Gebäudeadresse

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Gebäudeadressen.jpg


Zweck der Gebäudeadressierung

Eine Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer Strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:

  • rasches Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
    • Rettungsdienste
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Postzustellung
    • Fahrzeugnavigation
    • ortsunkundige Personen (Taxi)
    • ...
  • Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
    • Übersichts- und Ortspläne
    • Navigationsdienste
    • kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
    • Amtliche Vermessung
    • kommunale Landinformationssysteme
    • Geografische Informationssysteme(GIS)
    • Versorgungs- und Entsorgungswerke
    • elektronische Telefonverzeichnisse
    • ..


In der Schweiz existieren über 1.6 Mio Gebäudeadressen.


Je besser Gebäude adressiert werden (Nummerierungs-Prinzip und Logik der Hausnummernvergabe, Wahl der Strassenbezeichnung und deren Schreibweise, Signalisation, Nachttauglichkeit usw.), desto schneller kann in einem Notfall ein Gebäude gefunden werden und entscheidend Zeit gespart werden. Besonders bei schwierig aufzufindenden Gebäuden ist zudem die Verwendung von Online-Plänen hilfreich. Ist eine Gebäudeadresse in einem Online-Plan kartiert, dienen Lokalnamen als wichtige Orientierungshilfen. Eine besondere Rollen spielen einheitliche, normierte Schreibweisen von geografischen Namen vgl. hier.


Postadresse - Gebäudeadresse

  • Postadresse: alle unten abgebildeten Adresszeilen
  • Gebäudeadresse: nur unterste und 2. unterste Adresszeile


Personen-/Firmenbezeichnung Anrede Vorname Name / Firmenbezeichnung
Adresszusatz (optional, immer in 3. untersten Adresszeile) Gebäudebezeichnung / Örtlichkeitsbezeichniung (z.B. Flur- oder Weilername)
Gebäudeadresse

Strassenbezeichnung Hausnummer

Postleitzahl Ortschaftsname


Rolle der Lokalnamen bei Adressen


Gebäudeadresse

Allgemeines, Empfehlungen

Mit einer offiziellen, klassischen Gebäudeadressierung werden gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen in einer Gemeinde oder Gemeindeteil erstmalig oder in der Nachführung für neue Gebäude nachhaltige Gebäudeadressen vergeben. Zur Gebäudeadressierung gehört auch die Signalisation.


Obige Empfehlungen basieren auf:


Gebäudeadressen sind eindeutig über die ganze Schweiz. Strassenbezeichnungen und Ortschaftsnamen werden vielfach aus Lokalnamen abgeleitet. Die Gebäudeadresse ist definiert in der Schweizernorm SN 6120240 Gebäudeadressen


Strassenname Hausnummer

Postleitzahl Ortschaftsname


Begriff Definition
Gebäudeadresse Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs gemäss Schema:

Strassenname Hausnummer

Postleitzahl Ortschaft

Gebäudeeingang Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt
Ortschaft (postalisch) Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl (eine postalische Ortschaft darf nicht mit einem geografischen Ort verwechselt werden, vgl. hier)
Strassennamen (Lokalisation)
  • Strasse
  • Platz
  • benanntes Gebiet (z.B. nach Lokalnamen benannte Gebiete)
Hausnummer Details zur Hausnummer vgl. hier

Übersicht über geografische Namen, Gebäudeadressen sowie Lokalnamen vgl. hier



Lokalnamen in Gebäudeadressen

Immer wieder taucht in der Gebäudeadressierung im dünn besiedelten Gebiet der Wunsch aus der Bevölkerung auf, die beliebten und vertrauten Flurnamen unverändert in den Gebäudeadressen zu belassen. Dies ist leider nicht immer möglich, aber grunsätzlich immer prüfenswert.

Bei der Frage der Verwendung von Lokalnamen im dünn im dünn besiedelten Gebiet können folgende Aspekte eine Rolle spielen:

  • Schreibweise der Lokalnamen vgl. hier
  • Nummerierungsprinzip: strassenweise Nummerierung, benannte Gebiete
  • Vergabe von Hausnummern
  • Wahl der postalischen Ortschaften


Sofern Flurnamen in einer gemässigten Schreibweise verwendet werden, lohnt es sich, folgende Möglichkeiten zu prüfen:

