Lokalnamen in Kürze: Unterschied zwischen den Versionen

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* Das Ändern der Schreibweise von Namen ist problematisch, da die Namen ein grosses  Beharrungsvermögen besitzen und die Bevölkerung eie starke Bindung an diese Namen hat:  [[Zeitschrift_SchweizerDeutsch#Namenstreit_im_Thurgau |vgl. '''Namenstreit im Thurgau''', Ruedi Schwarzenbach, ''Zeitschrift SchweizerDeutsch 2/09 Seite 11]]
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* Orts- und Lokalnamen entwickeln sich auch ausserhalb der Karten: [[Eduard_Imhof#Erkenntnisse_von_Eduard_Imhof_zur_Schreibung_von_geografischen_Namen| vgl. '''Entwicklung der Orts- und Lokalnamen ausserhalb der Karten''', Eduard Imhof,  ''Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten'']]
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* Eines der grössten Probleme bei der Schreibung der geografischen Namen betrifft die Änderung der Schreibweise dieser Namen. Änderungen der Schreibweisen stossen in der Bevölkerung meist auf grossen Widerstand, die Umstellungsphase können Jahrzehnte dauern oder eine konsequente Umstellung erfolgt wegen dem grossen Umstellungsaufwand gar nicht. Als Folge von Änderungen wird der Bezug zu schriftlichen Akten früherer Jahre zerstört und es muss während langen Zeitperioden mehrere Schreibversionen für ein und dieselbe Örtlichkeit in Kauf genommen werden, verbunden mit grossen Unsicherheiten und Ärger bei den Benutzern. Diese Tendenz verstärkt sich, wenn abgeleitete Namen (z.B. Strassen- und Stationsnamen, Ortstafeln, Namen von Gebäuden, Bauwerken usw.) wegen mangelnder Schreib- und Lesbarkeit resp. mangels allgemeiner Akzeptanz nicht geändert werden [http://geografischenamen.blogspot.com (vgl. hier).]
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Version vom 14. August 2010, 18:10 Uhr

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Ortsnamen.jpg Lokalnamen.jpg
Ortsnamen Lokalnamen (Flurnamen)


Begriffe

Der rechtlich Begriff für den hier im Wiki verwendete Begriff «Orts- und Lokalnamen» lautet gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV):

«Geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung»

nicht dazu gehören Namen von postalische Ortschaften und Strassen, obschon diese ebenfalls in der amtlichen Vermessung verwaltet werden.


Der Begriff umfasst die Namen von topografische Objekten wie:

  • Ortsnamen (Siedlungsnamen): Namen von Städten, Dörfern, Ortsteilen/Quartieren und Weilern
  • Lokalnamen (Flurnamen): Namen von Kulturlandstücken (Fluren), Bergen, Tälern, Wälder, Gewässer usw.


Synonyme:

  • Orts- und Flurnamen
  • bewohnte und unbewohnte Orte (ehemaliger rechtlicher Begriff)
  • Flurnamen (im weiteren Sinn, populär)
  • Ortsnamen (im weiteren Sinn, ehemaliger rechtlicher Begriff)
  • Lokalnamen (im weiteren Sinn, ehemaliger rechtlicher Begriff)


