Lokalname: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Umfang der «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte» ===
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* im Sinne der heutigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»
 
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* 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der '''Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
 
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* 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über '''Orts'''-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym '''Lokalnamen''')
 
* 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über '''Orts'''-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym '''Lokalnamen''')
* 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff '''geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes verwendet'''.  
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* 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff '''Namen der topografischen Objetke''' resp. '''geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes verwendet'''. Welcher von beiden Begriffen als Pendant zu "Orts- und Lokalnamen" verwendet wird bleibt offen.
 
 
 
 
  
  
 
==== Beispiele der heute verwendete Begriffe ====
 
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Beispiele für die heutige Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen für  «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte»:
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Beispiele für die heutige Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen für  «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografische Objekte»:
 
    
 
    
 
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Allenfalls ist der gemäss Bundesratbeschlusses vom 22.2.1938 verwendete Begriff "Orts- und Lokalnamen" die treffenste Bezeichnung für die Namen der topografischen Objekte. Beim Bundesratbeschlusses vom 5.2.1954, als noch weitere geografische Namen wie "Gemeinde- und Stationsnamen" dazukamen, war es etwas schwierig, den Titel "Orts- und Lokal-, Gemeinde- und Stationsnamen" zu verwenden. Da man einfache Begriffe suchte, hat man in der Geschichte anstelle "Orts- und Lokalnamen" einseitig entweder "Ortsnamen" oder "Lokalnamen" als Oberbegriff verwendet.
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Allenfalls könnte der bereits 1938 gemäss Bundesratbeschlusses vom 22.2.1938 verwendete Begriff "Orts- und Lokalnamen" die beste Bezeichnung für die Namen der topografischen Objekte sein.
Im neuen Entwurf über die Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschats- und Strassennamen hinzukommen, konnte nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" genannt werden.
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Den neuen Entwurf der Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschafts- und Strassennamen hinzukommen, konnte man nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" nennen. "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen.
Die Verordnung "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" zu nennen scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen. Jetzt, wo die Verordnung "Verordnung über geografische Namen" heisst, wäre der ursprüngliche Begriff "Orts- und Lokalnamen" (franz "noms des lieux et noms locaux) durchaus wieder möglich.
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Aus heutiger Sicht wäre der ursprüngliche Begriff von 1938 "Orts- und Lokalnamen" (franz. "noms de lieux et locaux") durchaus wieder möglich zu sein.
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Ob nun aber der Begriff "Namen von topografischen Objekten", "geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeingeter als der ursprüngliche Namen "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zur GeoNV zeigen.
  
Ob nun aber der Begriff "Geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeingeter als "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zu den Verordnungen zum GeoIG zeigen.
 
  
 
===== Orts- und Lokalnamen =====
 
===== Orts- und Lokalnamen =====
 
* Vorteile
 
* Vorteile
** Etablierter, bekannter und populärer Begriff.
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** Etablierter, bekannter und populärer Begriff auch in der Öffentlichkeit
** Bezug zu verschiedenen kantonalen Erlassen. Der Begriff "Orts- und Lokalnamen" ist nahe allen heutigen verwendeten Begriffen im Abschnitt "Beispiele"
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** Bezug zu verschiedenen kantonalen Erlassen. Der Begriff "Orts- und Lokalnamen" ist nahe allen heutigen verwendeten Begriffen (vgl. Beispiele oben)
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* Nachteile
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** Kein einfacher Begriff ("Lokalname" oder "Ortsname" wäre einfacher)
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===== Namen der topografischen Objekte =====
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* Vorteile
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** Wissenschaftlich richtiger Name
 
* Nachteile
 
* Nachteile
** Doppelname ("Lokalname" oder "Ortsname" wäre einfacher, diese Begriffe sind aber einseitig besetzt)
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** Kein eifacher Begriff, kein geläufiger Begriff
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** In der Öffentlichkeit kann man sich unter Namen von topografischen Objekten kaum etwas vorstellen, da man nicht weiss, was man unter topografischen Objekten versteht. Allenfalls müsste man von "topografische Namen" oder "Toponymen" sprechen.
  
