Lokalname: Unterschied zwischen den Versionen

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* geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Art. 3 Bst. b und c [[GeoNV]])
 
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* Namen von [[Topografische_Objekte| topografischen Objekten]] (Art. 3 Bst. h [[GeoNV]])
 
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* '''Orts-, Flurn und Geländenamen'''  (Objektarten in der amtlichen Vermessung)
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* Orts-, Flurn und Geländenamen (Objektarten in der amtlichen Vermessung)
 
** Ortsnamen: Siedlungsnamen
 
** Ortsnamen: Siedlungsnamen
 
** Flurnamen: Namen von Flurstücken, Wäldern, Feldern, usw. wie sie von den Eigentümern und Bewirtschaftern verwendet werden. Die Flurnamen werden in der amtlichen Vermessung lückenlos über die ganze Gemeinde als Gebietsaufteilung ausgeschieden
 
** Flurnamen: Namen von Flurstücken, Wäldern, Feldern, usw. wie sie von den Eigentümern und Bewirtschaftern verwendet werden. Die Flurnamen werden in der amtlichen Vermessung lückenlos über die ganze Gemeinde als Gebietsaufteilung ausgeschieden

Version vom 30. Oktober 2016, 12:19 Uhr

Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell
Ortsnamen
Lokalnamen
Ortsnamen (Siedlungsnamen) Flurnamen


Definitionen

  • Ein Lokalname ist die namentliche Bezeichnung eines kleinen geographischen Raumes (Örtlichkeit, lokal: lateinisch localis = ‚örtlich‘)
  • «Lokalnamen» sind populär als Orts- und Flurnamen bekannt.
  • «Lokalnamen» umfassen die Bezeichnung folgender topografischer Objekte:
    • Ortsnamen: Namen von Städten, Dörfern, Ortsteilen/Quartieren und Weilern
    • Flurnamen: Namen der übrigen topografischen Objekte (ohne Ortsnamen) wie Gelände, Kulturlandstücke (Fluren), Berge, Täler, Wälder, Gewässer, kulturelle Objekte, öffentliche Bauten und besondere Objekte von Verkehrsverbindungen
  • Der Begriff Lokalname ist in den Weisungen 2011 wie folgt definiert: Die geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Art. 3 Bst. b und c GeoNV) werden in diesen Weisungen als Lokalnamen bezeichnet.
  • Wikipedia DE


Synonyme umgangssprachlich

Zum Teil werden Lokalnamen umgangssprachlich auch «Ortsnamen» oder «Flurnamen» und z.T. (sogar auch in kantonalen Geoinformationsgesetzen) fälschlicherweise auch «geografische Namen» genannt.


Synonyme rechtlich

  • geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung (Art. 3 Bst. b und c GeoNV)
  • Namen von topografischen Objekten (Art. 3 Bst. h GeoNV)
  • Orts-, Flurn und Geländenamen (Objektarten in der amtlichen Vermessung)
    • Ortsnamen: Siedlungsnamen
    • Flurnamen: Namen von Flurstücken, Wäldern, Feldern, usw. wie sie von den Eigentümern und Bewirtschaftern verwendet werden. Die Flurnamen werden in der amtlichen Vermessung lückenlos über die ganze Gemeinde als Gebietsaufteilung ausgeschieden
    • Geländenamen: «Objektnamen» (Namen von Gebäude, Einzelfels, Brunnen, Berggrat, Felswand, historische Strasse usw.) und «übergeordnete Flurnamen» (Namen von Gebietsbezeichnungen, Tälern, grossen Wäldern usw.)


Weitere Synonyme

  • Toponym
  • Toponymikon
  • Ortsbezeichnung
  • Ortseigenname
  • Ortsname
  • Örtlichkeitsbezeichnung
  • Örtlichkeitsname


Lokalnamen als Klasse von geografischen Namen


Namen von Lokalen

Neben der Bedeutung von Lokalnamen im Sinne von Orts- und Flurnamen, hat Lokalnamen auch eine Bedeutung von Namen von Lokalen wie Restaurants, Cafes, Bars usw. (vgl. hier).


Übersicht über die allgemein verwendeten Begriffe

Oberbegriff Unterbegriff Definition Quelle/Bemerkungen
Geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung Namen von topografischen Bezeichnungen wie Siedlungen, Fluren, Gewässer, Gelände usw.,

vgl. geografisches Objekt

Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Dieser Begriff kann missverstanden werden, es handelt sich nicht um die Gesamtheit der in der Landesvermessung resp. amtlichen Vermessung geführter geografischen Namen

Lokalnamen dito Weisungen 2011, Weisungen 1948
Orts- und Flurnamen dito Allgemein üblicher Begriff
Ortsnamen Siedlungsnamen wie Namen von Städten, Dörfern, Weilern und Hofgruppen Verordnung über geografische Namen (GeoNV), amtliche Vermessung (Ebene Nomenklatur)
Flurnamen Alle Namen von topografischen Objekten ohne Ortsnamen Allgemein verwendeter Begriff

vgl. Wikipedia

In der amtlichen Vermessung wird der Flurname etwas enger verstanden (Flurname: Topologie Fläche; im Gegensatz zu Geländenamen: Topologie Punkt)


Überblick Lokalnamen in Bezug auf die übrigen geografischen Namen vgl. hier


Hintergründe der Begriffe Ort - locus - topos

Ort - locus - topos

Bei den «Lokalnamen» geht es um Örtlichkeiten, welche zur Verständigung mit einem Namen bezeichnet werden. In den Weisungen 1948 wurden unter dem Oberbegriff «Lokalnamen»

  • die Namen der bewohnten Orte, wie Städte, Dörfer, Weiler, Häusergruppen und einzelne Häuser;
  • die Namen von geographischen Gebieten, topographischen Geländeformen, Kulturen, öffentlichen und privaten Bauwerken und Anlagen, fliessenden und stehenden Gewässern usw.