Details zu den Begriffen vgl. hier


Historischer Hintergrund

  • 1937 Instruktion für die Erstellung neuer Landeskarten mit Grundsatz zur Schreibweise von Orts- und Lokalnamen:
    • Ortsnamen, welche ohne weiteres in der Schriftsprache, als die allgemein gültige Verkehrssprache übertragen werden können und an Ort und Stelle in dieser Schreibweise gebraucht werden, bekannt und verständlich sind, sind in der Schriftsprache wiederzugeben.
    • Ortsnamen, welche dagegen nur im landläufigen Dialekt existieren und nur in dieser Form bekannt und verständlich sind, müssen in Dialektform geschrieben werden».
  • 1938 Bundesratsbeschluss über die Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen
    • Mundartnamen wurde nicht behandelt, Grundsätze von 1937 blieben gültig (z.T. wird behauptet, dass der Bundesrat in diesem Beschluss für Namen lokaler und geringer Bedeutung Mundart vorschrieb, was jedoch nicht zutrifft)
    • Für die Schreibweise von Siedlungsnamen ist die Zustimmung des Bundes nötig
  • 1947-1948 Streit betreffend der Regelung von Mundartnamen Forderungen:
    • Grundsätze der Instruktion von 1937 beibehalten
    • neu alle Namen in möglichst in lautgetreuen Mundart ändern
  • 1948 Weisungen für die Erhebung und Schreibweise der Lokalnamen bei Grundbuchvermessungen in der deutschsprachigen Schweiz
    • Eduard Imhof, ETH Professor für Kartografie hatte zusammen mit namhaften Sprachwissenschaftlern eine Kompromisslösung ausgearbeitet, welche die Anliegen der Benutzer nach möglichst hoher Anlehnung an das Schriftbild der Schriftsprache resp. möglichst einfache Schreib- und Lesbarkeit und Anliegen der Namenforschung nach möglichst lautgetreuer Mundarschreibung berücksichtigt.
  • 2005/2006 Entwürfe Schreibregeln Toponymische Richtlinien / Leitfaden Toponymie
    • Beide Entwürfe wurden von den Benutzerorganisationen abgelehnt, da sie zu viel Mundart zuliessen
  • 2007 Behandlung der Flurnamen im Nationalrat
  • 2008 In Kraftsetzung der Geoinformationsgesetzgebung und der Verordnung über geografische Namen (GeoNV)


Weitere Details zum historischen Hintergrund vgl. hier


Rechtliche Grundlagen

1.Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
2.Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
3.Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Erläuterungen zu Artikel 4 Abs. 2 GeoNV vgl. 2.1 Allgemeine Grundsätze: Mit «Anlehnung an die Standardsprache» wird einerseits die traditionelle, meist an der Standardsprache ausgerichtete Schreibweise verstanden und andererseits, dass die Schreibweisen von Mundartnamen sich möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnt. Der Grundsatz, Namen «soweit möglich und sinnvoll an die Standardsprache anzulehnen», bezieht sich auf alle geografischen Namen, also z.B. auch auf Flurnamen. Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) lehnt sich die Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen an die traditionelle, standardsprachlich ausgerichtete Schreibweise an. Diese Forderung richtet sich auch an Ortsnamen und bedeutende Flurnamen, aus denen Gemeinde- und Ortschaftsnamen häufig abgeleitet werden sind wie bisher die Weisungen 1948 anzuwenden.


In diesem Kreisschreiben werden die Kantone gebeten, bis zum Vorliegen revidierter Weisungen 1948 keine Änderungen an der Nomenklatur vorzunehmen und bei neu anstehenden Arbeiten


Interessenkonflikte

  • Das Ändern der Schreibweise von Namen ist problematisch, da die Namen ein grosses Beharrungsvermögen besitzen und die Bevölkerung eie starke Bindung an diese Namen hat: vgl. Namenstreit im Thurgau, Ruedi Schwarzenbach, Zeitschrift SchweizerDeutsch 2/09 Seite 11
  • Orts- und Lokalnamen entwickeln sich auch ausserhalb der Karten: vgl. Entwicklung der Orts- und Lokalnamen ausserhalb der Karten, Eduard Imhof, Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten
  • Eines der grössten Probleme bei der Schreibung der geografischen Namen betrifft die Änderung der Schreibweise dieser Namen. Änderungen der Schreibweisen stossen in der Bevölkerung meist auf grossen Widerstand, die Umstellungsphase können Jahrzehnte dauern oder eine konsequente Umstellung erfolgt wegen dem grossen Umstellungsaufwand gar nicht. Als Folge von Änderungen wird der Bezug zu schriftlichen Akten früherer Jahre zerstört und es muss während langen Zeitperioden mehrere Schreibversionen für ein und dieselbe Örtlichkeit in Kauf genommen werden, verbunden mit grossen Unsicherheiten und Ärger bei den Benutzern. Diese Tendenz verstärkt sich, wenn abgeleitete Namen (z.B. Strassen- und Stationsnamen, Ortstafeln, Namen von Gebäuden, Bauwerken usw.) wegen mangelnder Schreib- und Lesbarkeit resp. mangels allgemeiner Akzeptanz nicht geändert werden (vgl. hier).



Sprache

Weblinks