Lokalname: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Verwendung des Begriffes «Lokalnamen» ===
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=== Umfang der «Orts- und Lokalnamen»  ===
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Der Umfang deckt sich 1:1
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* im Sinne der heutigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»
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* Namen der topografischen Objekte im Sinne des Entwurfes der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
  
=== Umfang der «Ortsnamen» resp. «Lokalnamen» im Sinne der heutigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen» ===
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Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Namen
Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Namen im Sinne der bisher gültigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»:
 
 
* Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
 
* Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
 
* Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
 
* Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
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* Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen)
 
* Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen)
 
* besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)
 
* besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)
 
Dieser Umfang deckt sich 1:1 mit dem Entwurf der neuen "Verordnung über geografischen Namen GeoNV" wo von topografischen Objekten gesprochen wird.
 
  
  
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* [http://ilz.ow.ch/gessamml/pdf/213110.pdf Kanton OW 213.11 Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung]
 
* [http://ilz.ow.ch/gessamml/pdf/213110.pdf Kanton OW 213.11 Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung]
 
* [http://www.vs.ch/home2/EtatVS/vs_public/public_lois/de/Pdf/211.6.pdf Kanton WS 211.6 Gesetz über die amtliche Vermessung und die Geoinformation]
 
* [http://www.vs.ch/home2/EtatVS/vs_public/public_lois/de/Pdf/211.6.pdf Kanton WS 211.6 Gesetz über die amtliche Vermessung und die Geoinformation]
 
=== Kandidaten für künftigen Oberbegriff von «Ortsnamen» resp. «Lokalnamen» ===
 
Es war schon immer schwierig, einen geeigneten Oberbegriff für «Ortsnamen» resp. «Lokalnamen» zu finden. Im der französischen Sprache wird «nom local» für Flurnamen verwendet. Grundsätzlich ist es möglich, einen bestehenden oder neuen Einzel- resp. mehrteiligen Begriff zu verwenden.
 
 
==== Bisherige Begriffe ====
 
===== Lokalnamen =====
 
''Lokal'' hat eine ähnliche Bedeutung wie ''Ort'' (vgl. lokalisieren, örtlich, eine Örtlichkeit bestimmen, Lateinisch '''Locus = Ort, Platz, Stelle, Stätte, Terrain'''). Definition für Objekte, sollen sich nicht danach richten, ob ein Name eher mundartlich (lokale Sprechweise) oder schriftsprachlich geschrieben werden, ob eine geringe (lokale) Bedeutung vorliegt oder ob sie sich nur auf kleinräumige Objekte beziehen, da alle diese Merkmale  relativ sind. Die Schreibweise wie auch die Bedeutung ist eine Eigenschaft eines Objektes.
 
In der heutigen rechtsgültigen Definition gemäss Verordnung über die ''Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen'' wird der Begriff  '''Ortsname (Lokalname)'''  verwendet. ''Ort'' wird heute allgemein mit den bewohnten Orten (Siedlungen) in Verbindung gebracht. Darum ist es durchaus sinnvoll, anstelle Ortsnamen das Synonym '''Lokalnamen''' analog ''Weisungen 1948'' (jedoch ohne Stationsnamen) als Oberbegriff zu verwenden. Lokalnamen sind gemäss Eduard Imhof geografische Bezeichnungen für Örtlichkeiten unabhängig der geografischen Ausdehnung. Auch die grossen Seen in der Schweiz sind Lokalnamen. Die meisten Lokalnamen betreffen Örtlichkeiten von geringer geografischen Ausdehnung, insbesondere Flurnamen.
 
 
===== Orts- und Lokalnamen =====
 
In Analogie zu Orts- und Flurnamen. Lösung trägt Rechnung, dass in der franz. Sprache mit «noms local» die Flurnamen gemeint sind. «Orts- und Lokalnamen» werden auch in verschiedenen Abhandlungen verwendet [http://www.lokalnamen.ch/bilder/imhof_1948.pdf vgl. Eduard Imhof, "Mein Standpunkt"]
 
 
 
==== Neue Begriffe ====
 
===== Geografische Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung =====
 
Da es sich um wichtige geografische Namen handelt, könnte neu der Begriff «geografischen Namen» verwendet werden. In Abgrenzung zu anderen geografischen Namen könnte man von «geografischen Namen der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung» sprechen.
 
