Kategorie:Workshop PIM5-GIS2 2014

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Ausgangslage

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz führt der Bund neue, genauere Regeln für die Raumplanung ein. Insbesondere auf die Dimensionierung der Bauzonen wird besonders geachtet. Damit überhaupt neue Einzonungen möglich sind, müssen die Kantone aufzeigen, dass die bestehende Bauzonenfläche nicht ausreicht und dass das Verdichtungspotenzial ausgenutzt ist. Sind die Bauzonen zu gross dimensioniert, müssen auch Auszonungen umgesetzt werden.

Kanton Graubünden

Der Kanton Graubünden steht vor einer grossen Herausforderungen. In vielen Tälern gehen die Bevölkerungszahlen zurück. Andererseits besteht in Tourismusgebieten eine grosse Nachfrage nach Zweitwohnungen, die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative sind noch unklar. Weiter besteht im Raum Domat/Ems - Chur - Landquart eine Agglomeration, welche vor ähnlichen Problemen wie Agglomerationen aus dem Mittelland stehen.

Der Kanton erarbeitet zur Zeit ein Raumordnungskonzept, welches Basis für die Überarbeitung des Richtplan sein wird. Damit das Raumordnungskonzept eine gute Grundlage sein kann, müssen die Erkenntnisse aus der Ortsplanung miteinfliessen.

Neues Raumplanungsgesetz

Die Ausscheidung von Bauzonen liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Der Bund macht insbesondere Vorgaben zur maximalen Grösse der Bauzonen. Ein wichtiger Wert bei der Beurteilung der Grösse der Bauzonen eines Kantons ist die Auslastung.

[1]

Weiter verlangt der Bund, dass bei der Planung der Bauzonen „funktionale Räume“ berücksichtigt werden sollen. Die Planung darf also nicht mehr innerhalb der Gemeindegrenzen stattfinden, sondern muss regional eingebettet sein.

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