Geografische Namen Test: Unterschied zwischen den Versionen

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Vergleicht man die Aussagen von Prof. Eduard Imhof in seiner 1945 erschienenen Publikation
 
[http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1945_1.pdf  Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten] mit heute, so scheint sich die Geschichte zu wiederholen.
 
 
Auf Seite 1 und 2 obiger Publikation sind folgende Abschnitte enthalten:
 
* ''Die Ortsnamen bilden einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen seit Jahren heftig umstrittenen Inhaltsteil unser neuen amtlichen Pläne und karten. Die Kartierungsorgane des Bundes und der Kantone, aber auch die Vertreter der Sprach- und Geschichtswissenschaften bemühen sich um eine Neuregelung der Nomenklaturfrage. Zahlreiche Aufsätze.''
 
* In den bisherigen Verhältnissen und Reformbestrebungen hält Imhof zwei unterschiedliche Aspekte fest:
 
** ''Die bisherigen eidgenössischen Kartenwerke besitzen keine sprachlich einheitliche Nomenklatur. Auch die '''«Instruktion für die Erstellung neuen Landeskarten»''' (technische Vorschriften der Eidg. Landestopografie vom 9. Januar 1937) hält an diesem Zustande fest. Sie schreibt vor: «Ortsnamen, welche ohne weiteres in die Schriftsprache, als die allgemein gültige Verkehrssprache übertragen werden können und an Ort und Stelle in dieser Schreibweise gebracht werden, bekannt und verständlich sind, sind in der Schriftsprache wiederzugeben. Ortsnamen, welche dagegen nur in landläufigen Dialekt existieren und nur in dieser Form bekannt und verständlich sind, müssen in Dialektform geschrieben werden. Objektbezeichnungen, wie Fabrik, Bahnhof, Kapelle, Kloster, Kiesgrube, Schiessplatz, Schulhaus usw. werden in der Schriftsprache geschrieben.''
 
** ''Die '''Ortsnamenforschung''' hingegen erstrebt eine Aufnahme aller Namen in der lokalen Mundart. Im Streben nach sprachlicher Reinheit und Einheitlichkeit sucht sie ein Nebeneinander schriftsprachlicher und mundartlicher Ortsnamen oder gar ihre Mischung in ein und demselben Wortbild zu vermeiden oder wenigstens einzudämmen. Neben wissenschaftlichen und stilistischen Erwägungen sind es auch nationale Gesichtspunkte, die zugunsten der Mundart in die Wagschale gelegt werden. Es ist der Ruf nach stärkerer Betonung unserer eigenstaatlichen Substanz, ist der Ruf nach stärkerer Beton unserer eigenstaatlichen Substanz, nach Bodenständigkeit und sprachlichem Heimatschutz. In wohlberechtigten Selbstbehauptungswillen besinnt sich der heutige Schweizer wie mehr auf seine eigenen kulturellen Werte. So ist der Kampf gegen jede Schwächung und Verpfuschung der einheimischen Mundarten eine unserer besten nationalen Aufgaben.''
 
 
Diese beiden unterschiedlichen Aspekte führten als Kompromisslösung zu den Weisungen 1948. Im Gegensatz zu 1945 bestanden damals noch keine Schreibregeln, während man sich seit 1948 auf Schreibregeln geeinigt hat, diese dann aber leider nicht ganz immer befolgt hat.
 
  
 
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Version vom 9. September 2007, 16:05 Uhr

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