 
 
===== Topografische Namen resp. Toponyme =====
 
Der deutsche Begriff für '''«Ort»''' (lateinisch '''«locus»''' «Lokalnamen») heisst auf Griechisch '''«topos»'''. Es wäre daher auch möglich als neuen Oberbegriff den Begriff '''«topografische Namen»''' oder '''«Toponyme»''' zu verwenden.
 
 
  
  

Version vom 9. Dezember 2006, 09:35 Uhr

Umfang der «Orts- und Lokalnamen»

Der Umfang deckt sich 1:1

  • im Sinne der heutigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»
  • Namen der topografischen Objekte im Sinne des Entwurfes der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Namen

  • Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
  • Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
  • Gewässer (Bäche, Flüsse, Weiher, Seen, Wasserfälle, Quellen)
  • Gletscher
  • Gelände (Berge und Hügel)
  • Kulturelle Objekte (z.B. Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen)
  • Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen)
  • besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)


Oberbegriff für die Namen der topografischen Objekte

Wahrscheinlich gibt es keinen geeigneten, eindeuitgen Oberbegriff für die Namen der topografischen Objekten, dies zeigt sich auch in der Geschichte:

  • 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
  • 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
  • 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym Lokalnamen)
  • 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes verwendet.

Allenfalls ist der gemäss Bundesratbeschlusses vom 22.2.1938 verwendete Begriff "Orts- und Lokalnamen" die treffenste Bezeichnung für die Namen der topografischen Objekte. Beim Bundesratbeschlusses vom 5.2.1954, als noch weitere geografische Namen wie "Gemeinde- und Stationsnamen" dazukamen, war es etwas schwierig, den Titel "Orts- und Lokal-, Gemeinde- und Stationsnamen" zu verwenden. Da man einfache Begriffe suchte, hat man in der Geschichte anstelle "Orts- und Lokalnamen" einseitig entweder "Ortsnamen" oder "Lokalnamen" als Oberbegriff verwendet. Im neuen Entwurf über die Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschats- und Strassennamen hinzukommen, konnte nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" genannt werden. Die Verordnung "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" zu nennen scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen. Jetzt, wo die Verordnung "Verordnung über geografische Namen" heisst, wäre der ursprüngliche Begriff "Orts- und Lokalnamen" (franz "noms des lieux et noms locaux) durchaus wieder möglich.

Ob nun aber der Begriff "Geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeingeter als "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zu den Verordnungen zum GeoIG zeigen.

Orts- und Lokalnamen

  • Vorteile
    • Etablierter, bekannter und poluärer Begriff
    • Bezug zu verschiedenen kantonalen Erlassen
  • Nachteile
    • Doppelname

Geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes

  • Vorteile
    •  ?
  • Nachteile
    • Viel zu langer, unpopulärer Begriff
    • Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
    • Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen" sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.


Von Eduard Imhof verwendete Begriffe (vor 1948)

Eduard Imhof hat «Ortsnamen» und «Lokalnamen» als Synonyme verwendet (im Sinne gemäss Weisungen 1948 wie auch gemäss der heute rechtsgültigen Verordnung über «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»).


Weisungen 1948 (Stand 1.4.1977)

Lokalnamen:

  • die Namen der bewohnten Orte, wie Städte, Dörfer, Weiler, Häusergruppen

und einzelne Häuser

  • die Namen der Stationen der Eisenbahnen und anderer Transporteinrichtungen
  • die Namen von geographischen Gebieten, topographischen Geländeformen,

Kulturen, öffentlichen und privaten Bauwerken und Anlagen, fliessenden und stehenden Gewässern usw.


Verordnung über die «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen» vom 30.12.1970 SR 510.625

Ortsnamen (als Synonym für Lokalnamen):

  • Namen der bewohnten Orte wie Städte, Dörfer, Weiler, Häusergruppen und einzelne Häuser
  • Namen aller übrigen Gebiete


Toponymische Richtlinien (Entwurf Mai 2005)

«Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird.» Zu dieser Menge gehören auch Namen von Weilern und Höfen.


Leitfaden Toponymie (Entwurf Mai 2006)

«Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)».


Beispiele für die heutige Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen für «Ortsnamen» resp. «Lokalnamen»

Heute werden als Oberbegriffe folgende Bezeichnungen verwendet:

Beispiele für Verwendung Lokalnamen


Beispiele für Verwendung Ortsnamen


Beispiele für Verwendung Orts- und Flurnamen


Beispiele für Verwendung Orts- Flur- und Geländenamen


Beispiele für Verwendung Flurnamen


Weblinks