Gebäudeadresse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Geoinformation HSR
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Publikationen)
(Publikationen)
Zeile 210: Zeile 210:
  
 
== Publikationen ==
 
== Publikationen ==
* [http://www.come-on.de/kierspeliste/00_20080101192012_Hausnummern_sollten_gut_lesbar_sein.html 1.1.2008 '''Hausnummern sollten gut lesbar sein''']
+
* [http://www.come-on.de/kierspeliste/00_20080101192012_Hausnummern_sollten_gut_lesbar_sein.html 1.1.2008 come-on.de '''Hausnummern sollten gut lesbar sein''']
 
* [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20071008_zsz.pdf 08.10.2007 Zürichsee-Zeitung '''Jedes Haus kriegt seine Nummer''']
 
* [http://www.lokalnamen.ch/bilder/20071008_zsz.pdf 08.10.2007 Zürichsee-Zeitung '''Jedes Haus kriegt seine Nummer''']
 
** ''Gemeinden im Bezirk Horgen: «Gebäude, welche mit Flurnamen adressiert sind, haben oft keine Hausnummer. Änderungen stossen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffenen Gebäude selten auf Begeisterung. Daher wird wo auch immer möglich versucht, den bestehenden Namen und auch die Flurnamen beizubehalten und diesen mit einer Nummer pro Gebäude zu ergänzen.»''
 
** ''Gemeinden im Bezirk Horgen: «Gebäude, welche mit Flurnamen adressiert sind, haben oft keine Hausnummer. Änderungen stossen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffenen Gebäude selten auf Begeisterung. Daher wird wo auch immer möglich versucht, den bestehenden Namen und auch die Flurnamen beizubehalten und diesen mit einer Nummer pro Gebäude zu ergänzen.»''

Version vom 5. Januar 2008, 22:17 Uhr

Zurück zu den Weblinks Orts- und Lokalnamen

Gebäudeadressen.jpg

Online Zugriff

Einige Beispiele für Online Zugriffe auf Gebäudeadressen


Online-Karten generell vgl. hier

Zweck der Gebäudeadressierung

Eine Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer Strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:

  • rasches Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
    • Rettungsdienste
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Postzustellung
    • Fahrzeugnavigation
    • ortsunkundige Personen (Taxi)
    • ...
  • Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
    • Übersichts- und Ortspläne
    • Navigationsdienste
    • kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
    • Amtliche Vermessung
    • kommunale Landinformationssysteme
    • Geografische Informationssysteme(GIS)
    • Versorgungs- und Entsorgungswerke
    • elektronische Telefonverzeichnisse
    • ..


Definitionen, Normen und Empfehlungen

Grundlagen bildet die Schweizernorm SN 6120240, welche auch von der amtlichen Vermessung übernommen wurde

Begriff Definition
Gebäudeadresse Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs gemäss Schema:

Strassenbezeichnung Hausnummer

Postleitzahl Ortschaft

Gebäudeeingang Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt
Ortschaft Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl
Strassennamen (Lokalisation)
  • Strasse
  • Platz
  • benanntes Gebiet (z.B. nach Orts- und Lokalnamen benannte Gebiete)


Übersicht über geografische Namen, Gebäudeadressen sowie Orts- und Lokalnamen vgl. hier


Von der Vermessungsdirektion herausgegebene Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen (basierend auf der Empfehlung des Kantons Zürich)


Nummerierungs-Prinzipien bei der Gebäudeadressierung:

Zickzack-Prinzip Zickzack Nummerierungsprinzip.jpg
Kreis-Prinzip Kreis Nummerierungsprinzip.jpg
Hufeisen-Prinzip Hufeisen Nummerierungsprinzip.jpg (vgl. Hufeisenprinzip in Berlin.)


Konzepte der Gebäudeadressierung

Strassentyp Nummerierungs-Prinzip Strassenbezeichnung
Strasse
  • Zickzack-Prinzip
  • -strasse (häufig in Kombination mit Orts-/Lokalname)
  • -weg (häufig in Kombination mit Orts-/Lokalname)
  • ...
  • Orts-/Lokalname
Platz
  • Kreis-Prinzip
  • -platz
Benanntes Gebiet
  • Zickzack-Prinzip (angenähert)
  • Kreis-Prinzip (angenähert)
  • ...
  • Orts-/Lokalname
  • ...


Wie entsteht eine Adresse? vgl. hier


Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen

Aspekt Offizielle Gebäudeadressierung Behelfsmässige Gebäudeadressen
Entstehung Nachhaltiges, durchdachtes System einer logischen Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (Strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden
Verbreitung Häufig im Baugebiet etabliert Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen vor allem im ländlichen Gebieten. In der Schweiz wird auch in ländlichen Gebieten immer mehr die offizielle Gebäudeadressierung eingeführt.
Aufwand Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten
Amtliche Vermessung Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt
Publikation Die offiziellen Gebäudeadressen sind öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) Behelfsmässige Gebäudeadressen sind häufig nicht öffentlich publiziert
Änderungen Eventuel einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen Änderungen jederzeit möglich
Einheitlichkeit Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen
Beschilderung Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) Vielfach fehlt eine Beschilderung
Sicherheit Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen


Umfang der Gebäudeadressierung

Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.

Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich

Stufe Beschreibung (Beispiele) Adressierung Beschilderung
A Wohngebäude und Arbeitsstätten (1)

Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw.

Erforderlich Erforderlich
B Wohngebäude und Arbeitsstätten (1) und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen

Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw.

Erforderlich (2) Zweckmässig (3)
C Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungsnummer)

Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener Gebäudeversicherungsnummer.

