Geografische Namen Test: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte vor der öffentlichen Auflage.
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Auf dem Schild ist zu lesen:
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* '''Banalp Chrützhütte''' (abgeändert von '''Bannalp Chrützhütte''')
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* '''Banalpsee''' (abgeändert von '''Bannalpsee''')
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* '''Banalper Schonegg''' (abgeändert von '''Bannalper Schonegg''')
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* '''Chäiserstuel''' (abgeändert von '''Chaiserstuel''')
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* '''Eggiligrat''' (abgeändert von '''Eggeligrat''')
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* '''Walleg''' (abgeändert von '''Walegg''')
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* '''Welenberg''' (abgeändert von '''Wellenberg''')
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Anregungen:
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* Die Schreibweise bestehender Orts- und Lokalnamen nur sehr zurückhaltend oder am Besten gar nicht ändern.
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* Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
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* Schreibweisen auf Wegweisern erst '''nach''' und nicht wie in Wolfenschiessen '''vor''' erfolgter [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentlicher Auflage] ändern. 
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Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen '''1. April 2008'''
  
  
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[http://www.navigator.ch/nw/lpext.dll?f=templates&fn=main-hit-h.htm&2.0 Verordnung über die Erhebung und Schreibweis der Lokalnamen (Nomenkalturverordnung)  Erlasssuche 214.21]
 
[http://www.navigator.ch/nw/lpext.dll?f=templates&fn=main-hit-h.htm&2.0 Verordnung über die Erhebung und Schreibweis der Lokalnamen (Nomenkalturverordnung)  Erlasssuche 214.21]
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Version vom 9. April 2008, 09:55 Uhr

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Rev. Weisungen 1948 im Rahmen der neuen Geoinformationsgesetzgebung

Öffentliche Auflage

Bannalp.jpg

Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte vor der öffentlichen Auflage. Auf dem Schild ist zu lesen:

  • Banalp Chrützhütte (abgeändert von Bannalp Chrützhütte)
  • Banalpsee (abgeändert von Bannalpsee)
  • Banalper Schonegg (abgeändert von Bannalper Schonegg)
  • Chäiserstuel (abgeändert von Chaiserstuel)
  • Eggiligrat (abgeändert von Eggeligrat)
  • Walleg (abgeändert von Walegg)
  • Welenberg (abgeändert von Wellenberg)


Anregungen:

  • Die Schreibweise bestehender Orts- und Lokalnamen nur sehr zurückhaltend oder am Besten gar nicht ändern.
  • Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
  • Schreibweisen auf Wegweisern erst nach und nicht wie in Wolfenschiessen vor erfolgter öffentlicher Auflage ändern.

Öffentliche Auflage Wolfenschiessen.jpg

Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen 1. April 2008


Verordnung über die Erhebung und Schreibweis der Lokalnamen (Nomenkalturverordnung) Erlasssuche 214.21




Weblinks