2006 Schaffhausen "Man kann ja wahrhaftig nicht gleichzeitig die bodenständige mündliche Form und die durch Lesegewohnheit erhärtete schriftliche wollen. Wenn die letztere die Richtschnur abgeben sollte, dann würde sich nämlich der ganze Aufwand für neue Richtlinien erübrigen."