Kanton Nidwalden schiebt die Reform der Flurnamen auf: Unterschied zwischen den Versionen

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Wichtige Grundsätze aus der GeoNV
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* '''Art. 1 Zweck'''
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** Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
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* '''Art. 4 Grundsätze'''
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# Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
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# Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
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# Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
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Version vom 30. Juni 2008, 22:27 Uhr

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Neue Nidwaldner Zeitung 30.06.2008.jpg

30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben



Kommentare

  • Es ist zu begrüssen, dass die Nidwaldner Regierung:
    • die Reform der Flurnamen auf nach der Volkszählung 2010 verschiebt
    • Rücksicht auf die Gebäudeadressen nimmt und diese nicht wie die Nomenklaturkommissionen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen ausser Acht lässt
  • Es ist zu hoffen, dass die Nidwaldner Regierung
    • Kenntniss von der ab 1.7.2008 gültigen Verordnung nimmt und erkennt, dass die geplante Reform der Flurnamen auch nach 2010 dieser Verordnung in hohem Masse widerspricht
    • Nach 2010 ganz auf die Reform verzichtet und die Namen unverändert belässt


Verordnung über geografische Namen Reform der Nidwaldner Flurnamen
Namen nicht ändern nach Art. 4 Abs. 3 Namen werden geändert
Namen müssen nach Art. 4 Abs. 1 auf allgemeine Akzeptanz stossen Namen stossen nicht auf allgemeine Akzeptanz


Wichtige Grundsätze aus der GeoNV

  • Art. 1 Zweck
    • Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
  • Art. 4 Grundsätze
  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Weblinks