Geografische Namen Test: Unterschied zwischen den Versionen

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== Grundsätze in der Frage der Änderung von Orts- und Lokalnamen ==
 
=== Mögliche Ursachen bisheriger Änderungen ===
 
==== Zweck von Orts- und Lokalnamen ====
 
Weisungen 1948
 
 
Neuer Zweck
 
 
==== Kompetenz Bund - Kanton ====
 
Bisherige
 
 
 
=== Gründe, dass Orts- und Lokalnamen künftig nicht mehr geändert werden sollen ===
 
 
 
Aspekt 1  bisherige Schreibung belassen
 
Bundesrat Schmid sagt,  bei der bisherigen Schreibung bleiben
 
 
Aspekt 2  Zweck von Orts- und Lokalnamen
 
Die bisherige Schreibung beruht auf den Weisungen 1948 und das Ziel von Orts- und Lokalnamen
 
ist Orientierung und Verständigung im amtlichen schriftlichen Verkehrt
 
 
Aspekt 3 Nicht  ändern
 
Aspekt  2 deckt sich mit Entwurfe des GeoNV , wo steht
 
a) einfache Schreibweise und Lesbarkeit
 
b) allgemeine Akzeptanz
 
Das haben ja wir eingebracht.
 
 
c) was noch fehlt ist: "grunsätzlichts" nicht ändern, ändern nur bei  "trifftigen Gründen"
 
Kettiger sagte, dass dies zu schwammig sei.
 
 
Besseres Vorschlag gemäss Beilage Gemeindenamen:
 
- Rechtsleben und Verkehr fordern jedoch eine hohe Stabiliät der Namen (deckt sich mit BGE 1990, Buttisholz)
 
- Änderungen sollen nur erfolgen, wenn ein dringendes Bedürfnis vorliegt und wenn die Änderung auch im Innteress einer weiten Öffentlichkeit erwünscht ist.
 
 
Konkrete Änderungen (Paul Märki, NR Ruedi Aeschbacher)
 
- wegen vertikalen Kongruenz
 
- n ö t i g e n f a l l s  , wenn noch nicht nach Weisungen 1948
 
 
4. Aspekt Regeln
 
Zuerst waren drin in der GeoNV
 
1. allgemeine Toponymische Richtlinien  (UNO  Regeln, Grossschreibung, Zeichensatz)
 
2. Leitfaden Toponymie
 
 
wir konnten erreichen, dass 2. weggefallen ist.
 
 
Wenn wir in einer VO Details regeln, wie UNO Regeln, so müsste der Grundsatz pragmatische Schreibweise gemäss Weisuingen 1948 unbedingt in die VO
 
UNO Regeln kann man jedoch vielleicht vergessen, sie müssten für alle geogr. Namen gelten
 
 
5. Aspekt Förderalismus
 
vgl. UREK-NR Diskussion
 
Bund kann Kanton nicht alles vorschreiben
 
 
 
 
 
 
== Warum sollen Orts- und Lokalnamen grundsätzlich nicht geändert werden? ==
 
 
 
== Zusammenhang Änderungen und Schreibregeln ==
 
Änderungen der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen stehen in einem engen Zusammenhang mit dem Regeln über die Schreibweise. [[Schreibweise Orts- und Lokalnamen | Vgl. Überblick Schreibung von Orts- und Lokalnamen]]
 
 
Soll nun für eine Harmonisierung mit der Zeit die Schreibweise der Lokalnamen in deutschsprachigen Kantonen in mehr Mundart gemäss Leitfaden Toponymie 2006 etwa analog Kanton Thurgau oder Kanton Schaffhausen erfolgen?
 
Die Hälfte der Kantone lehnt den ''Leitfaden Toponymie 2006'' ab. Die grosse Mehrheit der Benutzer fordert die Beibehaltung der bewährten ''Weisungen 1948''.
 
 
 
'''Es darf nicht sein, dass wegen Kantonen, welche sich nicht an den bewährten Standard 1948 gehalten haben, für die ganze deutschsprachige Schweiz ein neuer, von einer grossen Mehrheit der Benutzer nicht akzeptierter Standard definiert wird!'''
 
 
 
 
 
 
= Weblinks =
 
* [[Geografische_Namen | Geografische Namen]]
 
* [[Weblinks_Orts-_und_Lokalnamen | Orts- und Lokalnamen]]
 
 
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
 
[[Kategorie: Geodaten]]
 

Aktuelle Version vom 24. Januar 2013, 20:44 Uhr