Grundsätzlich geht es bei den Begriffen

  • «Ort»
  • «Örtlichkeit»
  • «locus» (Lateinisch)
  • und «topos» (griechisch)

um eine Örtlichkeit im allgemeinen Sinne, unabhängig, ob die Örtlichkeit bewohnt ist (Siedlung) oder nicht.


Ortsnamen

In der deutschsprachigen Schweiz hatte sich Sprachgebrauch der Begriff «Ortsnamen» seit der 2. Hälfte 20. Jh. immer mehr im Sinne von Namen von «bewohnten Orten» verlagert (vgl. z.B. Ortstafel, Signalisationsverordnung). Der Umstand das Ortstafeln häufig bei Siedlungen und nicht bei Fluren anzutreffen hatte ev. zu diesem Wandel beigetragen. In der Schweiz wird häufig der Begriff Orts- und Flurnamen verwendet, wobei «Ort» für Siedlungsnamen und «Flurnamen» für die übrigen Lokalnamen verstanden wird. Diese Unterscheidung findet man übrigens auch im Wikipedia

Vgl. dazu auch Namen von topografischen Objekten.


Toponym

Beim Begriff «Toponym» hatte kein Wandel in der Verwendung stattgefunden. Toponyme umfassen nach wie vor alle Lokalnamen, sowohl Siedlungen wie auch übrige Namen.


Lokalnamen

Bei den Entwürfen der «toponymischen Richtlinien» wie auch «Leitfaden Toponymie» wurde vorgeschlagen, den Begriff «Lokalnamen«» nicht mehr wie bisher umfassend für alle Namen zu verwenden, sondern nur für die Bezeichnungen von Fluren, insbesondere für die in Mundart geschriebene Namen.

Aus obigen Gründen und da in der amtlichen Vermessung der Begriff «Flurname» spezifisch für flächenbezogene Namen verwendet werden und daneben auch noch eine Kategorie «Geländename» existieren, wurde hier im Wiki GISpunkt HSR zwischen 2006 und 2011 der Begriff «Orts- und Lokalnamen» anstelle «Orts- und Flurnamen» verwendet.


Mit Weisungen 2011 wurde der Begriff «Lokalname» Synonym für «geografischen Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung» verwendet. Daher wurden im Wiki im September 2011 alle Bezeichnungen «Orts- und Lokalnamen» auf «Lokalnamen» als Synonym für «Orts- und Flurnamen» geändert.


Zusammenhang dem Verständnis einer Örtlichkeit und der Schreibweise

Aus kartografischer Sicht sind Örtlichkeiten (unabhängig im Sinne von Siedlungen oder Flurbezeichnungen) ein wichtiges Orientierungselement in einer topografischer Karte. Ein Hofname und eine identische Flurbezeichnung bilden eine einzige Örtlichkeit. In Karten werden grundsätzlich Örtlichkeiten kartiert und zwar aus Platzgründen nur einmal und nicht mehrmals für unterschiedliche topografische Objekte.


In der Kartografie und in der Nutzung von Geoinformation streben einheitliche wird daher für Siedlungsnamen und Flurbezeichnungen eine einheitliche Schreibweise angestrebt. Dieser Forderung bedingt eine Kompromissschreibweise der Lokalnamen, insbesondere was die einfache Schreib- und Lesbarkeit resp. das vertraute Schriftbild der Schriftsprache betrifft.


Geografische Namen

Im GeoIG wird der Begriff «geografische Namen» (im Gegensatz zur GeoNV vgl. unten) nicht definiert und in Art. 7 GeoIG Geografische Namen wie folgt verwendet:

Abs. 1 Der Bundesrat erlässt Vorschriften zur Koordination der Namen von Gemeinden, Ortschaften und Strassen. Er regelt die übrigen geografischen Namen, die Zuständigkeiten und das Verfahren sowie die Kostentragung.

In obigen Kontext gehören die Lokalnamen zusammen mit den Stationsnamen zu den übrigen geografischen Namen.


Der Begriff Geografische Namen wird erst auf Stufe Verordnung in der GeoNV wie folgt definiert:

Art. 3 GeoIV Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten:

  • Bst. a. geografische Namen: Namen von Gemeinden, Ortschaften, Strassen, Stationen und von topografischen Objekten;
  • Bst. b. geografische Namen der amtlichen Vermessung: Namen der topografischen Objekte, die in den Informationsebenen Nomenklatur (Flurnamen, Ortsnamen und Geländenamen), Bodenbedeckung und Einzelobjekte verwendet werden;
  • Bst. c. geografische Namen der Landesvermessung: Namen der topografischen Objekte gemäss topografischem Landschaftsmodell der Landesvermessung;
  • Bst. h. topografische Objekte: Gewässer (z.B. Flüsse, Bäche, Seen, Weiher, Wasserfälle, Quellen), Gletscher, Siedlungen (z.B. Stadt, Dorf, Quartier, Weiler, Einzelhöfe), Gelände (z.B. Berge und Hügel), Landschaften (z.B. Gebiete, Täler, Alpen, Fluren, Wälder), kulturelle Objekte (z.B. Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen), öffentliche Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Berghütten) sowie besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (z.B. Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze).


Definition von Lokalnamen:

  • = geografische Namen der Landesvermessung und geografische Namen der amtlichen Vermessung (nach Weisungen 2011)
  • = Namen von topografischen Objekten (Art. 3 Bst. h GeoNV)
  • = Orts- und Flurnamen (populär)


Siehe auch


Weblinks


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