  • Bei der klassischen, strassenweisen Nummerierung mit Zickzack-Prinzip Verwendung des Lokalnamens (Orts- und Flurnamen) ohne Zusatz -strasse oder -weg.
  • Bei grösseren benannten Gebieten (z.B. ab 5 Gebäuden) kann eine fiktive Strassenachse gelegt werden und die Gebäude im Zickzack-Prinzip nummeriert werden (vgl. unten aufgeführte Beispiele aus der französisch sprachigen Empfehlung der Eidgen. Vermessungsdirektion vgl. hier)
  • Auf die Verwendung von Versicherungsnummern soll grundsätzlich verzichtet werden (vgl. Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen 2.4.3)


Nummerierungs-Prinzipien bei der Gebäudeadressierung

Zickzack-Prinzip Zickzack Nummerierungsprinzip.jpg
Kreis-Prinzip Kreis Nummerierungsprinzip.jpg
Hufeisen-Prinzip Hufeisen Nummerierungsprinzip.jpg (unzweckmässig und heute unüblich)]


Strassentyp Nummerierungs-Prinzip Strassenbezeichnung
Strasse
  • Zickzack-Prinzip
  • -strasse (häufig in Kombination mit Lokalnamen)
  • -weg (häufig in Kombination mit Lokalnamen)
  • ...
  • Lokalname (Orts- und Flurname) empfohlen vor allem im dünn besiedelten Gebiet
Platz
  • Kreis-Prinzip
  • -platz
Benanntes Gebiet
  • Zickzack-Prinzip (angenähert)
  • Kreis-Prinzip (angenähert)
  • ...
  • Lokalname (Orts- und Flurname) empfohlen
  • ...


Spezielle Hinweise
  • Wahl der Strassenbezeichnung: Bei einer klassischen Strassenweisen Adressierung (Zickzack-Prinzip) müssen nicht zwingend Strassennamen mit -strasse und -weg verwendet werden, sondern es können auch direkt Namen aus Lokalnamen verwendet werden.
  • Zickzack-Prinzip auch für benannte Gebiete: Auch bei typischen Bezeichnungen für benannte Gebiete mit Lokalnamen (Flurnamen) ist grundsätzlich eine Zickzack-Nummerierung erstrebenswert.
  • Zickzack-Prinzip: Das Zickzack-Prinzip bewährt sich grundsätzlich am besten.
    • Lokale Lage der Hausnummern: Das Zickzack-Prinzip lehnt sich an ein lokales Orthogonal-Koordinatensystem an
      • Abszisse = Strassenachse (vgl. rot markierte Achse in obiger Skizze)
      • anstelle der Ordinate werden ungerade Hausnummern links und gerade Hausnummern rechts der Strasse verwendet.
    • Relative Lage der Hausnummern: Es ist meist schwierig, eine Hausnummer direkt aufzufinden. Von der Strasse her gesehen gut sichtbare Hausnummernschilder dienen nicht nur dazu, die gesuchte Hausnummer zu finden, sondern erlauben, sich relativ orientieren zu können (Hausnummern als Fixpunkte eines populären, lokalen Koordinatensystems).
  • Nummerierungs-Prinzip für benannte Gebiete Bei grösseren benannten Gebieten empfiehlt es sich, eine fiktive Achse durch das Gebiet zu legen und die Gebäude angenähert an das Zickzack-Prinzip zu nummerieren. Bei kleineren benannten Gebieten kann es sinnvoll sein, das benannte Gebiet als fiktiver Platz aufzufassen und eine entsprechende Nummerierung zu wählen. Vgl. dazu auch Anhang 2 Beispiel 2-2 Seite 23 der franz. Version der Gebäudeadressierung der Eidgen. Vermessungsdirektion.

In den beiden unten aufgeführten Beispielen ist mit grün eine fiktive Strasse eingeführt, woran die Gebäude gemäss Zickzack-Prinzip der klassischen, strassenweisen Adressierung nummeriert werden. An den rot markierten Stellen empfiehlt sind die benannten Gebiete zu signalisieren z.B. "Le Jordil 1-19".

Beispiele: kleines benanntes Gebiet mit "Les Esserts" und grosses, im Zickzack-Prinzip nummeriertes benanntes Gebiet "Le Jordil"

Le Jordil.jpg


Beispiele: grosses, im Zickzack-Prinzip nummeriertes benanntes Gebiet "La Rogivue" und kleines benanntes "Gebiet Chéseau"

Cheseau.jpg

Strassenname

Strassennamen.jpg


Wichtige Anforderungen an die Schreibweise von Strassennamen:


Hausnummer

Hausnummern.jpg


Postleitzahl


Ortschaft

Ortschaftsnamen
  • Eine (postalische) Ortschaft besteht aus einem Ortschaftsnamen mit einem Gültigkeitsgebiet sowie einer oder mehreren 6-stelligen Postleitzahlen, wobei auf der Adresse nur 4 Stellen erscheinen.
  • Bei einem (postalischen) Ortschaftsnamen handelt es sich um einen geografischen Namen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV).
  • Eine Ortschaft umfasst ein oder mehrere Orte und trägt meist den Namen des

bedeutendsten Ortes. Ortschaften sind im Gegensatz zu Orten nicht kartiert und signalisiert.


