GIS-Seminare: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[UNIGIS-Lektion Metadaten]] (UNIGIS Fernstudium)
 
* [[UNIGIS-Lektion Metadaten]] (UNIGIS Fernstudium)
  
== Lehre in den HSR-Abteilungen Landschaftsarchitektur, Raumplanung und Bauingenieurwesen ==
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== GIS im Studium Landschaftsarchitektur, Raumplanung und Bauingenieurwesen ==
* [[GIS-Kurs- und Studienhilfsmittel]] für Kurse in den Modulen GIS 1 und GIS 2 sowie GIS in LP3 an der HSR
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* [[GIS-Kurs- und Studienhilfsmittel]] für Kurse in den Modulen GIS 1 und GIS 2, GIS in LP3 an der HSR und GIS im Master MSE.
  
 
== Materialien ==
 
== Materialien ==

Version vom 4. März 2011, 18:07 Uhr

GIS-Seminare am GISpunkt HSR.

Siehe auch GIS-Kurs-_und_Studienhilfsmittel und die Agenda.

Weiterbildung - Kurse, Workshops und Seminare

CAS GIS und GISpunkt-Seminare:

Ab 1. Quartal 2011 sind an der HSR folgende GISpunkt-Seminare geplant:

  • "Vom Modell (Spec./Norm) zur Applikation zum Austausch von Geodaten" - GISpunkt-Seminar ModellAppAustausch (1-2 Tage).
  • "Geodatenmanagement mit Python und Open Source Software" (1-2 Tage).
  • "Geoprocessing mit Python und PostGIS" (1-2 Tage).

Weitere Kurstage (intern):

GIS im Studium Landschaftsarchitektur, Raumplanung und Bauingenieurwesen

Materialien

Abmeldungen

Die Abmeldung eines Kurses (Seminar, Workshop) vom GISpunkt HSR (Institut für Informatik) ist in jedem Falle mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldungszeitpunkt wird das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen.

In diesen Fällen, wo bei der Kursanmeldung nichts angegeben ist, beachte man bitte folgende Regelung:

  • Für Abmeldungen bis zu 30 Kalendertage vor Kursbeginn: keine Verrechnung.
  • Ab 29 Kalendertage vor Kursbeginn: Bearbeitungsgebühr CHF 50.- bei Kursen ab 100.-, ansonsten 20.-.
  • Ab 5 Kalendertage vor Kursbeginn: Das Kursgeld ist im vollen Umfang zu entrichten.

Abmeldungen müssen stets schriftlich (Briefpost oder E-Mail) mitgeteilt werden. Bei Abmeldung in Folge entschuldbarer Gründe wird das Kursgeld erlassen; es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- verrechnet. Entschuldbare Gründe sind 1. Todesfall im engeren Umfeld (Anzeige einschicken), 2. Krankheit oder 3. Unfall (jeweils Arztzeugnis einschicken).