Lokalnamen Kanton Nidwalden: Unterschied zwischen den Versionen

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Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Orts-und Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird  
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Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Orts-und Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird.
 
* Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Aufschriften usw. verankert. Eine Änderung der Schreibweisen stösst daher nicht auf Akzeptanz.
 
* Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Aufschriften usw. verankert. Eine Änderung der Schreibweisen stösst daher nicht auf Akzeptanz.
 
* Alle '''nicht lokalen''' sowie alle '''bedeutenden Namen''' sollen gemäss Weisungen 1948 in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7).
 
* Alle '''nicht lokalen''' sowie alle '''bedeutenden Namen''' sollen gemäss Weisungen 1948 in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7).
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Diverse vorgesehenen Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:
 
Diverse vorgesehenen Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:
* '''Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden''' ([http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4).] Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich [http://www.lokalnamen.ch/#31_5 (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).]
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* '''Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden''' ([http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4).]Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich [http://www.lokalnamen.ch/#31_5 (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).]
* Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf '''allgemeine Akzeptanz''' stossen (gemäss [http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, GeoNV Art. 4).] Dies scheint jedoch in Wolfenschiessen sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der Bevölkerung nicht der Fall zu sein.
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* Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf '''allgemeine Akzeptanz''' stossen (gemäss [http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/docu/law.html Geoinformationsgesetzgebung, GeoNV Art. 4).]Dies scheint jedoch in Wolfenschiessen sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der Bevölkerung nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
 
 
* Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für '''lokalen Namen mit geringer Bedeutung''' vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Diverse zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.
 
* Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für '''lokalen Namen mit geringer Bedeutung''' vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Diverse zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.
  

Version vom 15. März 2008, 11:51 Uhr

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Veränderung der Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen

Wappen Nidwalden.png Der Kanton Nidwalden verfügt über ein wertvolles Namenbuch. Nidwaldner Namenbuch vgl. hier


In der Vergangenheit wurde im Kanton Nidwalden begonnen, die Schreibweise von Orts- und Lokalnamen auf Karten und Plänen in lautnahe Mundart zu ändern, was zu Problemen mit den Gemeinden geführt hat. Die Nomenklaturkommission des Kanton Nidwalden ist inzwischen wie der Kanton Obwalden zur moderaten Mundart zurückgekehrt (vgl. Presseartikel Tendenz zur Mundart abgeschwächt).


Das nachfolgende Beispiel in Wofenschiessen zeigt jedoch, dass Änderungen von Orts-und Lokalnamen generell ein Problem für Gemeinden bedeuten, selbst wenn keine lautgetreue Mundart mehr propagiert wird.

  • Bestehende Namen sind längst eingebürgert und zur Schreibtradition geworden und in sehr vielen Registern, Erlassen und Aufschriften usw. verankert. Eine Änderung der Schreibweisen stösst daher nicht auf Akzeptanz.
  • Alle nicht lokalen sowie alle bedeutenden Namen sollen gemäss Weisungen 1948 in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden (Art. 7).


Veränderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen

Hechhuis Wolfenschiessen.jpg Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen


In der Gemeinde Wolfenschiessen ist vorgesehenen, die Schreibweise einiger Lokalnamen zu ändern. Diese Änderungen stossen bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend auf Widerstand vgl. Presseartikel Neue Ortsnamen ärgern. Zurzeit läuft eine öffentliche Auflage.


Diverse vorgesehenen Änderungen der Schreibweisen sollten als folgenden Gründen nicht durchgeführt werden:

  • Geografische Namen sollen nur im öffentlichen Interesse geändert werden (Geoinformationsgesetzgebung, Entwurf GeoNV Art. 4).Ein öffentliches Interesse ist bei den vorgeschlagenen Änderungen nicht ersichtlich (vgl. auch Aussagen von Bundesrat Samuel Schmid).
  • Die Schreibweise von geografischen Namen sollte gemäss obiger Verordnung auf allgemeine Akzeptanz stossen (gemäss Geoinformationsgesetzgebung, GeoNV Art. 4).Dies scheint jedoch in Wolfenschiessen sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der Bevölkerung nicht der Fall zu sein. Es zeigt sich, dass man grundsätzlich nicht gewillt ist, bestehende, eingebürgerte Schreibweisen zu ändern. Aus dem kulturhistorischen Hintergrund wird allgemein geschätzt, dass die Herkunft der Namen (z.B. Bannalp kommt von Bann) weiterhin ersichtlich bleibt.
  • Die neue Schreibweise entspricht zwar grundsätzlich der mundartlichen Schreibweise gemäss Anhang der Weisungen 1948 zu Art. 7, welche jedoch nur für lokalen Namen mit geringer Bedeutung vorgesehen sind (vgl. Art. 7). Diverse zur Veränderung vorgesehen Namen haben jedoch eine grosse Bedeutung und sollten deshalb nicht verändert werden.


Bannalp nicht in Banalp ändern

Bannalp Siegfriedkarte.jpg Siegfriedkarte ca. 1900


Bannalp Landeskarte 200000.jpg Heutige Landeskarte 1:200'000


Bannalp Landeskarte 25000.jpg

Heutige Landeskarte 1:25'000


  • Bannalp nicht ändern in Banalp
  • Bannalpsee nicht ändern in Banalpsee
  • Stn. Bannalpsee nicht ändern in Stn. Banalpsee
  • Bannalpbach nciht ändern in Banalpbach
  • Bannalp Schonegg nicht ändern in Banalp Schonegg


Wellenberg nicht ändern in Welenberg

Wellenberg Landeskarte 100000.jpgLandeskarte 1:100'000

Wellenberg nicht ändern in Welenberg


Altzellen nicht ändern in Alzelen

Wellenberg Landeskarte 100000.jpgLandeskarte 1:100'000

Altzellen nicht ändern in Alzelen


Hechhuis nicht ändern in Höchhuis

Hechhuis Wolfenschiessen.jpg Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen soll nicht in Höchhuis geändert werden.


Ausblick

  • Weiterhin Weisungen 1948 anwenden, wobei Orts- und Lokalnamen nur im öffentlichen Interesse verändert werden sollen
  • Eine allgemeine Akzeptanz für Orts- und Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
  • Schreibweisen auf Wegweisern erst nach und nich wie in Wolfenschiessen vor erfolgter öffentlicher Auflage ändern


Siehe auch


Weblinks