Einheitlicher Gebrauch von geografischen Namen

Aus Geoinformation HSR
Version vom 5. März 2016, 17:24 Uhr von Schlatter (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell

Unites-Nations.jpg


Einheitlicher Gebrauch von Ortsnamen (UNGEGN)

UNGEGN:

  • United Nations Group of Experts on Geographical Names (Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für geographische Namen)


Auszug aus Broschüre UNGEGN Einheitlicher Gebrauch von Ortsnamen

Der einheitliche Gebrauch von genauen Ortsnamen ist maßgeblich für eine weltweite gute Kommunikation und leistet für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, den Umweltschutz und die nationale Infrastruktur wertvolle Dienste. Aus diesem Grunde hat die Organisation der Vereinten Nationen die Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für geographische Namen (UNGEGN) eingerichtet. Die Sachverständigengruppe unterstützt die Verwendung von weltweit einheitlichen und genauen Ortsnamen.


Nutzen für jedermann

Namen können eine Landschaft beschreiben und die Kultur und das Erbe einer Gesellschaft widerspiegeln. Eine korrekte Verwendung von genauen Ortsnamen ist für lokale, nationale und internationale Gemeinschaften von Vorteil, insbesondere für:

  • Wirtschaft und Handel;
  • Volkszählungen und nationale Statistiken;
  • Eigentumsrechte und Katasterangelegenheiten;
  • Städtebau und Raumplanung;
  • Umweltmanagement, nachhaltige Entwicklung und Denkmalschutz;
  • Hilfe bei Naturkatastrophen, Katastrophenschutz und Beförderung von Hilfslieferungen;
  • Sicherheitsstrategie und Maßnahmen zur Friedenssicherung;
  • Such- und Rettungsmassnahmen;
  • Herstellung von Landkarten und Atlanten;
  • Automatische Navigation;
  • Tourismus;
  • Kommunikation, insbesondere Post- und Pressedienste.


Der Blick nach vorne

Um eine verstärkte weltweite Anwendung von genauen Ortsnamen zu fördern, ist die Sachverständigengruppe auf folgenden Gebieten tätig:

  • Ausdehnung der Aktivitäten auf Länder, die noch keine Mechanismen zur Namensstandardisierung, keine Datenbanken oder keine nationalen Ortsnamenverzeichnisse besitzen;
  • Förderung einheitlicher Umschriftsysteme in die Lateinschrift;
  • Verbreitung und umfassendere Verwendung von amtlich festgelegten Namen;
  • Entwicklung von Kommunikations- und Ausbildungswerkzeugen


Der Schlüssel zum Erfolg

Der Erfolg der von der Sachverständigengruppe aufgestellten Programme hängt weitgehend von der Umsetzung der nationalen und lokalen Aufgaben in den Ländern selbst ab. Die Mitglieder der Sachverständigengruppe üben eine Katalysatorfunktion aus bei der Umsetzung der angestrebten Gründung bzw. Änderungen von Ortsnamen-Infrastrukturen.


Toponymische Richtlinien gemäss UNGEGN

An der vierten Konferenz 1982 der Expertengruppe der Vereinten Nationen für die Standardisierung geografischer Namen (UNGEGN) wurde die erste Resolution zu toponymischen Richtlinien verabschiedet. Es wurde unter anderem empfohlen, dass alle Länder darin unterstützt werden sollen, toponymische Richtlinien für Kartenverleger und andere Herausgeber zu veröffentlichen und nachzuführen. Dies soll es Kartografen anderer Länder ermöglichen, die Probleme der kartografischen Toponymie jener Länder korrekt zu behandeln, die solche toponymischen Richtlinien herausgegeben haben. Auch sollen sie dem Kartenbenützer das Kartenlesen erleichtern.

  • Toponymische Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland (2010)
    • 1 Sprachen
      • Die amtliche Sprache in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch in hochsprachlicher Form.
      • Gebiete in Deutschland, in denen amtlich anerkannte Mehrsprachigkeit besteht, sind der nördliche Grenzstreifen Schleswig-Holsteins, in dem auch Dänisch gesprochen wird, die von Friesen bewohnten Gebiete in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in denen auch Saterfriesisch bzw. Nordfriesisch gesprochen wird sowie die von Sorben bewohnten Gebiete Brandenburgs und Sachsens nahe der Grenze zu Polen, in denen neben Deutsch auch Nieder- und Obersorbisch gesprochen wird. In verschiedenen Regionen Deutschlands wird außerdem Romanes gesprochen, die Sprache der Sinti und Roma.
      • In fast jeder deutschen Landschaft oder Region werden Mundarten gesprochen. Bei der Festlegung geographischer Namen wurden und werden mundartliche Benennungen geographischer Objekte grundsätzlich berücksichtigt, doch ist die Tendenz zu hochsprachlicher Schreibweise vorherrschend. Die mundartlich geschriebenen geographischen Namen sind nur regional verbreitet. Der Grad der Angleichung an die Hochsprache ist in den einzelnen Landschaften und Regionen unterschiedlich.
      • Geographische Namen unterliegen in vielen Fällen nicht den Regeln der gültigen Rechtschreibung. Vielmehr gelten die amtlich festgelegten oder eingebürgerten Schreibweisen. Abweichungen von den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung bestehen vor allem in der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Anwendung des Bindestrichs sowie bei althergebrachten, regionalen mundartlichen geographischer Namen. In manchen Fällen sind alte Schreibungen erhalten geblieben.
      • In den allermeisten Fällen richtet sich die Schreibweise der deutschen geographischen Namen jedoch nach den nachstehend aufgeführten Regeln der Rechtschreibung.


Siehe auch


Weblinks


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell