Höhnwilen oder Hääwiile

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Walestä Hääwiile Landeskarte.jpgHääwiile Landeskarte.jpg

Siedlungsname Hääwiile in der Landeskarte

Kanton: Thurgau

Gemeinde: Ermatingen


Ober Hääwiile AV.jpgUnder Hääwiile AV.jpg

Hääwiile als Lokalname und Höhnwilen als Strassenbezeichnung in der amtlichen Vermessung



Historische Schreibweisen gemäss Thurgauer Namenbuch

Historische Schreibweisen gemäss Thurgauer Namenbuch

  • <1300 Henwile
  • 1496 Henwil
  • 1361 Henwyle
  • 1362 Henwil
  • 1369/1374 Henwille
  • 1389/1422/<1450 Henwile
  • 1496 Henwil
  • <1500 Hennwylenn
  • 1506 Henwil
  • 1524 Henweiler
  • 1599 Henwÿl
  • 1634 Heewÿlen
  • 1659 Henweilen
  • 1671 Heenweilen
  • 1731 Hänwillen
  • 1832 Henweilen
  • 1838 Höhnwyler
  • 1887 Höhnweilen (Ober- und Unter-)


Schreibweisen in historischen Karten

Dufour Karte

  • 1855 / 1860 / 1865 / 1870 / 1875 / 1880 / 1885 / 1890 / 1900 Höhnwyler
  • 1910 / 1920 Höhenwilen
  • 1930 Höhnwilen


Siegfriedkarte

Höhnwilen Siegfriedkarte.jpg

  • 1885 / 1900 / 1915 / 1930 / 1945 Unter- und Ober- Höhnwilen


Alte Landeskarte

  • 1957 1966 1972 1978 1884 Unter Höwilen / Ober Höwilen


Gebäudeadressen

Ortsbuch der Schweiz

  • 1928 Höhnwilen
  • Heute Gebäudeadressen: Höhnwilen


Änderung von Höhnwilen in Höwilen im Übergang von der Siegfriedkarte zur neuen Landeskarte

Die Schreibweisen hatten waren bis ca. 1920 recht unstabil. Mit dem Aufkommen von Gebäudeadressen begann sich die Schreibweisen der Lokalnamen zu festigen was die Schreibweise der Siedlungsnamen anbelangt (vgl. Ortsbuch der Schweiz).


Beim Übergang von der Siegfriedkarte zur neuen Landeskarte wurde nach dem 2. Weltkrieg versucht, die Schreibweisen der Lokalnamen zu harmonisieren. 1948 wurden die Weisungen 1948 zur Schreibweise der Lokalnamen in der deutschsprachigen Schweiz erlassen. Grundsatz dieser Weisungen in Art 7: Die Schreibung der Namen von geringer, lokaler Bedeutung, für die nach Artikel 4 und 5 keine besondere Regelung vorgesehen ist, erfolgt in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache nach den im Anhang zu diesen Weisungen enthaltenen Grundsätzen und Schreibregeln. Mit den Grundsätzen wurde eine gemässigte und nicht eine extreme Mundartschhreibweise festgelegt, wie sie später im Thurgauer Namenbuch verwendet wurde. Der Mitautor dieses Namenbauches, Oskar Bandle propagierte im Artikelt der Thurgauerzeitung vom 2.2.151 eine normaliseirte, pragmatische Schreibweise der Flurnamen und sprach davon, dass die Schreibweise von Siedlungsnamen nicht verändert werden. Hätte sich das Thurgauer Namenbuch auf dieses Grundsätze angewandt, hätte bei Verwendung dieser Schreibweisen in der amtlichen Vermessiung ein grosses Fiasko vermieden werden können (vgl. hier). Die amtliche Vermessung hatte sich damals geweigert, eingebürgerte Lokalnamen in mundartliche Formen zu ändern, insbesondere gerade die Siedlungsnamen. Die Schreibweise des Siedlungsnamen Höhnwilen hätte nicht in Höwilen geändert werden dürfen, da dieser Siedlungsnamen nicht nur eine lokale Bedeutung aufweist.


Die Grundlage zur Schreibweise der Lokalnamen wurde mit dem Bundesratsbeschluss vom 22.2.1938 festgelgt, aus welchem dann 10 Jahre die Weisungen 1948 entstanden sind. Leider wurde mit diesem Beschluss eine eidgenössische Kommission zur Koordination der Nomenkaltur beschlossen, welche nebst Vertreteren der Sprachwissenschaft und Namenforschung auch Vertreter von Kartenbenutzer wie auch Vertreter von Post und Verkehrsunternehmungen.


Übernahme der Schreibweise aus dem Namenbuch

Ober Hääwiile Namenbuch.jpg

Im Kanton Thurgau wurden für die Schreibweise der amtlichem Vermessung die Schreibweisen aus dem Namenbuch übernommen.

Neue Schreibweisen: seit ca. 1990

  • Under Hääwiile
  • Ober Hääwiile


Schon die Schreibweisen Unter Höwilen sowie Ober Höwilen stiessen 1957 auf ungenügende Akzeptant, erste recht diese für Lokaalnamen extremen Schreibweisen Under und Ober Hääwiile.


Wie geht es weiter?

Zwar wurden im Kanton Thurgau beschlossen, alle Siedlungsnamen zurückändern, doch dies nimmt viel Zeit in Anspruch, bis die bisherigen Namen in amtlichen Karten und Plänen publiziert sind (vgl. hier).






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