Geografische Namen

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Weblinks Lokalnamen

Geografische Namen

Geografische Namen: Oberbegriff umfassend u.a. Lokalnamen (Synonym für Orts- und Flurnamen resp. geografische Namen der Landesvermessung und amtlicher Vermessung) sowie Namen von Gemeinden, postalischen Ortschaften, Strassen und Stationen.

Diese Seiten sind aufgrund von Anpassungen an den sog. Toponymischen Richtlinien 2005 des Bundesamts für Landestopografie und der Vernehmlassung des Entwurfes des sog. Leitfadens Toponymie 2006 zu einer revidierten Schreibweise von Lokalnamen entstanden. Weitere Informationen sind zu finden in den weiteren Seiten unter:


Inhaltsverzeichnis Geografische Namen


Allgemeines

Aktuelles


Begriffe

Was sind geografische Namen?

  • Definition des ständigen Ausschusses für geografische Namen (StAGN) im deutschen Sprachraum (die Definition dieses Ausschusses beschränkt sich auf die Lokalnamen (Orts- und Flurnamen): Der übliche Einstieg in die Geoinformation erfolgt durch geographische Namen. Sie sind elementarer Bestandteil von Geobasis­informationen. Geographische Namen sind Eigennamen für bestimmte Örtlichkeiten oder Gebiete der Erdoberfläche sowohl zu Lande als auch auf dem Wasser. Sie sind zu unterscheiden von geographischen Gattungsbezeichnungen. Es handelt sich also um Namen, denen wir in der Natur- und Kulturlandschaft begegnen. Die Wahrnehmung eines Erdraumes und seiner Ausstattung erfolgt über Namen, die diesem seine unverwechselbare Identität geben. Namen dienen nicht nur der Benennung des Einzelwesens oder einer Gattung, sondern auch der Wahrnehmung, der Erkennung, der Unterscheidung und der Kommunikation. Namen erwecken Erwartungen und vermitteln Ansehen, sie sind entscheidend für das Herausbilden einer Identität. Namen weisen nicht nur auf das Bewusstsein eines sprachlichen und kulturellen Erbes hin, man braucht sie auch, um sich in der modernen technischen Welt zu orientieren und, um die Zukunft zu planen und zu gestalten.
  • Wissenschaftliche Definition vgl. hier
  • Übersicht über geografische Namen inkl. Gebäudeadressen sowie Bemerkungen zur Abgrenzung von Orts- und Ortschaftsnamen vgl. hier
  • Geografische Namen - Begriffe im deutschsprachigen Raum vgl. hier


Entsprechend der neuen Verordnung über geografische Namen (GeoNV) werden im rechtlichen Sinne in der Schweiz unter geografischen Namen folgende Kategorien von Namen verstanden:

.
  • geografische Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung (rechtlicher Begriff gemäss Art 3 GeoNV)
  • Orts- und Flurnamen (Synonym in der Umgangssprache)
Ortsnamen.jpg
Ortsnamen (Siedlungsnamen)
Lokalnamen.jpg
Flurnamen
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Gemeindenamen2.jpg
Gemeindenamen
Ortschaftsnamen2.jpg
Ortschaftsnamen (postalisch)
Strassennamen.jpg
Strassennamen
Stationsnamen2.jpg
Stationsnamen


Rechtliche Grundlagen

Für geografische Namen gilt im Rahmen des Geoinformationsgesetezs ab 1.7.2008 die entsprechende Verordnung über Geografische Name (GeoNV).

Wichtige Grundsätze aus der GeoNV

  • Art. 1 Zweck
    • Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
  • Art. 4 Grundsätze
  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
Allgemeine Akzeptanz 2.jpg

Mit «Anlehnung an die Standardsprache» wird einerseits die traditionelle, meist an der Standardsprache ausgerichtete Schreibweise verstanden und andererseits, dass die Schreibweisen von Mundartnamen sich möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnt. Der Grundsatz, Namen «soweit möglich und sinnvoll an die Standardsprache anzulehnen», bezieht sich auf alle geografischen Namen, also z.B. auch auf Flurnamen. Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) lehnt sich die Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen an die traditionelle, standardsprachlich ausgerichtete Schreibweise an. Diese Forderung richtet sich auch an Ortsnamen und bedeutende Flurnamen, aus denen Gemeinde- und Ortschaftsnamen häufig abgeleitet werden.



