Gebäudeadresse

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Gebäudeadressen.jpg


Zweck der Gebäudeadressierung

Eine Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:

  • rasches Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
    • Rettungsdienste
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Postzustellung
    • Fahrzeugnavigation
    • ortsunkundige Personen (Taxi)
    • ...
  • Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
    • Übersichts- und Ortspläne
    • Navigationsdienste
    • kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
    • Amtliche Vermessung
    • kommunale Landinformationssysteme
    • Geografische Informationssysteme(GIS)
    • Versorgungs- und Entsorgungswerke
    • elektronische Telefonverzeichnisse
    • ..


Definitionen, Normen und Empfehlungen

Grundlagen bildet die Schweizernorm SN 6120240, welche auch von der amtlichen Vermessung übernommen wurde

Begriff Definition
Gebäudeadresse Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs gemäss Schema:

Strassenbezeichnung Hausnummer

Postleitzahl Ortschaft

Gebäudeeingang Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt
Ortschaft Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl
Strassennamen (Lokalisation)
  • Strasse
  • Platz
  • benanntes Gebiet (z.B. nach Orts- und Lokalnamen benannte Gebiete)


Übersicht über geografische Namen, Gebäudeadressen sowie Orts- und Lokalnamen vgl. hier


Von der Vermessungsdirektion herausgegebene Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen (basierend auf der Empfehlung des Kantons Zürich)


Weitere Infos:



Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen

Aspekt Offizielle Gebäudeadressierung Behelfsmässige Gebäudeadressen
Entstehung Nachhaltiges, durchdachtes System einer logischen Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (Strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden
Verbreitung Häufig im Baugebiet etabliert Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen vor allem im ländlichen Gebieten. In der Schweiz wird auch in ländlichen Gebieten immer mehr die offizielle Gebäudeadressierung eingeführt.
Aufwand Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten
Amtliche Vermessung Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt
Publikation Die offiziellen Gebäudeadressen sind öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) Behelfsmässige Gebäudeadressen sind häufig nicht öffentlich publiziert
Änderungen Eventuel einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen Änderungen jederzeit möglich
Einheitlichkeit Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen
Beschilderung Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) Vielfach fehlt eine Beschilderung
Sicherheit Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen


Umfang der Gebäudeadressierung

Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.

Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich

Stufe Beschreibung (Beispiele) Adressierung Beschilderung
A Wohngebäude und Arbeitsstätten (1)

Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw.

Erforderlich Erforderlich
B Wohngebäude und Arbeitsstätten (1) und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen

Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw.

Erforderlich (2) Zweckmässig (3)
C Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungsnummer)

Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener Gebäudeversicherungsnummer.

Zweckmässig (2) Nur bei Bedarf (3)
D Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude

Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene Gebäudeversicherungsnummer

Nur bei Bedarf Nur bei Bedarf (3)


Erläuterungen und Begründungen

(1) Arbeitsstätten im Sinne der eidgenössischen Betriebszählung (abgegrenzte örtliche Einheit, in der während insgesamt mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden).

(2) Die Gebäudeversicherung GVZ sowie auch die Werke haben ein grosses Interesse, dass möglichst viele Gebäudeobjekte über offizielle Adressen verfügen. Fehlen solche, sind sie genötigt, inoffizielle Adressen zu erfinden (z.B. hinter Gemeindehaus, vis-à-vis Auweg 2b, Dorfstrasse bei 7). Dies ist durch die frühzeitige, offizielle Vergabe (resp. durch Nachadressierung) zu vermeiden. Bei einer Ersterfassung soll die Gebäudeadressierung bis Stufe C erfolgen.

(3) Die Orientierung im Gelände ist heute möglich, auch ohne dass die Gebäude beschildert sind: mit Auto-Navigationssystemen oder via ausgedruckte Pläne (z.B. GIS-Browser, Internet-Ortspläne, TwixRoute-Pläne, etc).


Publikationen


Diverse Publikationen zeigen, dass Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) bei der Gebäudeadressierung eine grosse Rolle spielen


Geschichte der Gebäudeadressierung

Schweiz

  • Bereits im Mittelalter wurde gewisse Gebäude mit einem Hausnamen gekennzeichnet (Vorläufer der Hausnummer)
  • Ab ca. 1500 entstanden in den Städten der Schweiz Gassen (benannt z.B. nach Handwerkern oder Bevölkerungsgruppen)

Ab dem 17. Jahrhundert lässt sich in den Grundprotokollen für Wädenswil belegen, wie dort lokalisiert wurde. Man nannte ein allen bekanntes Gebäude (Kirche, Wirtshaus, Schützenhaus, Kanzlei, Landvogteischloss) und gab an, in welcher Richtung das zu bezeichnende andere Haus stand: unter der Krone, hinter dem Schützenhaus, bei der Kanzlei, vor dem Schloss, ob dem Engel. Dazu kamen Bezeichnungen wie: am See, bei der Haabe, an der Hintere Lände usw.

  • Ab ca. 1800 wurden vermehrt Strassen gebaut

1812 wurden in Zürcher Gemeinden Assekuranznummern eingeführt, die eben falls der besseren Kennzeichnung dienten.

  • Ab ca. 1850 wurden zuerst in den Städten und dann auch in den Landgemeinden Hausnummern eingeführt (Hausnummern im Sinne von Polizeinummern, nicht Nummern einer Gebäudeversicherung) Beispiele:
    • Ab 1865 Stadt Zürich
    • ...
    • Ab 1894 Stadt Wädenswil (Kt. ZH)
    • 1928 Ortsnamenbuch Schweiz ca. 85'000 Orts/Lokalnamen der Schweiz als Adressen für Ermittlung der Zustelltarife Post/Telegramnm. Als Ortsnamen erscheinen auch Gebäudegruppen und Einzelgebäude. Die Namen sind vielfach nach Flur- und Hofnamen benannt.
    • ...
    • 2005 Gemeinde Kyburg (Kt. ZH)
    • 2007 Gemeinde Schlatt (Kt. ZH)
    • ...
  • Ab ca. 2000 Vervollständigung der Gebäudeadressierung auf dünn besiedelte Gebieten, Beispiele:
    • 2005 Gemeinde Davos (Kt. GR)
    • 2006 Gemeinde Opfershofen (Kt. SH)
    • 2006 Gemeinde Sigriswil (Kt. BE)
    • 2007 Gemeinde Bäretswil (Kt. ZH)
    • 2007 Gemeinde Hefenhofen (Kt. TG)
    • 2007 Gemeinde Oberriet (Kt. SG)
    • 2007 Gemeinde Saanen (Kt. BE)
    • 2007 Gemeinde Sins (Kt. LU)
    • .... zahlreiche weitere Gemeinden


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