Gebäudeadresse

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Gebäudeadressen.jpg


Zweck der Gebäudeadressierung

Eine Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:

  • rasches Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
    • Rettungsdienste
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Postzustellung
    • Fahrzeugnavigation
    • ortsunkundige Personen (Taxi)
    • ...
  • Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
    • Übersichts- und Ortspläne
    • Navigationsdienste
    • kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
    • Amtliche Vermessung
    • kommunale Landinformationssysteme
    • Geografische Informationssysteme(GIS)
    • Versorgungs- und Entsorgungswerke
    • elektronische Telefonverzeichnisse
    • ..


Definitionen, Normen und Empfehlungen

Grundlagen bildet die Schweizernorm SN 6120240, welche auch von der amtlichen Vermessung übernommen wurde

Begriff Definition
Gebäudeadresse Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs gemäss Schema:

Strassenbezeichnung Hausnummer

Postleitzahl Ortschaft

Gebäudeeingang Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt
Ortschaft Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl
Strassennamen (Lokalisation)
  • Strasse
  • Platz
  • benanntes Gebiet (z.B. nach Orts- und Lokalnamen benannte Gebiete)


Von der Vermessungsdirektion herausgegebene Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen (basierend auf der Empfehlung des Kantons Zürich)


Zur Problematik der Schreibweise von Strassennamen in Bezug auf Orts- und Lokalnamen (Flurnamen): vgl. Zusammenspiel Strassennamen und Orts- und Lokalnamen (Flurnamen)


Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen

Aspekt Offizielle Gebäudeadressierung Behelfsmässige Gebäudeadressen
Entstehung Nachhaltiges, durchdachtes System einer optimierten Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (Strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden
Verbreitung Häufig im Baugebiet etabliert Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen vor allem im ländlichen Gebieten. In der Schweiz wird auch in ländlichen Gebieten immer mehr die offizielle Gebäudeadressierung eingeführt.
Aufwand Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten
Amtliche Vermessung Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt
Publikation Die offiziellen Gebäudeadressen sind öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) Behelfsmässige Gebäudeadressen sind häufig nicht öffentlich publiziert
Änderungen Eventuel einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen Änderungen jederzeit möglich
Einheitlichkeit Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen
Beschilderung Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) Vielfach fehlt eine Beschilderung
Sicherheit Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen


Umfang der Gebäudeadressierung

Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.

Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich

Stufe Beschreibung (Beispiele) Adressierung Beschilderung
A Wohngebäude und Arbeitsstätten (1)

Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw.

Erforderlich Erforderlich
B Wohngebäude und Arbeitsstätten (1) und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen

Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw.

Erforderlich (2) Zweckmässig (3)
C Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungs-Nr.)

Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener GVZ-Nr.

Zweckmässig (2) Nur bei Bedarf (3)
D Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude

Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene GVZ-Nr

Nur bei Bedarf Nur bei Bedarf (3)


Erläuterungen und Begründungen

(1) Arbeitsstätten im Sinne der eidgenössischen Betriebszählung (abgegrenzte örtliche Einheit, in der während insgesamt mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden).

(2) Die Gebäudeversicherung GVZ sowie auch die Werke haben ein grosses Interesse, dass möglichst viele Gebäudeobjekte über offizielle Adressen verfügen. Fehlen solche, sind sie genötigt, inoffizielle Adressen zu erfinden (z.B. hinter Gemeindehaus, vis-à-vis Auweg 2b, Dorfstrasse bei 7). Dies ist durch die frühzeitige, offizielle Vergabe (resp. durch Nachadressierung) zu vermeiden. Bei einer Ersterfassung soll die Gebäudeadressierung bis Stufe C erfolgen.

(3) Die Orientierung im Gelände ist heute möglich, auch ohne dass die Gebäude beschildert sind: mit Auto-Navigationssystemen oder via ausgedruckte Pläne (z.B. GIS-Browser, Internet-Ortspläne, TwixRoute-Pläne, etc).


