Geografische Namen

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Diese Seiten sind aufgrund von aktuellen Anpassungen an den sog. Toponymischen Richtlinien des Bundesamts für Landestopografie und der Vernehmlassung des Entwurfes des sog. Leitfadens Toponymie 2006 entstanden. Es gibt dazu auch ein Forums-Bereich auf geowebforum.ch.Weitere Informationen sind in den weiteren Seiten unter Weblinks Orts- und Lokalnamen sowie in den Weblinks geografische Namen unten zu finden.


Geografische Namen


Aktuelles


Rechtsgrundlagen GeoIG und GeoNV

Bisherige Rechtsgrundlage bildet die Verordnung über die «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen» vom 30.12.1970 SR 510.625


Im Rahmen des Eidgenössischen Geoinformationsgesetzes (GeoIG) wird die bisherige Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen durch die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) abgelöst werden. 2006 hat eine Arbeitsgruppe einen Entwurf erarbeitet, welcher bis Ende Februar 2007 in die Anhörung gegeben wurde.

Einzelne Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zur Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Die GeoNV ist im Frühjahr von der Arbeitsgruppe überarbeitet worden. bereinigte Version GeoNV vom 19.4.2007

Erläuternder Bericht 30.April 2007


Begriffe

  • Verwandt: Toponyme, Nomenklatur
  • Übergeordnet: Geobasisdaten


Entsprechend der neuen Verordnung über geografische Namen (GeoNV) werden unter geografischen Namen folgende Kategorien von Namen verstanden:


Orts- und Ortschaftsnamen

Orts- und Ortschaftsnamen sind eng verwandt und vielfach identisch geschrieben. Trotzdem sind Orte und postalische Ortschaften jedoch recht unterschiedliche Objekte und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Es herrscht allgemein eine grosse Unsicherheit bei der Definition der Begriffe.

vgl. Abgrenzung und Unterschiede Orts- und Ortschaftsnamen


Beispiele von Orts- und Ortschaftsnamen


Anforderungen an geografische Namen

  1. Die heutige Schreibweise von geografischen Namen soll als nachhaltige räumliche Referenz unverändert bleiben, da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist. Änderungen sind nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann vgl. Änderungen Schreibweise Orts- und Lokalnamen
  2. Geografische Namen wie Orts- und Lokalnamen, Ortschaften usw. sollten in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. einheitlich geschrieben werden (vertikale Kongruenz)
  3. Geografische Namen sind Referenznamen und dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Das Zusammenspiel mit anderen Namen ist sehr wichtig. Weitergehende Betrachtungen vgl. Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen mit Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten
  4. Geografische Namen dienen als Einstieg in Geoinformationssysteme. Sie sollen einfach schreib- und lesbar sein, eine allgemeine Akzeptanz aufweisen und soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Schriftsprache formuliert werden.


Orts- und Lokalnamen; Namen von topografischen Objekten wie Siedlungen, Fluren, Gewässer, Gelände usw.

Allgemeines

Begriffe

Tabelle Begriffe Orts- und Lokalnamen.jpg

Details zur Definition Orts- und Lokalnamen

  • In der Amtlichen Vermessung existieren mind. ca. 350'000 Orts- und Lokalnamen, im Landeskartenwerk sind es ungefähr 150'000.


Schreibweise von Orts- und Lokalnamen

  • Nach wie vor pragmatische Schreibweise gemäss Weisungen 1948
  • Im Moment wird nur die Schreibweise der geografischen Namen für deutschsprachige Schweiz diskutiert und muss später für die französisch- und italienischsprachige Schweiz weitergeführt werden.
  • Weitergehende Betrachtungen vgl. Schreibweise Orts- und Lokalnamen


Änderungen Schreibweise von Orts- und Lokalnamen

  • Die heutige Schreibweise von geografischen Namen soll grundsätzlich unverändert bleiben, da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist.
  • Weitergehende Betrachtungen vgl. Änderungen Schreibweise Orts- und Lokalnamen


Zusammenspiel von Orts- und Lokalnamen mit Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten


Strassennamen

Definition von Strassennamen
Gemäss SNV Norm 612040
  • Strassennamen (technisch auch Lokalisationen genannt) umfassen:
    • Strassen
    • Plätze
    • Benannte Gebiete (z.B. Flur- oder Weilernamen, welche als Teil der Gebäudeadressierung wie Strassnamen verwendet werden.) Beispiel Seeli
Schreibweise von Strassennamen
  • Von der Vermessungsdirektion herausgegebene Empfehlung für die Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen
  • Generell gelten:
    • Duden
    • Weisungen 1948 (für Flurnamen und benannte Gebiete)


Ortschaftsnamen (postalisch)

Definition von Ortschafsnamen
Geografische Namen von Siedlungsgebieten von nationaler Bedeutung mit Postleitzahlen (im Sinn der SNV Norm 612040). Ortschaften bestehen aus einem oder mehreren Orten (Stadt resp. Dorf einschliesslich umliegender Weiler) und tragen meistens den Namen des bedeutendsten Ortes. Eine Ortschaft ist die oberste Identifikation einer Gebäudeadresse. Die Ortschaft ist Bestandteil von Stationsnamen.

Schreibweise von Ortschaftsnamen: Gemäss Weisungen 1948


Gemeindenamen

Definition von Gemeindenamen
Namen der politischen Gemeinden mit Gemeindenummer
Schreibweise von Gemeindenamen
Empfehlungen zur Schreibweise der Gemeindenamen Bundesamt für Statistik


Stationsnamen

Definition von Stationsnamen
Bahnhöfe, Stationen und Haltstellen


Schreibweise von Stationsnamen

Richtlinien über die Festsetzung und Schreibweise der Stationsnamen vom 01. Februar 2006 (erlassen vom eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt auf Artikel 12 des Bundesratsbeschlusses vom 30. Dezember 1970 über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen)


Wichtige Punkte:

  • Nach Möglichkeit Übernahme von (gemäss Weisungen 1948 geschriebenen) Orts- und Lokalnamen aus der Amtlichen Vermessung
  • Namensbildung des Stationsnamens (max. 30 Zeichen)
    • Ortschaft (für Bahnstationen, wenn pro Ortschaft nur eine Bahnstation existiert)
    • Ortschaft, Beifügung (für alle übrigen Bahnstationen und Haltstellen)


Weblinks


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