Geografische Namen als Geoinformation

Geoinformationen und Lokalnamen
Geografische Namen als Geoinformation vgl. hier


Geoinformationen
Gemäss Botschaft zum Geoinformationsgesetz sind Geodaten raumbezogene Daten, welche die Gegebenheiten eines Landes beschreiben – sei es durch Koordinaten, Ortsnamen, Postadressen oder andere Kriterien.


Geoinformationsgesetz
Geografische Namen stellen eine der wichtigsten Geoinformationen dar. Das seit 1.7.2008 in Kraft getretene Eidgenössischen Geoinformationsgesetz (GeoIG) bezweckt eine Harmonisierung der Geodaten und einen einfachen Zugang zu Geoinformationen. Geografische Namen dienen in vielen Fällen als direkten Zugang zu Geo-Anwendungen insbesondere zu Online-Karten.Ein und derselbe geografische Name sollte in allen Informationsebenen einheitlich geschrieben sein. Dies trifft heute leider bei amtlichen Karten und Plänen in verschiedenen Fällen nicht zu. Eine wesentliche Ursache, die zu diesem Umstand führt, dürfte bei den Auseinandersetzungen um die einheitliche und auf die allgemeine Akzeptanz ausgelegte Schreibweise von geografischen Namen insbesondere der Lokalnamen liegen.


Ausblick
Durch die immer breitere Nutzung von Online-Karten mit einfachen Surfmöglichkeiten in der Vertikalen durch verschiedenste Karten- und Planwerke, werden Qualitätsprobleme schonungslos aufgedeckt. Geonames.org,Google Maps, Search.ch usw. leisten hier einen wertvollen Beitrag. Vgl. dazu Allgemeine Akzeptanz bei der Schreibweise von Lokalnamen. Eines der wirksamsten Massnahme wird in Zukunft sein, dass geografische Namen nicht pro Informationsebenen manuell, sondern im Rahmen der Nationalen Geodateninfrastruktur (NGDI) elektronisch nachgeführt werden. Damit dies gelingt, ist der einfache und möglichst kostenlose Zugang zu Geoinformationen eine wichtige Voraussetzung sowie der Wille, geografische Namen pragmatisch zu schreiben. Wichtig ist auch die Einsicht, dass Namenbücher einen wichtigen Beitrag leisten über die Bedeutung und Entstehung von Flurnamen, jedoch nicht neue Referenznamen generieren, sondern bestehende Referenznamen aus amtlicher Vermessung und Landeskarten übernehmen.



Anforderungen an geografische Namen

(Die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) wurde am 1.7.2008 in Kraft gesetzt)


  1. Geografische Namen wie z.B. Gemeindenamen, Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) und Strassennamen sollten in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. einheitlich geschrieben werden (vgl. GeoNV Art. 1). Weitergehende Betrachtungen: mangelnde vertikale Harmonie.
  2. Die heutige Schreibweise von geografischen Namen soll als nachhaltige räumliche Referenz unverändert bleiben, da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist. Änderungen der Schreibweise von geografischen Namen sind nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann (vgl. GeoNV Art. 4, Abs. 3). Weitergehende Betachtungen: Änderungen Schreibweise Lokalnamen.
  3. Geografische Namen sollen einfach schreib- und lesbar sein sowie eine allgemeine Akzeptanz aufweisen (vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 1). Weitergehende Betrachtungen: allgemeine Akzeptanz.
  4. Geografische Namen werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an das Schriftbild der Standarsprache (Schriftsprache) der betreffenden Sprachregion formuliert (vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 2). Weiterhegende Betrachtungen: Standardsprache und Dialekt.
  5. Die Schreibweise von geografischen Namen aus verschiedenen Namenskategorien (Lokalnamen/Gemeinden/Ortschaften/Strassen/Stationen) soll nach Möglichkeit übereinstimmen (vgl. GeoNV Art. 27, Abs. 5). Weitergehende Betrachtungen: Zusammenspiel von Lokalnamen mit Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten.


Detailliere Anforderungen an geografische Namen vgl. hier


Schreibweise von geografischen Namen

► Schreibweise von geografischen Namen


Geografische Namen in verschiedenen Sprachregionen


Lokalnamen

Ortsnamen.jpg
Ortsnamen (Siedlungsnamen)
Lokalnamen.jpg
Flurnamen



Definition von Lokalnamen

  • Gemäss Weisungen 1948 und Weisungen 2011 wird der Begriff Lokalnamen als Synonym für Geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung verwendet
  • Popular sind Lokalnamen als Orts- und Flurnamen bekannt


Lokalnamen umfassen folgender topografischer Objekte:

  • Ortsnamen: Namen von Städten, Dörfern, Ortsteilen/Quartieren und Weilern
  • Flurnamen: Namen der übrigen topografischen Objekte (ohne Ortsnamen) wie Namen von Kulturlandstücken (Fluren), Bergen, Tälern, Wälder, Gewässer usw.


