Kanton Nidwalden schiebt die Reform der Flurnamen auf

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30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben PDF Internetlink


Kommentare

  • Es ist zu begrüssen, dass die Nidwaldner Regierung:
    • die Reform der Flurnamen auf nach der Volkszählung 2010 verschiebt
    • Rücksicht auf die Gebäudeadressen nimmt und diese nicht wie die Nomenklaturkommissionen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen ausser Acht lässt
  • Es ist zu hoffen, dass die Nidwaldner Regierung


Verordnung über geografische Namen Reform der Nidwaldner Flurnamen
Namen nicht ändern nach Art. 4 Abs. 3, nur wenn öffentliches Interesse vorhanden Eingebürgerte und vertraute Schreibweisen von Namen werden geändert, obwohl dazu kein öffentliches Interesse besteht.
Namen müssen nach Art. 4 Abs. 1 auf allgemeine Akzeptanz stossen. Die geänderten Schreibweisen entsprechen wissenschaftlichen Grundsätzen, stossen jedoch nicht auf allgemeine Akzeptanz bei der Bevölkerung von Wolfenschiessen


Wichtige Grundsätze aus der GeoNV

  • Art. 1 Zweck
    • Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
  • Art. 4 Grundsätze
  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.

Namenbücher sind zwar nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten geschrieben, unterschiedliche Sprachwissenschafter wählen jedoch unterschiedliche Schreibweisen. Auch nach den Schreibregeln Weisungen 1948 dürften Bannalp und Wellenberg in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden. Eine Schreibweise Banalp und Welenberg ist nicht wissenschaftlicher als Bannalp und Wellenberg.


Weblinks