Kritik an Revision Schreibregeln Lokalnamen

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Rothbühl / Roopel

Rotbühl oder Roopel ?


Kritik am Vorgehen

Die Schreibweise von Flurnamen in Karten und Plänen ist eine komplexe Angelegenheit. Bei Änderungen von Schreibregeln dürfen nicht nur die Schreibregeln isoliert betrachtet werden, sondern es muss projektmässig vorgegangen und das gesamte Umfeld berücksichtigt werden:

  1. Ausgangslage
  • Aufarbeitung geschichter Hintergründe 1947/1948
  • Auflistung von allfälligen Mängeln der bisherigen Weisungen 1948
  • Ist-Zustand der Schreibweise von Orts- und Lokalnamen in den verschiedenen Kantonen und Regionen
  • gesetzliche Vorgaben
  • Beachtung von Grundsätzen wie z.B. Namen nicht verändern
  • Sprachwissenschafliche Aspekte
  • Zweck von Orts- und Lokalnamen
  1. Ziele
  • Gebrauch von amtlichen Orts- und Lokalnamen im schrifsprachlichen Umfeld
  • Abgrenzung Schreibweise auf Karten und Plänen - Namenbuch
  • Interessen und Bedürfnisse der Gemeinde, Kantone, Benutzer, kulturelle Aspekte usw.
  • Allgemeine Akzeptanz
  • Harmonie
    • Vertikale Harmonie
    • Lokale Harmonie zwischen Namen in Anlehnung an Schriftsprache sowie an Mundart
    • Harmonie zwischen Namen innerhalb einer Region oder eines Kantons (Kantone legen viel Wert auf
    • Harmonie Schweizweit (überhaupt möglich?)
  1. Umsetzungsmassnahmen bei Änderungen von
  • Kosten der Anpassung von vernderten Namen in Registern, Grundbücher, abgeleitetn Namen usw.
  • Kosten der Anpassung von Namen in Registern, Grundbuch
  • Meldung von Änderungen
  • Zeitdauer bis Anpassungen durchgeführt werden

Bei der Etablierung von Weisungen 1948 fand im Vorfeld eine breit abgestützte, sehr heftige und sehr lange dauernde Diskussion und wissenschaftliche Auseinandersetzung zur Problematik statt. Die Eidgenössische Vermessungsdirektion wollte ähnlich wie dies das Bundesamt für Landestopografie tat, extrem mundartliche Schreibweisen einführen. Namhafte Sprachwissenschafter und Benutzer nahmen an dieser Auseinandersetzung teil und sprachen sich gegen die extreme Mundart der Eidgenössischen Vermessungsdirektion aus. In der Stellungnahme der Schaffhauser, verfasst vom späteren Regierungsrat Hermann Wanner, steht zu lesen: Ohne Benützung phonetischer Zeichen wird es nie gelingen, der reichen Vielfalt der Mundart gerecht zu werden mit all den Vokalen, Umlauten, verschieden ausgesprochenen Konsonanten und auch der Betonung. So wird auch eine konsequente Mundartschreibung in den Karten in jeder Hinsicht unbefriedigend sein, weil es den einen zu weit geht und unverständlich bleibt und den Verfechtern der Mundartschreibung doch wieder nicht genügen kann. Der berühmte ETH Professor für Kartografie hatte sich sehr für eine Kompromisslösung zwischen dem Bund und Sprachwissenschafter/Kartografen eingesetzt, welche auch heute noch Gültigkeit haben muss. Ein neuer Kompromiss kann kaum gefunden werden, da die Benutzer eigentlich sogar eher weniger Mundart als Weisungen 1948 bevorzugen würden.


Beim heutigen Versuch der Einführung extrem mundartlichen Schreibweise wird jeder wissenschaftlichen Diskussion und Auseinandersetzung bewusst ausgewichen. Es gibt heute namhafte Sprachwissenschafter, welche die Schreibweise entsprechend Weisungen 1948 vertreten. Es geht somit nicht um Sprachwissenschaft versus Benutzer. Viele Befürworter der Weisungen 1948 sind Mundartliebhaber. Es geht somit nicht um Mundart versus Schriftdeutsch


Nichtbefolgung der Weisungen 1948

Aus Benutzersicht bestehen Probleme auf den heutigen Karten und Pläne nicht wegen angeblichen Mängel in Schreibregeln Weisungen 1948, sondern da dieser Regeln nicht beachtet werden und da Veränderungen von Orts- und Flurnamen ohne ein Gesamtkonzept erfolgen. Im Wissen, dass extrem mundartliche Schreibweise nur bei wenigen Leuten befürwortet wird, geschieht eine Umsetzung einer neuen Schreibphilosophie völlig versteckt. Man stellt fast den ganzen Kanton Thurgau um und merkt dann, dass die entsprechenden Regeln nichts taugen. Man stellt neue Regeln auf (Leitfaden Toponymie 2006), welche nicht viel besser sind als die Toponymischen Richtlinien und beginnt wieder neu zu experimentieren...


Fehlende Gründe für angebliche Mängel bei den Weisungen 1948

Es fehlen plausible und konkret dokumentierte Gründe für eine Umstellung von der gemässigten auf lautnahe Mundart. Einfach zu behaupten, es gäbe in den Weisungen 1948 Mängel und Widersprüche und man wolle Zwitterbildungen vermeiden, genügt nicht für die Etablierung von neuen Regeln (Leitfaden Toponymie) mit einer solchen Tragweite. Behandlung von Zwitterformen vgl. hier


Umdeutung «Anlehnung an ortsübliche Sprechform«

In den Weisungen 1948 heisst es: «Für die Festlegung der Schreibweise ist von der ortsüblichen Sprechform, nicht von der Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung auszugehen». Daraus abzuleiten, dass ortsüblich als lautnah zu verstehen ist, ist aus folgenden Gründen abzulehnen:

  1. Es wird von der ortsüblich Sprechform ausgegangen im Gegensatz zur Etymologie oder einer herkömmlichen Schreibung
  2. An keiner Stelle in den Weisungen 1948 wird von lautnaher Schreibweise gesprochen!
  3. Die Grundsätze und Regeln in den Weisungen 1948 sprechen nicht für eine lautnahe, sondern eine gemässigte Mundartschreibweise
  4. In Protokollen und Publikationen von 1947/1948 wird ausdrücklich davon gesprochen, dass in den Weisungen 1948 keine lautnahe Schreibweise verwendet wird

Da ortsüblich nun als lautnah interpretiert wird, wird einfach behauptet, dass die Weisungen 1948 Mängel und Widersprüche aufweisen, welche mit Leitfaden Toponymie ausgemerzt werden sollen. Dabei ist davon auszugehen, dass in den Weisungen 1948 kaum Mängel und Widersprüche existieren, wenn ortsüblich im Sinne der Erfinder verwendet wird (dies mag wohl ein Grund dafür sein, dass die Mängel nie dokumentiert wurden).

Aus einer Umdeutung einer einzigen Aussagen in Anlehnung an ortsübliche Sprechweise werden die bisher bewährten und anerkannten Regeln der Weisungen 1948 im Leitfaden Toponymie geändert. Es ist anzunehmen, dass ein paar Spezialisten in der Schweiz die Schreibweise gemäss Weisungen 1948 nicht genehm ist und dass nun angestrebt wird, die Flurnamen von der gemässigten in die lautnahe Mundartschreibweise zu überführen. Dieser Versuch ist gescheitert. Bundesrat Schmid erklärte am 6. März 2007 im Nationalrat, dass die bisherige Schreibpraxis nicht geändert werden soll.


Weblinks