Geografische Namen Test: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Rev. Weisungen 1948 im Rahmen der neuen Geoinformationsgesetzgebung]]
 
[[Rev. Weisungen 1948 im Rahmen der neuen Geoinformationsgesetzgebung]]
 
=== Öffentliche Auflage ===
 
[[Bild:Bannalp.jpg |600px]]
 
 
Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte vor der öffentlichen Auflage.
 
Auf dem Schild ist zu lesen:
 
* '''Banalp Chrützhütte''' (abgeändert von '''Bannalp Chrützhütte''')
 
* '''Banalpsee''' (abgeändert von '''Bannalpsee''')
 
* '''Banalper Schonegg''' (abgeändert von '''Bannalper Schonegg''')
 
* '''Chäiserstuel''' (abgeändert von '''Chaiserstuel''')
 
* '''Eggiligrat''' (abgeändert von '''Eggeligrat''')
 
* '''Walleg''' (abgeändert von '''Walegg''')
 
* '''Welenberg''' (abgeändert von '''Wellenberg''')
 
 
 
Anregungen:
 
* Die Schreibweise bestehender Orts- und Lokalnamen nur sehr zurückhaltend oder am Besten gar nicht ändern.
 
* Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
 
* Schreibweisen auf Wegweisern erst '''nach''' und nicht wie in Wolfenschiessen '''vor''' erfolgter [http://amtsblatt.unterwaldner.ch/index.asp?ID=621 öffentlicher Auflage] ändern. 
 
 
[[Bild:Öffentliche Auflage Wolfenschiessen.jpg |600px]]
 
 
Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen '''1. April 2008'''
 
 
 
In der
 
[http://www.navigator.ch/nw/lpext.dll?f=templates&fn=main-hit-h.htm&2.0 Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) Erlasssuche 214.21] ist unter $6 die Rede von einem '''Verzeichnis der Lokalnamen.''' Gemäss $7 Abs. 2 muss jedoch '''nicht das Verzeichnis selbst''', sondern die '''Veränderungen''' öffentlich aufgelegt werden. Nur Anhand der '''Veränderungen''' ergibt zur Beurteilung eine öffentliche Auflage überhaupt einen Sinn. Will man allenfalls die Änderungen bewusst verschweigen, da man erkannt hat, dass Änderungen von Lokalnamen nur im öffentlichen Interesse gemacht werden sollen? Bei §7 Abs. 1 fragt es sich zudem, ob die '''Veränderungen''' den drei Gemeinden überhaupt je eröffnet wurden.
 
 
Auszug aus der [http://www.navigator.ch/nw/lpext.dll?f=templates&fn=main-hit-h.htm&2.0 Verordnung über die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen (Nomenklaturverordnung) Erlasssuche 214.21]
 
 
[[Bild:Nomenklaturverordnung.jpg |800px]]
 
 
 
 
 
 
  
  

Version vom 14. April 2008, 07:39 Uhr

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