Zweckmässig (2) Nur bei Bedarf (3)
D Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude

Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene Gebäudeversicherungsnummer

Nur bei Bedarf Nur bei Bedarf (3)


Erläuterungen und Begründungen

(1) Arbeitsstätten im Sinne der eidgenössischen Betriebszählung (abgegrenzte örtliche Einheit, in der während insgesamt mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden).

(2) Die Gebäudeversicherung GVZ sowie auch die Werke haben ein grosses Interesse, dass möglichst viele Gebäudeobjekte über offizielle Adressen verfügen. Fehlen solche, sind sie genötigt, inoffizielle Adressen zu erfinden (z.B. hinter Gemeindehaus, vis-à-vis Auweg 2b, Dorfstrasse bei 7). Dies ist durch die frühzeitige, offizielle Vergabe (resp. durch Nachadressierung) zu vermeiden. Bei einer Ersterfassung soll die Gebäudeadressierung bis Stufe C erfolgen.

(3) Die Orientierung im Gelände ist heute möglich, auch ohne dass die Gebäude beschildert sind: mit Auto-Navigationssystemen oder via ausgedruckte Pläne (z.B. GIS-Browser, Internet-Ortspläne, TwixRoute-Pläne, etc).


Publikationen


Diverse Publikationen zeigen, dass Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) bei der Gebäudeadressierung eine grosse Rolle spielen

Geschichte der Gebäudeadressierung

  • Bereits vor unserer Zeitrechnung wurden Siedlungen mit einem Ortsnamen als ältestes Element der Gebäudeadresse benannt. Älteste Siedlungen wurden durch indogermanische Völker (Kelten, Venetier, Italiker, Germanen usw.) benannt. Spätere Ortsnamen stammen von den Alemannen und Franken (Details vgl. historische Schichten in schweizerischen Ortsnamen).
  • 294 erste Nennung von Winterthur
  • Ab 1500 wurden auch Strassen als zweit ältestes Element der Gebäudeadresse bezeichnet. In den Städten entstanden Gassen (benannt z.B. nach Handwerkern oder Bevölkerungsgruppen).
  • Bereits im Mittelalter wurde gewisse Gebäude mit einem Hausnamen gekennzeichnet (Vorläufer der Hausnummer und z.T. auch benanntes Gebiet)
  • Ab dem 17. Jahrhundert lässt sich in den Grundprotokollen für Wädenswil belegen, wie dort lokalisiert wurde. Man nannte ein allen bekanntes Gebäude (Kirche, Wirtshaus, Schützenhaus, Kanzlei, Landvogteischloss) und gab an, in welcher Richtung das zu bezeichnende andere Haus stand: unter der Krone, hinter dem Schützenhaus, bei der Kanzlei, vor dem Schloss, ob dem Engel. Dazu kamen Bezeichnungen wie: am See, bei der Haabe, an der Hintere Lände usw.
  • Ab ca. 1800 wurden vermehrt Strassen gebaut
  • 1812 wurden in Zürcher Gemeinden Assekuranznummern (Gebäudeversicherungsnummern) eingeführt, die ebenfalls der besseren Kennzeichnung dienten.
  • Ab ca. 1850 wurden zuerst in den Städten und dann auch in den Landgemeinden Hausnummern eingeführt (Hausnummern im Sinne von Polizeinummern) Beispiele:
    • Ab 1865 Stadt Zürich
    • Ab 1894 Wädenswil (Kt. ZH)
  • 1928 Ortsnamenbuch Schweiz ca. 85'000 Orts/Lokalnamen der Schweiz als Adressen für Ermittlung der Zustelltarife Post/Telegramm. Als Ortsnamen erscheinen auch Gebäudegruppen und Einzelgebäude. Die Namen sind vielfach nach Flur- und Hofnamen benannt.
  • 1964 wurde die Postleitzahl als jüngstes Element mit der Landesausstellung in Lausanne eingeführt.
  • 2004 Mit der SN Norm Gebäudeadressierung wurde die Ortschaft im technischen Sinne definiert. Ebenso wurde das so genannte benannte Gebiet im Sinne einer Strassenbezeichnung als eigenständiges Element eingeführt, das sich meist aus Orts- und Flurnamen ableitet.
  • Ab ca. 2000 Vervollständigung der Gebäudeadressierung auf dünn besiedelte Gebieten, Beispiele:
    • 2005 Gemeinde Davos (Kt. GR)
    • 2005 Gemeinde Kyburg (Kt. ZH)
    • 2006 Gemeinde Opfershofen (Kt. SH)
    • 2006 Gemeinde Sigriswil (Kt. BE)
    • 2007 Gemeinde Bäretswil (Kt. ZH)
    • 2007 Gemeinde Hefenhofen (Kt. TG)
    • 2007 Gemeinde Oberriet (Kt. SG)
    • 2007 Gemeinde Saanen (Kt. BE)
    • 2007 Gemeinde Schlatt (Kt. ZH)
    • 2007 Gemeinde Sins (Kt. LU)
    • .... zahlreiche weitere Gemeinden


Deutschland


Österreich

Rolle der Orts- und Lokalnamen bei Gebäudeadressen

Aus dem geschichtlichen Hintergrund ist erkennbar, dass Orts- Lokalnamen für die Gebäudeadressierung schon immer eine wichtige Rolle gespielt haben. Auch heute spielen Orts- und Lokalnamen bei Gebäudeadressen bei den Gemeinden eine grosse Rolle, da Flurnamen eine grosse Beliebtheit besitzen (vgl. Publikationen).


Änderungen der bisherigen Schreibweise von Ort- und Lokalnamen wirken sich negativ auf die Gebäudeadressierung aus. Vgl. dazu auch Beziehungen von Orts- und Lokalnamen zu Strassenbezeichnungen.



Weblinks