Gruppe 12

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Version vom 12. November 2015, 14:21 Uhr von CSenn (Diskussion | Beiträge) (Arbeitsschritt 2: Umwandlung Rasterdaten in Flächen)

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Impressum

Hochschule für Technik Rapperswil

Modul: Planungsmethodik 5 | GIS 2 | HS 2015
Thema: Lärm
Studierende: Lukas Köchli | Cornelia Senn | Lisa Mühlebach
Dozent: Claudio Büchel
Datum: Datum

Ausgangslage

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz führt der Bund neue, genauere Regeln für die Raumplanung ein. Insbesondere auf die Dimensionierung der Bauzonen wird besonders geachtet. Damit überhaupt neue Einzonungen möglich sind, müssen die Kantone aufzeigen, dass die bestehende Bauzonenfläche nicht ausreicht und dass das Verdichtungspotenzial ausgenutzt ist. Sind die Bauzonen zu gross dimensioniert, müssen auch Auszonungen umgesetzt werden.

Aufgabe

Aufgabe im Rahmen des Moduls GIS2 ist es, für einen funktionalen Raum im Oberengadin ein Entwicklungsleitbild zu erstellen. Anhand detaillierter GIS-Analysen soll aufgezeigt werden, wie sich die Siedlung entwickeln soll:

  • Wo wird ausgezont?
  • Wo wird verdichtet?
  • Wo wird neu eingezont?

Diese Fragestellung bearbeiten wir in vier Arbeitsschritten. In jeder Vorlesung wird es einen Theorie-Input geben, welche Basis bilden für das weitere Arbeiten am GIS-Projekt.


Perimeter

Perimeter

Als funktionalen Raum wurden folgende Gemeinden des Oberengadins definiert:

  • Bever
  • Samedan
  • Celerina
  • St. Moritz
  • Silvaplana
  • Pontresina
  • Sils im Engadin
  • Maloja(Teilgebiet von Bregalia)


Thema

LÄRM

Lärmschutzverordnung LSV, Anhang 3

In den kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen ist jeder Nutzungszone eine von vier Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet, welche nicht überschritten werden dürfen. Die Belastungsgrenzwerte dieser Stufen sind in der Lärmschutzverodnung des Bundes festgelegt.

Massgebend für die Beurteilung im Rahmen dieser GIS-Analyse sind die Planungswerte am Tag und in der Nacht. Hier wird dem Grundsatz des Vorsorgeprinzips gefolgt, das heisst das im Sinne der Vorsorge Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen sind (Art. 1, Umweltschutzgesetz USG). Die Werte gelten für den Motorfahrzeug- und Bahnlärm. Diese zwei verschiedenen Lärmimmissionen werden in der GIS-Analyse getrennt untersucht.

Für die Analye ist entscheidend, dass je nach dem in welcher Empfindlichkeitsstufe die Gebiete liegen, unterschiedliche Nutzungszonen in Frage kommen. Falls die Empfindlichkeitsstufe IV überschritten ist, ist eine Einzonung ausgeschlossen. Es wird unterschieden zwischen Lagen mit folgenen Lärmbelastungen:

  • unter ES I
  • zwischen ES I und II
  • zwischen ES II und III
  • zwischen ES III und IV
  • über ES IV

Arbeitsschritte

Arbeitsschritt 1: Grundlagen beschaffen

Als Datengrundlage für die Analyse der Lärmbeurteilung dienen die Rasterbilder Bahnlärm Tag, Nacht und Strassenlärm Tag, Nacht. Die Rasterbilder können als TIF von http://www.bafu.admin.ch/umwelt/12877/15716/index.html?lang=de BAFU bezogen werden. Den Datenbezug Link findet man am einfachsten über https://map.geo.admin.ch/

Ausschnitt homepage link download 12.png

Arbeitsschritt 2: Umwandlung Rasterdaten in Flächen

Die TIFS werden in ArcMap eingeladen und mit dem Image Analysis Tool verkleinert. Der Grund dafür ist, dass die die TIFS ansonst über die ganze Schweiz vorhanden sind.

Detailablauf:

1. TIFF Ausschnitte verkleinern (Clip)

>> Windows >> Image Analysis

  • gewünschten Layer auswählen
  • auf Clip drücken (neuer Layer wird erstellt)
  • neuer Layer auswählen und auf Disk Karte drücken
  • der Layer kann nun gespeichert werden

Resultat

Beschreib Resultat, Zahlen


Fazit, Empfehlung

Text

Quellen

  • Lärmschutzverordnung LSV
  • Umweltschutzgesetz USG