  
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* Nachteile
 
* Nachteile
** Viel zu langer, unpopulärer neuer Begriff
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** Viel zu langer, unpopulärer und nicht geläufiger Begriff
 
** Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
 
** Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
 
** Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen", sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.  
 
** Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen", sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.  
 
  
  

Version vom 9. Dezember 2006, 13:04 Uhr

Umfang der «Orts- und Lokalnamen» resp. «Namen der topografischen Objekte»

Der Umfang deckt sich 1:1

  • im Sinne der heutigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»
  • Namen der topografischen Objekte im Sinne des Entwurfes der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Namen

  • Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
  • Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
  • Gewässer (Bäche, Flüsse, Weiher, Seen, Wasserfälle, Quellen)
  • Gletscher
  • Gelände (Berge und Hügel)
  • Kulturelle Objekte (z.B. Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen)
  • Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen)
  • besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)


Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte»

Verwendete Oberbegriffe in der Geschichte

Wahrscheinlich gibt es keinen geeigneten, eindeuitgen Oberbegriff für die Namen der topografischen Objekten, dies zeigt sich auch in der Geschichte:

  • 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
  • 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
  • 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym Lokalnamen)
  • 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff Namen der topografischen Objetke resp. geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes verwendet. Welcher von beiden Begriffen als Pendant zu "Orts- und Lokalnamen" verwendet wird bleibt offen.


Beispiele der heute verwendete Begriffe

Beispiele für die heutige Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografische Objekte»:

Lokalnamen


Ortsnamen


Orts- und Flurnamen


Orts- Flur- und Geländenamen


Flurnamen


Kanidaten für künftigen Begriff

Allenfalls könnte der bereits 1938 gemäss Bundesratbeschlusses vom 22.2.1938 verwendete Begriff "Orts- und Lokalnamen" die beste Bezeichnung für die Namen der topografischen Objekte sein. Den neuen Entwurf der Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschafts- und Strassennamen hinzukommen, konnte man nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" nennen. "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen.

Aus heutiger Sicht wäre der ursprüngliche Begriff von 1938 "Orts- und Lokalnamen" (franz. "noms de lieux et locaux") durchaus wieder möglich zu sein. Ob nun aber der Begriff "Namen von topografischen Objekten", "geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeingeter als der ursprüngliche Namen "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zur GeoNV zeigen.


Orts- und Lokalnamen
  • Vorteile
    • Etablierter, bekannter und populärer Begriff auch in der Öffentlichkeit
    • Bezug zu verschiedenen kantonalen Erlassen. Der Begriff "Orts- und Lokalnamen" ist nahe allen heutigen verwendeten Begriffen (vgl. Beispiele oben)
  • Nachteile
    • Kein einfacher Begriff ("Lokalname" oder "Ortsname" wäre einfacher)


Namen der topografischen Objekte
  • Vorteile
    • Wissenschaftlich richtiger Name
  • Nachteile
    • Kein eifacher Begriff, kein geläufiger Begriff
    • In der Öffentlichkeit kann man sich unter Namen von topografischen Objekten kaum etwas vorstellen, da man nicht weiss, was man unter topografischen Objekten versteht. Allenfalls müsste man von "topografische Namen" oder "Toponymen" sprechen.


Geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes
  • Vorteile
    •  ?
  • Nachteile
    • Viel zu langer, unpopulärer und nicht geläufiger Begriff
    • Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
    • Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen", sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.


Verwendung des Begriffes «Lokalnamen»

  • Als Oberbegriff für die topografischen Objekte gemäss Weisungen 1948 resp. bisherige "Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen"
  • Entwurf "Toponymische Richtlinien"

«Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird.» Zu dieser Menge gehören auch Namen von Weilern und Höfen.

  • Entwurf "Leitfaden Toponymie 2006"

«Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)».


Weblinks