Kategorie:Workshop PIM5-GIS2 2015: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem neuen Raumplanungsgesetz führt der Bund neue, genauere Regeln für die Raumplanung ein. Insbesondere auf die Dimensionierung der Bauzonen wird besonders geachtet. Damit überhaupt neue Einzonungen möglich sind, müssen die Kantone aufzeigen, dass die bestehende Bauzonenfläche nicht ausreicht und dass das Verdichtungspotenzial ausgenutzt ist. Sind die Bauzonen zu gross dimensioniert, müssen auch Auszonungen umgesetzt werden.
  
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=== Kanton Graubünden ===
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Der Kanton Graubünden steht vor einer grossen Herausforderungen. In vielen Tälern gehen die Bevölkerungszahlen zurück. Andererseits besteht in Tourismusgebieten eine grosse Nachfrage nach Zweitwohnungen, die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative sind noch unklar. Insbesondere die Gebiete um Davos und St.Moritz stehen vor grossen Herausforderungen. Sie sind einerseits sehr touristisch ausgerichtet, haben aber aufgrund ihrer Grösse zahlreiche "städtische" Probleme zu bewältigen. Zudem wird durch die starke zeitliche Konzentration der Nachfrage (Hauptsaison im Winter) eine Infrastruktur benötigt, welche für die restliche Zeit völlig überdimensioniert ist.
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Der Kanton erarbeitet zur Zeit ein Raumordnungskonzept, welches Basis für die Überarbeitung des Richtplan sein wird. Damit das Raumordnungskonzept eine gute Grundlage sein kann, müssen die Erkenntnisse aus der Ortsplanung miteinfliessen.
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=== Neues Raumplanungsgesetz ===
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Die Ausscheidung von Bauzonen liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Der Bund macht insbesondere Vorgaben zur maximalen Grösse der Bauzonen. Ein wichtiger Wert bei der Beurteilung der Grösse der Bauzonen eines Kantons ist die Auslastung.
[[Gruppe 25]]
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*[http://www.are.admin.ch/rpg/ Raumplanungsgesetz]
[[Gruppe 26]]
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*[[Media:Kennzahlen_Bauzonenanalyse.zip|Kennzahlen Bauzonenanalyse Oberengadin]]
[[Gruppe 27]]
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[[Gruppe 28]]
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Weiter verlangt der Bund, dass bei der Planung der Bauzonen „funktionale Räume“ berücksichtigt werden sollen. Die Planung darf also nicht mehr innerhalb der Gemeindegrenzen stattfinden, sondern muss regional eingebettet sein. [[Grundlagen]]
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=== Aufgabe ===
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Aufgabe im Rahmen des Moduls GIS2 ist es, für einen funktionalen Raum im Oberengadin ein Entwicklungsleitbild zu erstellen. Anhand detaillierte GIS-Analysen soll aufgezeigt werden, wie sich die Siedlung entwickeln soll:
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*Wo wird verdichtet?
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*Wo wird neu eingezont?
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*Wo wird ausgezont?

Version vom 29. Oktober 2015, 12:28 Uhr

Beispiel Landquart

Ausgangslage

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz führt der Bund neue, genauere Regeln für die Raumplanung ein. Insbesondere auf die Dimensionierung der Bauzonen wird besonders geachtet. Damit überhaupt neue Einzonungen möglich sind, müssen die Kantone aufzeigen, dass die bestehende Bauzonenfläche nicht ausreicht und dass das Verdichtungspotenzial ausgenutzt ist. Sind die Bauzonen zu gross dimensioniert, müssen auch Auszonungen umgesetzt werden.

Kanton Graubünden

Der Kanton Graubünden steht vor einer grossen Herausforderungen. In vielen Tälern gehen die Bevölkerungszahlen zurück. Andererseits besteht in Tourismusgebieten eine grosse Nachfrage nach Zweitwohnungen, die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative sind noch unklar. Insbesondere die Gebiete um Davos und St.Moritz stehen vor grossen Herausforderungen. Sie sind einerseits sehr touristisch ausgerichtet, haben aber aufgrund ihrer Grösse zahlreiche "städtische" Probleme zu bewältigen. Zudem wird durch die starke zeitliche Konzentration der Nachfrage (Hauptsaison im Winter) eine Infrastruktur benötigt, welche für die restliche Zeit völlig überdimensioniert ist.

Der Kanton erarbeitet zur Zeit ein Raumordnungskonzept, welches Basis für die Überarbeitung des Richtplan sein wird. Damit das Raumordnungskonzept eine gute Grundlage sein kann, müssen die Erkenntnisse aus der Ortsplanung miteinfliessen.

Neues Raumplanungsgesetz

Die Ausscheidung von Bauzonen liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Der Bund macht insbesondere Vorgaben zur maximalen Grösse der Bauzonen. Ein wichtiger Wert bei der Beurteilung der Grösse der Bauzonen eines Kantons ist die Auslastung.

Weiter verlangt der Bund, dass bei der Planung der Bauzonen „funktionale Räume“ berücksichtigt werden sollen. Die Planung darf also nicht mehr innerhalb der Gemeindegrenzen stattfinden, sondern muss regional eingebettet sein. Grundlagen


Aufgabe

Aufgabe im Rahmen des Moduls GIS2 ist es, für einen funktionalen Raum im Oberengadin ein Entwicklungsleitbild zu erstellen. Anhand detaillierte GIS-Analysen soll aufgezeigt werden, wie sich die Siedlung entwickeln soll:

  • Wo wird verdichtet?
  • Wo wird neu eingezont?
  • Wo wird ausgezont?

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