Siehe auch:


Rechtsgrundlagen Lokalnamen

► Rechtsgrundlagen Lokalnamen



Online-Zugriff

  • Verbindliche Schreibweisen von Lokalnamen finden sich als Geoinformationen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung.


  • Lokalnamen können schnell und einfach gefunden werden auf dem Geoportal des Bundes map.geo.admin.ch.


Stollenberg lk.jpg

  • Online-Zugriff aus dem Geodatenportal Kt. St. Gallen auf den Lokalnamen «Stollenberg» funktioniert nicht mehr, da die Nomenklaturkommission diesen Namen auf «Stolleberg» geändert hat (der Übersichtsplan wurde allerdings noch nicht geändert).

Stolleberg geoportal st. gallen.jpg


  • Online-Zugriff auf Gebäudeadresse «Stollenberg, 8723 Rufi» funktioniert aus verschiedensten Portalen, solange die Strassenbezeichnung nicht analog des Lokalnamens auf «Stolleberg» geändert wird.
  • Es handelt sich hier anscheinend nur um ein Detail, welches sich in der Schweiz in Zehntausenden von Fällen wiederholt, falls von den Schreibregeln Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 abgewichen wird. Es gibt keine Gründe davon abzuweichen, insbesondere nicht, um ein wichtiges Kulturgut besser erhalten zu wollen.
  • Weitere Online-Karten vgl. hier


Signalisation von Orten

► Signalisation von Orten


Bedeutung von Lokalnamen

  • In der Amtlichen Vermessung existieren in der Schweiz mind. ca. 350'000 Lokalnamen, im Landeskartenwerk sind es ungefähr 150'000 Namen
  • Lokalnamen haben eine grosse geschichtliche und kulturhistorische Bedeutung (weitergehende Infos vgl. hier)


Schreibweise von Lokalnamen

► Schreibweise von Lokalnamen

► Weblinks Lokalnamen (Hintergrundinformationen)


Änderungen Schreibweise von Lokalnamen

  • Die heutige Schreibweise von geografischen Namen soll grundsätzlich unverändert bleiben, da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist. Es existiert auch aus kulturhistorischer Sicht kein Grund, die bestehende Schreibweise von Lokalnamen zu ändern.
  • Ein paar wenige Beispiele von veränderten Lokalnamen in Maseltrangen / Gemeinde Schänis (Kt. St.Gallen)
Schreibweise bisher veränderte Schreibweise
Haslen Hasle
Herrenguet Herreguet
Hinterberg Hinderberg
Mettlen Mettle
Neuzaun Nüzuu
Sennenboden Sennebode
Solenberg Soleberg
Stollenberg Stolleberg
Unterschössli Underschöössli
Zelg Zälg


Rückänderungen Schreibweise von Lokalnamen

► Schreibweise von Lokalnamen vgl. hier


Sprechweise von Lokalnamen

► Sprechweise von Lokalnamen


Zusammenspiel von Lokalnamen mit Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten



Gemeindenamen

Gemeindenamen


Definition von Gemeindenamen

Definition von Gemeindenamen: Namen der politischen Gemeinden mit Gemeindenummer


Rechtsgrundlagen Gemeindenamen

vgl. Rechtsgrundlagen Gemeindnamen


Gemeindeverzeichnis

  • Die Gemeindenamen und Gemeindenummern des amtlichen Gemeindeverzeichnisses sind behördenverbindlich (Art. 19, Abs. 3 GeoNV).


Historie:


Siehe auch:

Aus dem Lokalanem Rochâtel wird ein Gemeindename.


Kantonsverzeichnis

Auch Namen von Kantonen sind geografische Namen. Diese wurden jedoch in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) nicht geregelt. Namen von Kantonen werden vom Bundesamt für Statistik geführt.


Behandlung der Namen von Kantonen vgl. hier


Schreibweise von Gemeindenamen

► Schreibweise von Gemeindenamen


Ortschaftsnamen (postalisch)

Oftschaftsnamen


Definition von Ortschaftsnamen

  • Ortschaft: Geografisch abgegrenztes Gebiet im Sinne der SN Norm 612040 mit einem Ortschaftsnamen und einer oder mehreren Postleitzahlen, welche zur Gebäudeadressierung dienen. Eine Ortschaft umfasst ein oder mehrere Orte und trägt meist den Namen des bedeutendsten Ortes.
  • Ortschaftsnamen treten als Bestandteil der Gebäudeadressen auf
  • Umgangssprachlich werden Ortschaften als Synonym für grössere Orte (Lokalnamen) bezeichnet (vgl. Adressformular Ort:).


