Lokalname

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Umfang der «Orts- und Lokalnamen» resp. «Namen der topografischen Objekte»

Der Umfang deckt sich 1:1

  • im Sinne der heutigen Verordnung «Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen»
  • Namen der topografischen Objekte im Sinne des Entwurfes der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)

Es geht grundsätzlich um die Festlegung eines Oberbegriffes für folgende Namen

  • Siedlungen (Städte, Quartiere, Dörfer, Weiler, Einzelhöfe)
  • Landschaften (Fluren, Wälder, Gebiete, Täler, Alpen)
  • Gewässer (Bäche, Flüsse, Weiher, Seen, Wasserfälle, Quellen)
  • Gletscher
  • Gelände (Berge und Hügel)
  • Kulturelle Objekte (z.B. Burgen, Schlösser, Klöster, Kirchen, Kapellen)
  • Öffentlichen Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Sägereien, Mühlen)
  • besondere Objekte von Verkehrsverbindungen (Brücken, Pässe, Tunnels, Flugplätze)


Oberbegriff für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografischen Objekte»

Verwendete Oberbegriffe in der Geschichte

Wahrscheinlich gibt es keinen geeigneten, eindeuitgen Oberbegriff für die Namen der topografischen Objekten, dies zeigt sich auch in der Geschichte:

  • 22.2.1938 Bundesrats Beschluss über die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
  • 27.10.1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
  • 5.2.1954 Bundesratsbeschluss über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen (Synonym Lokalnamen)
  • 20.11.2006 Im Entwurf "Verordnung über geografische Namen" wird der Begriff Namen der topografischen Objetke resp. geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes verwendet. Welcher von beiden Begriffen als Pendant zu "Orts- und Lokalnamen" verwendet wird bleibt offen.


Beispiele der heute verwendete Begriffe

Beispiele für die heutige Verwendung von verschiedenen Oberbegriffen für «Orts- und Lokalnamen» resp. «topografische Objekte»:

Lokalnamen


Ortsnamen


Orts- und Flurnamen


Orts- Flur- und Geländenamen


Flurnamen


Kanidaten für künftigen Begriff

Allenfalls könnte der bereits 1938 gemäss Bundesratbeschlusses vom 22.2.1938 verwendete Begriff "Orts- und Lokalnamen" die beste Bezeichnung für die Namen der topografischen Objekte sein. Den neuen Entwurf der Verordnung über geografische Namen, wo noch die Ortschafts- und Strassennamen hinzukommen, konnte man nicht Verordnung über "Orts- und Lokal-, Gemeinde-, Stations-, Ortschafs- und Strassennamen" nennen. "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)" scheint zweckmässig und unbestritten zu sein. Geografische Namen ist ein geeigneter Oberbegriff über alle Namen.

Aus heutiger Sicht wäre der ursprüngliche Begriff von 1938 "Orts- und Lokalnamen" (franz. "noms de lieux et locaux") durchaus wieder möglich zu sein. Ob nun aber der Begriff "Namen von topografischen Objekten", "geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes" geeingeter als der ursprüngliche Namen "Orts- und Lokalnamen" ist, wird sich in der Vernehmlassung zur GeoNV zeigen.


Orts- und Lokalnamen
  • Vorteile
    • Etablierter, bekannter und populärer Begriff auch in der Öffentlichkeit
    • Bezug zu verschiedenen kantonalen Erlassen. Der Begriff "Orts- und Lokalnamen" ist nahe allen heutigen verwendeten Begriffen (vgl. Beispiele oben)
  • Nachteile
    • Kein einfacher Begriff ("Lokalname" oder "Ortsname" wäre einfacher)


Namen der topografischen Objekte
  • Vorteile
    • Wissenschaftlich richtiger Name
  • Nachteile
    • Kein eifacher Begriff, kein geläufiger Begriff
    • In der Öffentlichkeit kann man sich unter Namen von topografischen Objekten kaum etwas vorstellen, da man nicht weiss, was man unter topografischen Objekten versteht. Allenfalls müsste man von "topografische Namen" oder "Toponymen" sprechen.


Geografische Namen der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes
  • Vorteile
    •  ?
  • Nachteile
    • Viel zu langer, unpopulärer und nicht geläufiger Begriff
    • Namen von topografischen Objekten haben nichts direkt mit der amtlichen Vermessung und des Landeskartenwerkes zu tun
    • Da in der amtlichen Vermessung auch geografische Namen wir Ortschafts- und Strassennamen enthalten sind, besteht die gefahr, dass mit "geografischen Namen der amtlichen Vermessung" nicht nur die "Orts- und Lokalnamen", sondern alle geografischen Namen verstanden werden, welche in der amtlichen Vermessung enthalten sind.


Verwendung des Begriffes «Lokalnamen»

  • Als Oberbegriff für die topografischen Objekte gemäss Weisungen 1948 resp. bisherige "Verordnung über Orts-, Gemeinde- und Stationsnamen"
  • Entwurf "Toponymische Richtlinien"

«Unter Lokalnamen wird jene Teilmenge der Toponyme verstanden, die mundartnah geschrieben wird.» Zu dieser Menge gehören auch Namen von Weilern und Höfen.

  • Entwurf "Leitfaden Toponymie 2006"

«Der Leitfaden bezieht sich einzig auf die Flur-, Gelände- und Gewässernamen (nachfolgend Lokalnamen genannt)».


Weblinks