Geoinformation und Lokalnamen

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Geoinformation und Orts- und Lokalnamen

Forderung der Benutzer

Die Benutzer von Geoinformationen drängen auf die Beibehaltung einheitlicher, uni-versell verwendbaren Schreibweisen als wichtige Orientierungshilfe. Die neue auf 1.7.2008 in Kraft tretende Verordnung des Bundes über Geoinformation unterstützt diese Zielsetzung.


Orts- und Lokalnamen haben eine weitere Funktion als ein bedeutendes Kulturgut. Sie sind wichtige Zeugen aus der Vergangenheit und sie ergänzen die wenigen schriftlich überlieferten Zeugen. Orts- und Lokalnamen leben heute weiter und sollen auch für künftige Generationen erhalten bleiben. Mit dem Namenbuch verknüpfte Geoinformationssysteme erleichtern den Zugang zu diesem wertvollen Kulturgut, wo auch die genaue Aussprache und verschiedene Schreibweisen dokumentiert werden können.


Der kulturhistorische Wert eines Orts- und Lokalnamens hängt nicht von dessen Schreibweise ab. Der kulturhistorische Hintergrund eines Namens ist vielfach sogar besser erkennbar, wenn die Schreibung sich wo möglich und sinnvoll an das vertrau-te Schriftbild anlehnt.


Lernen aus der Vergangenheit

Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Ruf zu Wahrung der schweizerischen Identität laut. Mit den Weisungen 1948 wurde eine Lösung gefunden, wo dieser Forderung mög-lichst entsprochen werden konnte und trotzdem die Bewahrung des vertrauten Schriftbildes einigermassen gewährt werden konnte. Nach heutiger Ansicht der Be-nutzer von Geoinformation hatte man aber 1948 in der Anwendung dieser Weisun-gen weit über das Ziel hinausgeschossen und zu viele Namen wurden geändert.


Diese Entwicklung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und muss so belassen werden.


Ähnliche Fehler dürfen jedoch heute nicht mehr gemacht werden. Die Benut-zer unserer Kartenwerke wehren sich dagegen, dass heute noch mehr Namen geändert werden mit noch geringerer Anlehnung an das vertraute Schriftbild und mit den negativen Folgen wie Umstellungsaufwand, Doppelspurigkeit, Un-sicherheiten und Imageverlust der Behörden.


In vielen Fällen stört sich die Bevölkerung, wenn geografische Namen verschieden geschrieben werden. In diesen Fällen stellt sich die Frage nach einer vertikalen Ko-ordination der Schreibweise. Angefangen beim Beispiel des wunderschönen «Land-sitze des Bundesrates «Lohn» in Kehrsatz bei Bern wird diese Sicht im Folgenden aufgezeigt.


Beispiele

  1. Landgut Lohn und Flurname Loon in Kehrsatz Kanton Bern
  2. Siedlungsnamen Erdhausen (Ärdhuuse) im Kanton Thurgau
  3. Änderung der Flurnamen im Wolfenschiessen Kanton Nidwalden
  4. Rohr oder Ror in Fischenthal Kanton Zürich


Beispiel 1 Landgut Lohn und Flurname Loon in Kehrsatz Kanton Bern

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Flurnamen «Lohn» in der ehemaligen Siegfriedkarte (Schreibweise Lohn vor 1948)


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Flurname «Im Loon» in der aktuellen Landeskarte


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«Lohnweg» als Strassenbezeichnung


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Der Flurname «Lohn» wurde nach 1948 in «Loon» geändert, fand aber keine allgemeine Akzeptanz. Die Schreibweise «Lohn» war zu vertraut und wird weiterhin als Name des Landgutes und der Gebäudeadressierung verwendet. Da im Kanton Bern solche Fälle relativ häufig vorkommen, ist es fraglich, wie weit eine Verbesserung der Übereinstimmung erzielt werden kann. Immerhin wurde im Kanton Bern «Wald» nicht als «Waud» geschrieben, sonst wären noch grössere Diskrepanzen anzutreffen.


Beispiel 2 Siedlungsnamen Erdhausen (Ärdhuuse) im Kanton Thurgau

Bild:Erhausen Siegfriedkarte

Schreibweise «Erdhausen» in der Sifriedkarte


In der Landeskarte wurden im Kanton Thurgau in den letzten Jahren mehr als die Hälfte aller Flurnamen geändert. Die zuständige Stelle des Siedlungsverzeichnisses hatte sich gewei-gert, die geänderten Schreibweisen, welche sich nicht mehr an das vertraute Schriftbild an-lehnen, zu übernehmen. Als Kompromiss hatte man sich darauf geeinigt, die offizielle Schreibweise in Klammern mitzuführen, so z.B. Erdhausen (Ärdhuuse). Es wird spannen zu sehen sein, wie der Kanton Thurgau dieses Problem in Zukunft lösen wird.


Beispiel 3 Änderung der Flurnamen im Wolfenschiessen Kanton Nidwal-den

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In Wolfenschiessen möchte man z.B. die vertraute Schreibweise von «Bannalp» und «Wel-lenberg» in «Banalp» und «Welenberg» verändern. Wie sehr sich die Bevölkerung daran stört, zeigt der Volksaufstand in der Gemeinde Wolfenschiessen. Es ist sehr zu hoffen, dass die kantonale Nomenklaturkommission die vorgeschlagenen Änderungen nicht einführt, da-mit die bisherige einheitliche Schriebweise erhalten bleibt und heute nicht dieselben Fehler wie im Kanton Thurgau und anderen Kantonen gemacht werden.


Beispiel 4 Rohr oder Ror in Fischenthal Kanton Zürich

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Schreibweise «Rohr» in der Siegfriedkarte

Schreibweise «Rohr» in der Siegfriedkarte


400px Schreibweise «Ror» in der aktuellen Landeskarte

400px Schreibweise «Rohr» in der aktuellen amtlichen Vermessung


Nach 1948 wurden im Kanton Zürich die Schreibweise «Rohr» in «Ror» umgestellt. Wegen mangelnder Akzeptanz wurde die Änderung der Schreibweise in der amtlichen Vermessung rückgängig gemacht, jedoch nicht in der Landeskarte.

In diesem Beispiel sollte auch auf der Landeskarte die Schreibweise «Ror» zur Schreibweise «Rohr» rückgängig gemacht werden. Für eine einheitliche Schreibweise müssen auch um-gekehrt Schreibweisen aus der Landeskarte in der amtlichen Vermessung angepasst werden (z.B. Uetliberg, Aeugsterberg).


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