Publikationen

  • 08.10.2007 Zürichsee-Zeitung Jedes Haus kriegt seine Nummer
    • Gemeinden im Bezirk Horgen: «Gebäude, welche mit Flurnamen adressiert sind, haben oft keine Hausnummer. Änderungen stossen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffenen Gebäude selten auf Begeisterung. Daher wird wo auch immer möglich versucht, den bestehenden Namen und auch die Flurnamen beizubehalten und diesen mit einer Nummer pro Gebäude zu ergänzen.»
    • Gemeinde Schönenberg: «Den Behörden ist es ein Anliegen, dass die bestehenden Flurnamen beibehalten werden können: Wir werden bei der Benennung wohl den Weilernamen verwenden und diesen mit jeweils einer Nummer ergänzen. Für alles andere hätten die Schönenbergerinnen und Schönenberger kein Verständnis.»
    • Grundtendenz der Stadt Wädenswil: «Beibehaltung der Flurnamen wo möglich, vor allem aus historischen Gründen.»
    • Flurnamen und Gebäudeadressen existieren parallel. Wegen der Gebäudeadressierung gehen daher keine Flurnamen verloren. Mit zunehmender Bautätigkeit können Flurnamen auf Karten und Plänen zwar nicht mehr dargestellt werden, leben aber häufig in Strassennamen weiter. Bei bestehenden Adressen mit Flurnamen kommt neu eine Hausnummer dazu. Flurnamen bleiben dabei häufig als Strassennamen – das heisst Flurname in Kombination mit -strasse oder –weg oder als unveränderter Flurnamen bestehen.
  • 13.09.2007 Berner Zeitung Mitten im Niemandsland zuhause
    • «Wir wollen sicher keine Strasse, die Jungfraublick oder Rosenweg heisst.» Dem Initiant schwebt vor, dass man die alten Flurnamen wieder belebt.
  • 05.08.2006 Zürichsee-Zeitung Wohnt in der «Lölismüli» ein Löli?
    • Meistens wird eine Änderung im Interesse der Vereinheitlichung der Schreibweisen erwogen, etwa um Übereinstimmung zwischen dem Flurnamen und dem Namen eines dort befindlichen Wirtshauses oder zwischen einem Hof- und einem Strassennamen zu erreichen.
  • 18.7.2007 Gemeinderatsprotokoll Einführung der strassenweisen Gebäueadressierung in der lichtensteinischen Gemeinde Triesenberg
    • Verschiedene Gemeinderäte machen darauf aufmerksam, dass die heutigen Weiler – und Flurnamen bei den neuen Strassenbezeichnungen möglichst berücksichtigt werden sollten. Die Arbeitsgruppe ist derselben Auffassung. Es seien im Projektverlauf aber noch verschiedene Fragen zu klären, so z.B. auch die Schreibweise (Dialekt oder Hochdeutsch).


Geschichte der Gebäudeadressierung

  • Schweiz
    • Ab ca. 1500 entstanden in den Städten der Schweiz Gassen (benannt z.B. nach Handwerkern oder Bevölkerungsgruppen)
    • Ab ca. 1800 wurde begonnen, Strassen zu bauen
    • Ab ca. 1850 wurden zuerst in den Städten und dann auch in den Landgemeinden Hausnummern eingeführt
      • Ab 1865 Stadt Zürich
      • Ab 1894 Wädenswil
      • 2005 Kyburg
    • 1928 Ortsnamenbuch Schweiz ca. 85'000 Orts/Lokalnamen der Schweiz als Adressen für Zustelltarife. Als Ortsnamen erscheinen auch Gebäudegruppen und Einzelgebäude. Die Namen sind vielfach nach Flur- und Hofnamen benannt.
    • Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) haben in der Geschichte der Gebäudeadressierung eine grosse Rolle gepspielt und spielen auch heute noch eine grosse Rolle
  • Deutschland
  • Österreich


Weblinks