Einheitliche Schreibweise für Winterthurer Strassennamen

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Winterthur, 10. Dezember 2008 - Der Stadtrat legt sieben Regeln zur Schreibweise der Winterthurer Strassennamen fest. Änderungen zur heutigen Praxis ergeben sich aus der Bindestrichregel bei mehrteiligen Strassennamen. Das bereinigte Strassenverzeichnisder amtlichen Vermessung wird behördenverbindlich und im Internet publiziert.


Strassennamen sind wichtige geografische Orientierungshilfen. Sie werden zur Bildung von Gebäudeadressen verwendet, sind auf Karten und in unzähligen EDV-Anwendungen abgelegt (Te-lefonbuch, Navigationssysteme, Internet-Stadtpläne, Einsatzleitsysteme, Einwohnerinnen- und Einwohnerregister, Grundeigentümerregister, etc.). Passen die Schreibweisen nicht zusammen, führt dies zu Problemen. Die Benutzerin eines Navigationssystems hat Schwierigkeiten, eine Strasse zu finden, wenn das System die auf der Landkarte oder im Telefonbuch aufgeführteSchreibweise nicht kennt. Auch im Hinblick auf das Funktionieren der registerbasierten Volkszählung 2010 sind die Strassennamen zwischen Einwohnerregister sowie Gebäude- und Wohnungsregister abzugleichen.


Die Schreibweise von Strassennamen ist im Duden klar geregelt. In der Vergangenheit wurden diese Regeln bei Strassenbenennungen allerdings nicht immer konsequent beachtet. Zudem gibt es in der Schweiz zwei Gewohnheiten, die vom Regelwerk des Dudens abweichen. Zum einen werden bei mehrteiligen Strassennamen vielfach nur das erste Wort und die Substantive gross geschrieben. Zum andern werden Strassennamen, die die Ableitungen eines geografi-schenNamens auf "-er" enthalten, in der Regel zusammen geschrieben.


Der Bund empfiehlt, die schweizerischen Eigenheiten beizubehalten, ansonsten bei Strassennamen aber grundsätzlich die Schreibweise nach den Regeln der jeweils aktuellsten Ausgabe des Dudenszu befolgen. Basierend auf dieser Empfehlung hat der Stadtrat die Schreibweise der Winterthurer Strassennamen mit sieben Regeln festgesetzt.


Die sieben Regeln zur Schreibweise von Strassennamen in Winterthur


Die Regeln betreffen Zusammen- und Getrenntschreibung, Gross- und Kleinschreibung:


Regel 1: "Zusammengesetzte Strassennamen schreibt man zusammen."

Z.B. Aeckerwiesenstrasse, Bahnhofplatz, Bergblumenstrasse,Guggenbühlstrasse, Gustavstrasse,Sulzerallee, Ursulaweg


Regel 2: "Getrennt schreiben bei gebeugtem Adjektiv"

Z.B. Äusserer Rettenbachweg, Innerer Rettenbachweg, Obere Schleifestrasse, Unterer Graben


Regel 3: "Das erste Wort eines Strassennamens wird gross geschrieben."

Z.B. Alte Neuburgstrasse, Am Eulachpark, Im Sporrer, In der Katzensteig, Obere Kirchgasse, ZumPark


Regel 4: "Strassennamen, die mit mehrteiligen Namen zusammengesetzt sind, schreibt man mit Bindestrichen."

Z.B. Heinrich-Bosshard-Strasse, J.-C.-Heer-Strasse, Hedy-Hahnloser-Strasse, St.-Georgen-Platz, St.-Georgen-Strasse


Regel 5: "Strassennamen, die die Ableitung eines geografischen Namens auf '-er' enthalten, werden zusammen geschrieben."

Z.B. Neftenbacherstrasse, Mulchingerstrasse, Winterthurerstrasse, Zinzikerweg, St. Gallerstrasse


Regel 6: "Besteht der Strassenname aus mehreren Wörtern, so werden das erste Wort und die Substantive gross, die andern Wörter klein geschrieben."