Rechtsgrundlagen Ortschaftsnamen

vgl. Rechtsgrundlagen Ortschaftsnamen


Ortschaften- und PLZ-Verzeichnis

  • Die Schreibweise der Ortschaftsnamen und die geografische Abgrenzung der Ortschaften (Perimeter) der amtlichen Vermessung sind behördenverbindlich (Art. 20, Abs. 3 GeoNV). Diese Namen sind im amtlichen Ortschaftenverzeichnis (Art. 24 GeoNV) zu finden.



Schreibweise von Ortschaftsnamen

► Schreibweise von Ortschaftsnamen


Weitere Infos zu Ortschaften


Strassennamen

Strassennamen


Definition von Strassennamen

  • Definition gemäss SNV Norm 612040
  • Strassennamen (technisch auch Lokalisationen genannt) umfassen:
    • Strassen
    • Plätze
    • Benannte Gebiete (z.B. Flur- oder Weilernamen, welche als Teil der Gebäudeadressierung wie Strassnamen verwendet werden.) Beispiel Seeli
  • Strassennamen treten als Bestandteil der Gebäudeadressen auf


Rechtsgrundlagen Strassennamen

vgl. Rechtsgrundlagen Strassennamen


Strassenverzeichnisse

  • Die Schreibweise der Strassennamen der amtlichen Vermessung ist behördenverbindlich (Art. 25, Abs 3 GeoNV).


  • Umfassende Strassenverzeichnisse mit künftig behördenverbindlichen Schreibweisen sind in der amtlichen Vermessung enthalten
  • Strassenverzeichnisse mit allen Strassenbezeichnungen mit adressierten Gebäuden vgl. z.B. Strassenverzeichnis von map.search


Bedeutung von Strassennamen

Meist wird nur von der kulturhistorischen Bedeutung von Lokalnamen gesprochen. In dichten Siedlungsgebieten reicht in amtlichen Karten und Plänen der Platz für die Darstellung ursprünglicher Flurnamen nicht und Flurnamen sterben als lebendige Namen aus. Vielfach werden diese in Strassennamen übernommen und leben dort weiter. Strassennamen haben daher wie Orts- und Flurnamen als lebendige Zeugen der Vergangenheit eine sehr grosse kulturhistorische Bedeutung. Leider ist es aber eher selten, dass die Herkunft und Bedeutung von Strassennamen erforscht und publiziert werden. Der Stadtzürcher Quartierverein Aussersihl-Hard hat auf dem Internet eine wertvolle Tabelle der Herkunft und Bedeutung der Strassennamen im Quartier veröffentlicht.


Aus gewissen Kreisen der Namenforschung herrscht immer noch die Meinung vor, dass die kulturelle Bedeutung von Flurnamen stärker herausgehoben werden könne, wenn diese sehr lautnah geschrieben werden. Solche Schreibweisen eignen sich meist nicht für Strassennamen. Es wird dann auf solche Namen verzichtet (Schade) oder dann zum Teil nicht ganz fachgerecht verhochdeutscht (ebenfalls Schade). Dies ist ein weiterer Grund, dass die Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 auch als kulturhistorischer Sicht zu bevorzugen sind.


Schreibweise von Strassennamen

► Schreibweise von Strassennamen


Beschilderung von Strassennamen

► Beschilderung von Strassennamen


Stationsnamen

Stationsnamen


Definition von Stationsnamen

Definition von Stationsnamen: Bahnhöfe, Stationen und Haltestellen


Definition von Stationen: gmäss Art. 3 Buchst. g Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Bahnhöfe, Stationen, einschliesslich Tal-, Berg- und Zwischenstationen, sowie Haltestellen aller regelmässigen, der Personenbeförderung dienenden Fahrten nach Artikel 1 Absatz 2 der Fahrplanverordnung vom 25. November 1998.


Rechtsgrundlagen Stationsnamen

vgl. Rechtsgrundlagen Stationsnamen


Stationsverzeichnis

  • Verbindliche Schreibweisen von Stationsnamen finden sich in der offiziellen Publikation der Fahr-pläne nach Artikel 10 Absatz 1 Fahrplanverordnung.



Stationskarte



Schreibweise von Stationsnamen

► Schreibweise von Stationsnamen


Weblinks



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