Geografische Namen Test: Unterschied zwischen den Versionen

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(Kreisschreiben Leitfaden Toponymie - Weisungen 1948)
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== Kreisschreiben Leitfaden Toponymie -  Weisungen 1948 ==
 
Der Entwurf der Topnymischen Richtlinien im Mai 2005 hatte in der Schweiz zu einer kontroversen Auseinandersetzung über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen geführt, welche auch mit dem nachfolgenden Entwurf Mai 2006 Leitfaden Toponymie gestoppt werden konnte. In der Folge hatten wurde in dieversen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zur Verordnung über geografische Namen (GeoNV) zum Thema Leitfaden Topynmie versus Beibehaltung der Weisungen 1948 geäussert ( http://www.lokalnamen.ch/#29 vgl. einzelne Stellungnahmen). Aufgrund der nachfolgden sehr kontroversen und teilweise auch unsachlichen Diskussionen in der Presse über die Namen in der Landeskarte und den Leitfaden Toponymie hat am 02.05.07 in Zug eine Sitzung zwischen Vertretern der SOGI und dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo stattgefunden. Es konnte ein Einigung erziehlt werden, welche das Bundesamt für Landestopografie am 6. Juni 2007 im folgenden  Kreisschreiben an die kantonalen Vermessungsaufsichten mitgeteilt hat:
 
* [http://www.cadastre.ch/pub/down/publications/kva/ks/KS-2007-02-Toponymie_de.pdf Kreisschreiben Nr. 2007/02 Leitfaden Toponymie – Weisungen 1948]
 
* [http://www.cadastre.ch/pub/down/publications/kva/ks/KS-2007-02-Toponymie_fr.pdf Circulaire no 2007/02 Guide de toponymie - Directive de 1948]
 
 
Die Delegierten der SOGI und von swisstopo haben sich insbesondere auf folgendes Vorgehen in der Sache geeinigt:
 
* Sobald die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) einen konsolidierten
 
Stand erreicht hat, wird swisstopo auf Grund dieses Verordnungsentwurfes eine paritätische Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Technischen Verordnung über die geografischen Namen (TGeoNV) einsetzen. Diese Arbeitsgruppe wird allgemein gültige und breit abgestützte Schreibregeln über die Namen der topografischen Objekte in den Landessprachen erarbeiten. Bei den Schreibregeln für die deutschsprachige Schweiz werden dabei - unter Einbezug des Leitfadens Toponymie - die Weisungen 1948 leicht überarbeitet.
 
* Der Leitfaden Toponymie wird von swisstopo fertig gestellt und steht der oben genannten Arbeitsgruppe zur Verfügung. Nach Beendigung der Arbeiten dieser Arbeitsgruppe wird entschieden, ob und falls ja wann und wie der Leitfaden Toponymie publiziert wird.
 
* Die SOGI und ihre Vertreterinnen und Vertreter verzichten auf die Publikation der bisherigen Entwürfe des Leitfadens Toponymie und auf weitere Stellungnahmen in den Printund Internetmedien.
 
 
'''Die Kantone werden gebeten, bis zum Vorliegen der erwähnten technischen Verordnung
 
keine Änderungen an der Nomenklatur vorzunehmen. Bei neu anstehenden Arbeiten sind
 
wie bisher die Weisungen 1948 anzuwenden, obwohl sie auf Stufe Bund seit längerem
 
keine gesetzliche Grundlage mehr aufweisen.'''
 
 
== Weblinks ==
 
* [[Geografische_Namen | Geografische Namen]]
 
* [[Lokalnamen.ch | Orts- und Lokalnamen]]
 
 
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
 
[[Kategorie:Geografische Namen]]
 
 
[[UNIGIS-Weblinks]]
 

Aktuelle Version vom 24. Januar 2013, 20:44 Uhr