Lokalname: Unterschied zwischen den Versionen

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* Namen der topografischen Objekte im Sinne des Entwurfes der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
 
* Namen der topografischen Objekte im Sinne des Entwurfes der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
  
Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Namen
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Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Ojekte
 
* Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
 
* Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
 
* Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
 
* Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
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=== Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte» ===
 
=== Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte» ===
 
==== Verwendete Oberbegriffe in der Geschichte ====
 
==== Verwendete Oberbegriffe in der Geschichte ====
Wahrscheinlich gibt es keinen geeigneten, eindeutigen Oberbegriff für die Namen der topografischen Objekte, dies zeigt sich auch in der Geschichte:
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* 22.2.1938 Bundesratsbeschluss über die Schreibweise von '''Orts- und Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen
* 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von '''Orts- und Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen
 
 
* 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der '''Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
 
* 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der '''Lokalnamen''' bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
 
* 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über '''Orts'''-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym '''Lokalnamen''')
 
* 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über '''Orts'''-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym '''Lokalnamen''')
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==== Kandidaten für künftigen Begriff  ====
 
==== Kandidaten für künftigen Begriff  ====
Allenfalls könnte der bereits 1938 gemäss Bundesratsbeschluss vom 22.2.1938 verwendete Begriff "Orts- und Lokalnamen" die beste Bezeichnung für die Namen der topografischen Objekte sein.
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Aus heutiger Sicht wäre der ursprüngliche Begriff von 1938 "Orts- und Lokalnamen" (franz. "noms de lieux et locaux") durchaus geeignet zu sein.
Den neuen Entwurf der Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschafts- und Strassennamen hinzukommen, konnte man nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" nennen. "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen.
 
 
 
Aus heutiger Sicht wäre der ursprüngliche Begriff von 1938 "Orts- und Lokalnamen" (franz. "noms de lieux et locaux") durchaus wieder möglich zu sein.
 
 
Ob nun aber der Begriff "Namen von topografischen Objekten", "geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeigneter als der ursprüngliche Namen "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zur GeoNV zeigen.
 
Ob nun aber der Begriff "Namen von topografischen Objekten", "geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeigneter als der ursprüngliche Namen "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zur GeoNV zeigen.
  
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* Nachteile
 
* Nachteile
 
** Kein einfacher Begriff, kein geläufiger Begriff
 
** Kein einfacher Begriff, kein geläufiger Begriff
** In der Öffentlichkeit kann man sich unter Namen von topografischen Objekten kaum etwas vorstellen, da man nicht weiss, was man unter topografischen Objekten versteht. Allenfalls müsste man von "topografische Namen" oder "Toponymen" sprechen.
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** In der Öffentlichkeit kann man sich unter Namen von topografischen Objekten kaum etwas vorstellen, da man nicht weiss, was man unter topografischen Objekten versteht.
  
  
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** ?
 
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* Nachteile
 
* Nachteile
** Viel zu langer, unpopulärer und nicht geläufiger Begriff
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** Zu langer und nicht geläufiger Begriff
 
** Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
 
** Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
 
** Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die Gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen", sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.  
 
** Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die Gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen", sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.  
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=== Verwendung des Begriffes «Lokalnamen» ===
 
=== Verwendung des Begriffes «Lokalnamen» ===
* Als Oberbegriff für die topografischen Objekte gemäss Weisungen 1948 resp. bisherige "Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen"
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* Als Oberbegriff für die topografischen Objekte gemäss '''Weisungen 1948''' resp. bisherige Verordnung über '''Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen'''
* Entwurf "Toponymische Richtlinien"
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* Entwurf '''Toponymische Richtlinien''': «Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird.» Zu dieser Menge gehören auch Namen von Weilern und Höfen.
«Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird.» Zu dieser Menge gehören auch Namen von Weilern und Höfen.
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* Entwurf '''Leitfaden Toponymie 2006''': «Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)».
* Entwurf "Leitfaden Toponymie 2006"
 
«Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)».
 
  
  

Version vom 9. Dezember 2006, 13:31 Uhr

Umfang der «Orts- und Lokalnamen» resp. «Namen der topografischen Objekte»

Der Umfang deckt sich 1:1

  • im Sinne der heutigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»
  • Namen der topografischen Objekte im Sinne des Entwurfes der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Ojekte

  • Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
  • Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
  • Gewässer (Bäche, Flüsse, Weiher, Seen, Wasserfälle, Quellen)
  • Gletscher
  • Gelände (Berge und Hügel)
  • Kulturelle Objekte (z.B. Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen)
  • Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen)
  • besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)


Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte»

Verwendete Oberbegriffe in der Geschichte

  • 22.2.1938 Bundesratsbeschluss über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
  • 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
  • 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym Lokalnamen)
  • 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff Namen der topografischen Objekte resp. geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes verwendet. Welcher von beiden Begriffen als Pendant zu "Orts- und Lokalnamen" verwendet wird bleibt offen.


Beispiele der heute verwendete Begriffe

Beispiele für die heutige Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografische Objekte»:

Lokalnamen


Ortsnamen


Orts- und Flurnamen


Orts- Flur- und Geländenamen


Flurnamen


Kandidaten für künftigen Begriff

Aus heutiger Sicht wäre der ursprüngliche Begriff von 1938 "Orts- und Lokalnamen" (franz. "noms de lieux et locaux") durchaus geeignet zu sein. Ob nun aber der Begriff "Namen von topografischen Objekten", "geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeigneter als der ursprüngliche Namen "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zur GeoNV zeigen.


Orts- und Lokalnamen
  • Vorteile
    • Etablierter, bekannter und populärer Begriff auch in der Öffentlichkeit
    • Bezug zu verschiedenen kantonalen Erlassen. Der Begriff "Orts- und Lokalnamen" ist nahe allen heutigen verwendeten Begriffen (vgl. Beispiele oben)
  • Nachteile
    • Kein einfacher Begriff ("Lokalname" oder "Ortsname" wäre einfacher)


Namen der topografischen Objekte
  • Vorteile
    • Wissenschaftlich richtiger Name
  • Nachteile
    • Kein einfacher Begriff, kein geläufiger Begriff
    • In der Öffentlichkeit kann man sich unter Namen von topografischen Objekten kaum etwas vorstellen, da man nicht weiss, was man unter topografischen Objekten versteht.


Geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes
  • Vorteile
    •  ?
  • Nachteile
    • Zu langer und nicht geläufiger Begriff
    • Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
    • Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die Gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen", sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.


Verwendung des Begriffes «Lokalnamen»

  • Als Oberbegriff für die topografischen Objekte gemäss Weisungen 1948 resp. bisherige Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen
  • Entwurf Toponymische Richtlinien: «Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird.» Zu dieser Menge gehören auch Namen von Weilern und Höfen.
  • Entwurf Leitfaden Toponymie 2006: «Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)».


Weblinks