Z.B. Im oberen Gern, Zur frohen Aussicht


Regel 7: "Strassennamen werden grundsätzlich voll ausgeschrieben."

Z.B. Untere Schöntalstrasse anstelle von Untere Schöntalstr.


Falls sich ausnahmsweise infolge Platzmangels Abkürzungen nicht vermeiden lassen, so richten sich diese nach den Regeln des Dudens und nicht nach den Abkürzungen in veralteter Schreibweise auf den Strassentafeln (Alte Neuburgstr. anstelle von Alte Neuburg-Str.). Ausnahmsweise sind Abkürzungen möglich für Zusatzbestandteile eines Namens: Z.B. C.-F.-Meyer-Strasse (für Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse) Otto-C.-Bänninger-Weg (für Otto-Charles-Bänninger-Weg) J.-Beugger-Strasse (für Johannes-Beugger-Strasse)


Auswirkungen

Die wesentlichste Änderung die sich aus den sieben Regeln ergibt, betrifft die mit mehrteiligen Personennamen zusammengesetzten Strassennamen.

Die Schreibweise der nachfolgend aufgeführten offiziell benannten Strassen wird angepasst: - Anton-Graff-Strasse (ehem. Anton Graff-Strasse)

- Eduard-Steiner-Strasse (ehem. Eduard Steiner-Strasse)

- General-Guisan-Strasse (ehem. General Guisan-Strasse)

- Gottfried-Keller-Strasse (ehem. Gottfried Keller-Strasse)

- Heinrich-Bosshard-Strasse (ehem. Heinrich Bosshard-Strasse)

- Hermann-Götz-Strasse (ehem. Hermann Götz-Strasse)

- J.-C.-Heer-Strasse (ehem. J. C. Heer-Strasse)

- Johannes-Beugger-Strasse (ehem. Johannes Beugger-Strasse)

- Jonas-Furrer-Platz (ehem. Jonas Furrer-Platz)

- Jonas-Furrer-Strasse (ehem. Jonas Furrer-Strasse

- Katharina-Sulzer-Platz (ehem. Katharina Sulzer-Platz)

- Karl-Matthaei-Strasse (ehem. Karl Matthaei-Strasse)

- Landvogt-Waser-Strasse (ehem. Landvogt Waser-Strasse

- Rudolf-Diesel-Strasse (ehem. Rudolf Diesel-Strasse)

- Salomon-Bleuler-Weg (ehem. Salomon Bleulerweg)

- Salomon-Hirzel-Strasse (ehem. Salomon Hirzel-Strasse)

- St.-Georgen-Platz (ehem. St. Georgenplatz)

- St.-Georgen-Strasse (ehem. St. Georgenstrasse)

- Sulzerallee (ehem. Sulzer-Allee)

- Theodor-Kirchner-Strasse (ehem. Theodor Kirchner-Strasse)

- Theodor-Reuter-Weg (ehem. Theodor Reuter-Weg)

- Ulrich-Hegner-Strasse (ehem. Ulrich Hegner-Strasse)


Die zentralen städtischen Register "Amtliche Vermessung", "Einwohnerregister", "Gebäude- und Wohnungsregister" und "Grundsteuerregister" werden auf die neue Schreibweise umgestellt.


Die Strassentafeln der Strassen deren Schreibweise ändert, werden ersetzt. Strassentafeln mit der veralteten Abkürzung "….-Str." werden allerdings nur im Rahmen ohnehin anstehender Unterhaltsarbeiten ersetzt. Dasselbe gilt für alle Karten und Pläne.


Für Private besteht kein unmittelbarer oder zwingender Handlungsbedarf. Sie können die bisherigen Schreibweisen beibehalten, bis sich in anderem Zusammenhang die Gelegenheit zur Umstellung ergibt. Die Postzustellung wird auch mit der bisherigen Schreibweise funktionieren.


Das Vermessungsamt wird das behördenverbindliche Strassenverzeichnis der amtlichen Vermessung zusammen mit den Mutationsinformationen künftig im Internet veröffentlichen. (Departement Bau)


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