Adresszusatz

Gebäude- oder Lokalname

  • Gebäude- oder Lokalnamen können optional bei Bedarf als Adresszusatzzeile angegeben werden (z.B. 3. unterste Adresszeile).
optional Gebäudebezeichnung / Örtlichkeitsbezeichniung (z.B. Flur- oder Weilername)
Strassenbezeichnung Hausnummer
Postleitzahl Ortschaftsname



vgl. auch Hausnamen (Vulgonamen)

Wohnungsnummer

Eine Wohnungs- oder Stockwerknummer wird in der 2. untersten Adresszeile wie folgt dargestellt:


Strassenbezeichnung Hausnummer/Wohnungsnummer


Adressierung von Gebäuden ohne postalische Adresse

Empfehlungen des Bundesamtes für Statistik vgl. hier


Rechtliche Grundlagen und Organisation

Rechtliche Grundlagen

In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) sind diverse Bestimmungen über die Gebäudeadressierung enthalten.

  • Gebäudeadressierungen zum Teil in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
  • Ortschaftsnamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
  • Strassennamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
  • Hausnummern sind keine geografische Namen sondern Nummern und werden zur Flächendeckung zweckmässigerweise in kantonalen Gesetzen (z.B. kantonale Geoinformationsgesetze) geregelt. In verschiedenen Gemeinden bestehen kommunale Regelungen zur Gebäudeadressierung inkl. Hausnummern (z.B. Gemeindeverordnung, Polizeiverordnungen)


Auszüge aus der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) zu Gebäudeadressen vgl. hier

Gebäudeadressierung kommunale Erlasse

Überblick über Organisation

Amtliche Gebäudeadressen

Amtliche Gebäudeadressen werden behördenverbindlich in der amtlichen Vermessung verwaltet. Für die Aufnahme der Gebäudeadressen in die amtliche Vermessung und Abgleich mit dem Gebäude- und Wohnungsregister realisiert der Bund zusammen mit den Kantonen das Projekt Gestion des adresses de bâtiments par la mensuration officielle (GABMO) Details vgl. hier


Qualität und Umfang der Gebäudeadressierung

  • Qualität der Gebäudeadressierung In Verschiedenen Gesetzen und Verordnungen werden Gebäudeadressen verlangt (z.B. kantonale und eidgen. Gebäude- und Wohnungsregister, Volkszählung 2010 usw.). Vielfach werden basierend auf gesetzlichen Grundlagen behelfsmässige Adressangaben verlangt (Hausnummern nicht obligatorisch) und nicht zwingend eine klassische Gebäudeadressierung mit Hausnummern gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. Es empfiehlt sich dazu eine nachhaltige Gebäudeadressierung im Rahmen von GABMO zu realisieren. Details vgl. hier,
  • Umfang der Gebäudeadressierung welche Gebäude müssen adressiert werden? Details vgl. hier.


Abläufe, Zuständigkeiten

  • Ortschaft: Zuständig ist Kanton (meist kantonales Vermessungsamt) in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Post
  • Gebäudeadressierung: Zuständig meistens Gemeinde (vereinzelt auch Kanton)
  • Ein Privater wendet bei Gesuchen für Änderungen seiner Gebäudeadresse (inkl. Ortschaft und Postleitzahl) bei der Gemeinde. Gesuche um Ortschaften richtet die Gemeinde an die zuständige Stelle des Kantons (meist kantonales Vermessungsamt)


Wie entsteht eine Adresse? vgl. hier


Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen

Aspekt Offizielle Gebäudeadressierung Behelfsmässige Gebäudeadressen
Entstehung Nachhaltiges, durchdachtes System einer logischen Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. Eine Ordnungssystematik (Strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden
Verbreitung Häufig im Baugebiet etabliert Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen vor allem im ländlichen Gebieten. In der Schweiz wird auch in ländlichen Gebieten immer mehr die offizielle Gebäudeadressierung eingeführt.
Aufwand Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten
Amtliche Vermessung Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt
Publikation Die offiziellen Gebäudeadressen sind öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) Behelfsmässige Gebäudeadressen sind häufig nicht öffentlich publiziert
Änderungen Eventuell einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen Änderungen jederzeit möglich
Einheitlichkeit Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen
Beschilderung Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) Vielfach fehlt eine Beschilderung
Sicherheit Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen


Umfang der Gebäudeadressierung

Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.

Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich

Stufe Beschreibung (Beispiele) Adressierung Beschilderung
A Wohngebäude und Arbeitsstätten (1)

Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw.

Erforderlich Erforderlich
B Wohngebäude und Arbeitsstätten (1) und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen

Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw.

Erforderlich (2) Zweckmässig (3)
C Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungsnummer)

Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener Gebäudeversicherungsnummer.

In der Regel (2) Nur bei Bedarf (3)
D Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude

Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene Gebäudeversicherungsnummer

Nur bei Bedarf Nur bei Bedarf (3)


Erläuterungen und Begründungen

(1) Arbeitsstätten im Sinne der eidgenössischen Betriebszählung (abgegrenzte örtliche Einheit, in der während insgesamt mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden).

(2) Die Gebäudeversicherung GVZ sowie auch die Werke haben ein grosses Interesse, dass möglichst viele Gebäudeobjekte über offizielle Adressen verfügen. Fehlen solche, sind sie genötigt, inoffizielle Adressen zu erfinden (z.B. hinter Gemeindehaus, vis-à-vis Auweg 2b, Dorfstrasse bei 7). Dies ist durch die frühzeitige, offizielle Vergabe (resp. durch Nachadressierung) zu vermeiden. Bei einer Ersterfassung soll die Gebäudeadressierung bis Stufe C erfolgen.

(3) Die Orientierung im Gelände ist heute möglich, auch ohne dass die Gebäude beschildert sind: mit Auto-Navigationssystemen oder via ausgedruckte Pläne (z.B. GIS-Browser, Internet-Ortspläne, TwixRoute-Pläne, etc).


Puplikationen und Geschichte

Publikationen

Publikationen über Gebäudeadressierung vgl. hier

Diverse Publikationen zeigen, dass Lokalnamen bei der Gebäudeadressierung eine grosse Rolle spielen vgl. hier


Geschichte der Gebäudeadressierung

Geschichte der Gebäudeadressierung vgl. hier


Beschilderung

Grundsätze

  • Der Beschilderung von Strassennamen und Hausnummern kommt eine sehr hohe Bedeutung zu, da bei Rettungseinsätzen Personen rasch gefunden werden müssen (auch nachts). Bei der Beschilderung soll daher dieser Aspekt im Vordergrund stehen. Ein Notfallfahrzeug soll rasch und ohne Umwege von einer Haupterschliessung (Ortstafeln) in die richtige Zufahrtsstrasse gelangen (Strassennamenschilder) und von da aus das gesuchte Gebäude (Hausnummern) finden können.
  • Für die gute Sichtbarkeit von Strassennamenschildern und für Hausnummern ist immer vom Fahrzeugverkehr (beide Fahrtrichtungen) auszugehen, was Standort, Höhe und Ausrichtung der Schilder betrifft.
  • Für die Schweiz existiert das Kapitel 8.2 der Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen, welche das Thema Beschilderung grob behandelt. Es sind bisher keine weiteren Detailempfehlungen für die Beschilderungen bekannt. Meist muss situativ vorgegangen werden und meist sind in einer Gemeinde bereits Erfahrungen und Standards vorhanden, welche bei neuen Beschilderungen übernommen werden. Auch über die Gemeindegrenzen hinaus besteht vielfach eine recht gute Harmonie. Weitergehende Empfehlungen und Infos zur Beschilderung finden sich hier im Wiki.


Strassenwegweiser, Ortstafeln

  • Strassenwegweiser sind Navigationshilfen im übergeordneten Strassennetz.
  • Ortstafeln werden in erster Linie aus strassenpolizeilichen Gründen aufgestellt um «innerorts» und «ausserorts» Bereiche zu signalisieren. Sie dienen jedoch auch der Grobnavigation für die Gebäudeadressierung, wobei nicht die postalischen Ortschaften signalisiert werden, sondern die Ortsnamen (ein postalische Ortschaft kann einen oder mehrere Ortsnamen umfassen.)
  • Bedeutung der Ortstafeln für die Gebäudeadressierung vgl. hier
  • Allgemeines über Ortstafeln vgl. hier


Strassennamenschilder


Hausnummerschilder


Online Zugriff

Einige Beispiele für Online Zugriffe auf Gebäudeadressen


Online-Karten generell vgl. hier


Siehe auch

Zusammenspiel Lokalnamen nit Namen von Strasen, Stationen und Fachdaten


Bundesamt für Landestopografie, swisstopo


Bundesamt für Statistik, BFS


Gemeinden und Städte

vgl. hier


Post


Diverses


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