Hausnummer: Unterschied zwischen den Versionen

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* Kantonale und kommunale Gesetze und Verordnungen
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== Welchen Gebäuden soll eine Hausnummer zugewiesen werden ==
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* Erforderlich ist die Zuweisung von Hausnummern zu Gebäuden mit Wohn- oder Arbeitszweck wie auch für öffentliche Geäude.
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* Test mit Rettungsdiensten haben ergeben, dass auch nach 5 Minuten gewiesse Schiessanlagen nicht oder nur ungenügend lokalisiert werden können.
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* [[Geb%C3%A4udeadressierung#Umfang_der_Geb.C3.A4udeadressierung| Details vgl. hier]]
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== Müssen Hausnummer immer angeschlagen werden? ==
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* Es ist zu unterscheiden zwischen angeschlagenen Hausnummern und zugewiesenen Hausnummern (z.B. für Nebengebäude)
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* [[Geb%C3%A4udeadressierung#Umfang_der_Geb.C3.A4udeadressierung| Details vgl. hier]]
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== Akzeptanz bei Privaten ==
 
* [http://appenzell24.ch/page/23184/6?output=print vgl. '''Hausnummer? Hab ich nicht!''']
 
* [http://appenzell24.ch/page/23184/6?output=print vgl. '''Hausnummer? Hab ich nicht!''']
  
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== Rechtliche Grundlagen ==
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== Können individuelle Wünsche von Hausnummern immer erfüllt werden? ==
* Kantonale und kommunale Gesetze und Verordnungen
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Version vom 28. Juni 2008, 08:36 Uhr

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Hausnummern.jpg


Definition

Eine Hausnummer setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Nummernteil und dem Nummern-Zusatz. In der SN Norm 612040 Gebäudeadressen nimmt die Hausnummer einen wichtigen Bestandteil ein. Im Verzeichnis der Definitionen und Begriffe ist sie jedoch nicht aufgeführt. Sie ist näher spezifiziert in der Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen.


Nummern

Die Hausnummern sollen grundsätzlich aus Nummern 1, 2, .....bestehen und weder Buchstaben noch Sonderzeichen aufweisen. Beispiele:

  • 21
  • 105


Nummern-Zusatz

Bei Nebengebäuden (z.B. Garagen und Ökonomiegebäude) werden häufig als Hausnummern die Nummer des Hauptgebäudes verwendet und mit einem Zusatz erweitert. Als Zusatz sind Kleinbuchstaben a, b, c, zu verwenden. Zwischen der eigentlichen Nummer und dem Zusatz soll weder ein Leerzeichen noch ein Bindestrich gesetzt werden. Beispiele:

  • Hausnummer Hauptgebäude
    • 11
  • Hausnummer Nebengebäude
    • 11a
    • 11b

Bei Mangel an freien Nummern (z.B. bei Reihenhäusern oder Häusergruppen) können gleiche Nummern mit Zusätzen verwendet werden. Durch die Planung von genügend Reservenummern soll diese Situation jedoch vermieden werden Beispiele:

  • 18a
  • 18b


Rechtliche Grundlagen

  • Kantonale und kommunale Gesetze und Verordnungen


Welchen Gebäuden soll eine Hausnummer zugewiesen werden

  • Erforderlich ist die Zuweisung von Hausnummern zu Gebäuden mit Wohn- oder Arbeitszweck wie auch für öffentliche Geäude.
  • Test mit Rettungsdiensten haben ergeben, dass auch nach 5 Minuten gewiesse Schiessanlagen nicht oder nur ungenügend lokalisiert werden können.
  • Details vgl. hier


Müssen Hausnummer immer angeschlagen werden?

  • Es ist zu unterscheiden zwischen angeschlagenen Hausnummern und zugewiesenen Hausnummern (z.B. für Nebengebäude)
  • Details vgl. hier


Akzeptanz bei Privaten

Die Akzeptanz für Hausnummern ist zum Teil nicht vorhanden, gerade zum Beispiel bei Hofnamen, wo nur ein einzelnes Gebäude besteht. Vorteile der Hausnummer:

  • Eindeutige Indentifikation
  • Navigationssysteme, GPS
  • Kartierung auf Plänen
  • Erweiterbarkeit für Nebengebäude


Können individuelle Wünsche von Hausnummern immer erfüllt werden?

Geschichte


Weblinks