Diskussion:Änderungen Schreibweise Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Replik zum zitierten Beobachterartikel:
 
* Replik zum zitierten Beobachterartikel:
** '''Unbekannter Autor 85.2.6.29, 9. Nov 2006 08:12:13'''
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** '''Unbekannter Autor 85.2.6.29, 9. Nov 2006 08:12:13''' Der Beobachterartikel ist wenig sachlich. Das ursprüngliche Manuskript der Autorin, das ausgeglichen alle Beteiligten zum Wort kommen liess, wurde auf Verlangen der Redaktion in einen populistisch einseitigen Artikel geändert, der bei denjenigen Leuten gut ankommt, welche gerne einen Kriminalfall lesen. Die Erneuerung der Nomenklatur im Thurgau ist zu 99% ohne Probleme durchgeführt worden. Dabei hatten alle Liegenschaftenbesitzer ein Einspracherecht.
Der Beobachterartikel ist wenig sachlich. Das ursprüngliche Manuskript der Autorin, das ausgeglichen alle Beteiligten zum Wort kommen liess, wurde auf Verlangen der Redaktion in einen populistisch einseitigen Artikel geändert, der bei denjenigen Leuten gut ankommt, welche gerne einen Kriminalfall lesen. Die Erneuerung der Nomenklatur im Thurgau ist zu 99% ohne Probleme durchgeführt worden. Dabei hatten alle Liegenschaftenbesitzer ein Einspracherecht.
 
 
** '''Martin Schlatter 9.12.2006''' Der Beobachter hat das Recht, zu beobachten, sich eine eigene Meinung zu bilden sich gegen einen Unsinn auszusprechen. Das die Nomenklatur im Kanton Thurgau zu 99% ohne Probleme durchgeführt worden sind ist zu bezweifeln, wenn man mit Gemeindebehörden aus dem Kanton Thurgau spricht.
 
** '''Martin Schlatter 9.12.2006''' Der Beobachter hat das Recht, zu beobachten, sich eine eigene Meinung zu bilden sich gegen einen Unsinn auszusprechen. Das die Nomenklatur im Kanton Thurgau zu 99% ohne Probleme durchgeführt worden sind ist zu bezweifeln, wenn man mit Gemeindebehörden aus dem Kanton Thurgau spricht.

Version vom 9. Dezember 2006, 21:11 Uhr

Beispiele von veränderten Lokalnamen im Kanton Thurgau

Lieber anonymer Autor: Ich habe Ihre Beiträge aus dem Artikel-Text genommen, da sie den Charakter einer Diskussion haben. Hier auf der Diskussionsseite können und sollen Differenzen zum Inhalt einer Seite ausgetragen werden. Bitte melden Sie sich zudem mit einem richtigen Namen an. --WikiSysop 22:08, 16. Nov 2006 (CET)
  • Replik zum ertsen Abschnitt:
    • Unbekannter Autor 85.2.6.29, 9. Nov 2006 08:12:13 Diese Hochrechung ist falsch. Ausser im Kanton Zürich, sind in den meisten Kantonen der deutschen Schweiz die Lokalnamen den Vorschriften von 1948 angepasst und entsprechen weitgehend auch den neuen Richtlinien von 2006. Geändert werden müssten nur wenige Flurnamen im Kanton Zürich. Der Kanton Zürich hat etws 75'000 Orts- und Flurnamen. Davon müssten nicht einmal 10% angepasst werden. Die Karte Wil zeigt die Differenz des Kantons Zürich zur übrigen Schweiz. Denn auch der Kanton St. Gallen benützt die neuen Richtlinien. In einigen Jahren wird dies auch auf der Karte Wil sichtbar sein.
    • Martin Schlatter 9.12.2006
      • Eine Hochrechnung zu machen ist absolut legtim, vor allem wenn Schreibregeln in der Schweiz verändert werden und keine Angaben der Auswirkungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Entweder wurden von offizeller Seite nie solche Untersuchen durchgeführt oder dann zeigen sie ein noch krasseres Bild. Zu behaupten, die Hochreichnung sei falsch kann man nur, wenn man exaktere Daten hat. Liegen solche vor? Der unbekannte Autor wird gebeten, solche offen zu legen.
      • Ebenso soll offen gelegt werden, woher die Zahl stammt der 75'000 Orts- und Flurnamen im Kanton Zürich, wenn nicht mal dem Kanton Zürich diese Zahlen bekannt sind. Sie dürften um Faktoren zu gross sein.
      • Ausser im Kanton Zürich, sind in den meisten Kantonen der deutschen Schweiz die Lokalnamen den Vorschriften von 1948 angepasst und entsprechen weitgehend auch den neuen Richtlinien von 2006. Diese Aussage würde ja Bedeuten, das die Weisungen 1948 dem Leitfaden Toponymie 2006 weitgehend entsprechen. Wenn man im Kanton Thurgau auf dem Kartenblatt Wil über 40% der Lokalnamen gemäss Leitfaden Toponymie 2006 anders schreibt als gemäss Weisungen 1948, dann kann man nicht behaupen, dass die Regeln der Weisungen 1948 weitgehend den Regeln aus dem Leitfaden Toponymie 2006 entsprechen.


Änderungen auf dem Übersichtsplan 1:5'000 in der Gemeinde Au TG

  • Replik zum zitierten Beobachterartikel:
    • Unbekannter Autor 85.2.6.29, 9. Nov 2006 08:12:13 Der Beobachterartikel ist wenig sachlich. Das ursprüngliche Manuskript der Autorin, das ausgeglichen alle Beteiligten zum Wort kommen liess, wurde auf Verlangen der Redaktion in einen populistisch einseitigen Artikel geändert, der bei denjenigen Leuten gut ankommt, welche gerne einen Kriminalfall lesen. Die Erneuerung der Nomenklatur im Thurgau ist zu 99% ohne Probleme durchgeführt worden. Dabei hatten alle Liegenschaftenbesitzer ein Einspracherecht.
    • Martin Schlatter 9.12.2006 Der Beobachter hat das Recht, zu beobachten, sich eine eigene Meinung zu bilden sich gegen einen Unsinn auszusprechen. Das die Nomenklatur im Kanton Thurgau zu 99% ohne Probleme durchgeführt worden sind ist zu bezweifeln, wenn man mit Gemeindebehörden aus dem Kanton Thurgau spricht.